Viele junge Opfer: Vorwürfe gegen Betreiber von Unglücks-Bar wegen Alterskontrollen

In dem Fall um das Flammeninferno von Crans-Montana werden neue Vorwürfe gegen die Betreiber der Unglücks-Bar laut. So berichtet ein Vater eines dort tätigen und schwer verletzten Barkeepers, dass dieser sich gegenüber ihn auch über die zu laschen Alterskontrollen in der Bar "Le Constellation" beschwert habe. 

Betreiber sollen bei Alterskontrollen weggesehen haben

Der 28-jährige Gaëtan hatte Anfang November dort mit der Arbeit begonnen und hatte vor Weihnachten angekündigt, zu seiner Familie nach Südfrankreich zurückzukehren. "Das geht überhaupt nicht", habe er über die Situation in der Bar gesagt. Einer der von ihm genannten Punkte bezog sich auch darauf, dass unter den Gästen viel zu viele Minderjährige gewesen seien. Er blieb letztlich, weil der Besitzer ihn bat, zumindest bis nach den Neujahrsferien zu bleiben. Bisher sei zudem nicht klar, ob der Barkeeper überhaupt offiziell angemeldet gewesen sei.

Gegenüber der Nachrichtenseite watson.ch bestätigt auch Alessandro, ein junger Mann aus Italien, dass viele Besucher der Bar minderjährig gewesen seien und die Betreiber dies nicht gestört habe. Ein Junge aus seiner Gruppe sei erst 15 Jahre alt. Das sei fürs Lokal üblicherweise aber kein Problem gewesen, sagt er. Oft hätte der Türsteher nur den Ausweis eines Gruppenmitglieds kontrolliert und dann gleich alle mit rein gelassen.

Ein 13-Jähriger aus dem Dorf berichtet dem Portal später Ähnliches: Auch er sei schon im "Constel" gewesen, bei der Dorfjugend sei es kein Geheimnis, dass die Alterskontrolle der Bar lasch sei.

Viele Minderjährige unter den Opfern

Unter den Opfern in der Unglücksbar "Le Constellation" waren auffallend viele Minderjährige. So starben unter anderem zwei 14- und 15-Jährige Schwestern aus Lausanne. Auch eine 15-jährige israelisch-britisch-französische Staatsbürgerin kam ums Leben. Insgesamt sollen acht Personen unter 16 Jahren und insgesamt 20 Personen unter 18 in der Bar gestorben sein. Das Feuer kostete bisher 40 Menschen das Leben.

Gemäß dem Gesetz des Kanton Wallis ist der Zutritt zu Bars und anderen Lokalen für Personen unter 16 Jahren jedoch ab 22 Uhr nicht erlaubt — außer deren Eltern oder erwachsene Aufsichtspersonen sind dabei. Das regelt das Walliser "Gesetz über die Beherbergung, Gastronomie und den Einzelhandel mit alkoholischen Getränken". Das Unglück geschah jedoch gegen 1.30 Uhr am Neujahrsmorgen. 

Gegen die Betreiber werden bereits mehrere Vorwürfe erhoben — unter anderem wegen eines mutmaßlich versperrten Notausganges und wegen dem möglichen Verbau von leicht entzündlichen Materialien an Decke und Wänden