„Nicht, dass Ihnen etwas passiert“: Kölner Asyl-Skandal um Bosnier weitet sich aus

Ein Hinterhof im Kölner Stadtteil Bayenthal: Hier lebt Marko M. (Name geändert) mit seiner Frau und acht Kindern. Es ist ein zweistöckiger Container-Flachbau mit überfüllten Mülleimern; vor dem Gelände lagert eine Reihe ausrangierter Großfernseher, Kühlschränke und Staubsauger. An den Appartements fehlen die Namenschilder, die Klingeln funktionieren nicht. Niemand öffnet auf ein Klopfen. 

„Nicht, dass Ihnen noch etwas passiert“: Auf den Spuren von Marko M. in Köln

Ein Mitarbeiter des städtischen Wachdienstes, der als Ansprechpartner auf dem Gelände für Asylbewerber und Flüchtlinge dient, raunzt den Reporter an. Der Gesuchte „redet sowieso nicht mit Ihnen“. Ein Nachbar meint, das wäre „auch besser“ für den Journalisten: „Nicht, dass Ihnen noch etwas passiert.“

Abgelehnter Asylbewerber: 7300 Euro Sozialleistungen trotz Ausreisepflicht

Marko M., der bereits mehrfach straffällig geworden und ohne Ausweispapiere nach Deutschland gekommen ist, sollte bereits im Jahr 2003 abgeschoben werden. Dennoch lebt der 41-jährige Bosnier heute immer noch in Köln. Laut einem Bescheid des Sozialamts für den Oktober 2023, der FOCUS online vorliegt, erhält der abgelehnte Asylbewerber mit seiner Familie monatlich gut 7300 Euro vom städtischen Sozialamt.

Der Fall hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Der CDU-Fraktionsvize im Landtag, Gregor Golland, fordert restlose Aufklärung. Christoph Arnold, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, bezeichnet die Abschiebung von Marko M. und seiner Familie als „rechtlich einfach, aber praktisch schwierig“. Da der Vater nur geduldet werde, müssten auch die Kinder unter denselben Status fallen. „Insofern wäre eine Abschiebung der gesamten Familie möglich, da die Nachkommen aufgrund der Duldung des Vaters nicht deutsche Staatsbürger werden können, auch wenn sie hier geboren sind.“

„Um sich Ärger zu ersparen, zahlt man lieber, als die Dinge zu lösen“

Allerdings stehe einer erzwungenen Rückkehr der gesamten Familie der im Grundgesetz verankerte Grundsatz des besonderen Schutzes der Familie entgegen. „Ich gehe mal davon aus, dass die Kölner Ausländerbehörde sich scheut, eine ganze Familie mit acht minderjährigen Kindern in eine ungewisse Zukunft in der Heimat abzuschieben“, führt der Anwalt aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen wäre es zwar möglich, den Vater auch alleine nach Bosnien-Herzegowina rückzuführen. „Allerdings könnte es auch sein, dass ein Verwaltungsgericht sich querstellt und die Ausreise stoppt, da dann die Familie von ihrem Vater getrennt würde.“ Arnold geht davon aus, dass die Kölner Ausländerbehörde diesen Problemfall erst gar nicht angegangen ist. „Um sich Ärger zu ersparen, hat man die Duldungen einfach weiterlaufen lassen und zahlt lieber, als die Dinge zu lösen.“

Mehrfach verurteilt: der Bosnier Marko M., der seit 17 Jahren abgeschoben werden sollte und hohe Asylstütze erhält.
Mehrfach verurteilt: der Bosnier Marko M., der seit 17 Jahren abgeschoben werden sollte und hohe Asylstütze erhält. FOCUS online / privat

Versäumnisse der Stadt Köln: Keine Ersatzpapiere seit 17 Jahren

Um sich Ärger zu ersparen, keine Lösung gesucht? Seit etwa 17 Jahren hatte die Stadt Köln sich nicht einmal darum bemüht, für den ausreisepflichtigen Bosnier Ersatzpapiere zu besorgen, die bei einer eventuellen Abschiebung benötigt würden. Nachdem die Kommune sich zunächst gar nicht zu dem Fall äußern wollte, hat FOCUS online auf die gesetzlichen Auskunftspflichten hingewiesen.

Daraufhin ergänzte eine Pressesprecherin ihre Antwort. Danach hieß es allgemein, ohne konkreten Bezug auf Marko M., um Ersatzpapiere werde sich nur bemüht, „wenn davon auszugehen ist, dass eine Ausreiseverpflichtung auch durchgesetzt werden kann“. Dies indes sei „nicht der Fall, wenn dem Vollzug einer Rückführung ein oder mehrere Duldungsgründe entgegenstehen“.

Duldungsgründe unklar: Skandal um straffälligen Asylbewerber weitet sich aus

Welche Duldungsgründe es geben könnte, wurde nicht mitgeteilt. Nach FOCUS-online-Informationen wurde der Asylantrag des Mannes im Oktober 2003 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, weil er im Herkunftsland weder verfolgt noch bedroht wurde. Als er wenig später abgeschoben werden sollte, verschwand er spurlos, um dann 2007 wieder aufzutauchen.

Nach einem zweijährigen Rechtsstreit wurde sein Widerspruch gegen den Ausweisungsbescheid 2009 abgewiesen. In Behördenunterlagen heißt es, „wegen der in der Folgezeit geborenen Kinder“ sei wohl „keine Rückführung mehr betrieben“ worden. Geht es tatsächlich um Nachkommen, die aber noch nicht geboren waren, als Marko M. längst hätte abgeschoben werden können?

Langsam aber sicher wächst sich der Fall zu einem Skandal aus. So räumte die Stadt im Zuge der dritten Nachfrage ein, über die Vorstrafen des abgelehnten Asylbewerbers im Bilde gewesen zu sein. Warum aber nicht gehandelt wurde, bleibt nach wie vor ein Rätsel. 

Ähnlich verhält es sich mit dem Umstand, dass die Kölner Ausländerbehörde bisher nicht das beim Bundesinnenministerium angesiedelte „Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) um Hilfe bei der Abschiebung des Marko M. gebeten hat. Seit 2017 hilft das ZUR unter anderem bei der Beschaffung von Ersatzpapieren in den Herkunftsländern, um ausreisepflichtige Ausländer rückführen zu können. Zu den Gründen hat sich die Stadt nicht näher geäußert.