Maxwell fürchtet Freigabe der Epstein Akten: „Schwerer Schaden“ für ihre Chancen auf einen neuen Prozess

Ghislaine Maxwell, die wegen ihrer Beteiligung am Missbrauchsskandal um Jeffrey Epstein zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, versucht, ihre Verurteilung anzufechten. Doch die Veröffentlichung von Grand-Jury-Dokumenten könnte ihre Pläne durchkreuzen. Laut ihren Anwälten beinhalten die Unterlagen „unbewiesene und ungeprüfte Vorwürfe“, deren Veröffentlichung eine faire Wiederaufnahme des Verfahrens unmöglich machen würde, so „Forbes". Kritiker werfen Maxwell jedoch vor, mit dieser Argumentation lediglich ihre eigene Schuld zu verschleiern

Gesetz zwingt zur Offenlegung der Epstein-Akten

Die Diskussion um die Freigabe der Dokumente wurde durch ein neues Gesetz ausgelöst, das von der Trump-Administration unterzeichnet wurde. Es verpflichtet das Justizministerium, alle Akten im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein bis zum 19. Dezember öffentlich zugänglich zu machen. Maxwell selbst hat sich laut „Independent" entschieden, die Freigabe nicht aktiv zu bekämpfen, obwohl ihre Anwälte wiederholt betonten, dass die Geheimhaltung dieser Unterlagen essenziell für ihre rechtlichen Optionen sei. Doch ihr juristischer Kampf um die Geheimhaltung dieser Dokumente zeigt ein anderes Bild. 

Maxwell und ihre Verteidigung versuchen seit Jahren, die juristischen Konsequenzen ihrer Verurteilung zu minimieren. Bereits im August argumentierten ihre Anwälte, dass das öffentliche Interesse am Epstein-Fall keine „breite Verletzung der Geheimhaltungspflichten“ rechtfertige. Sie betonten, dass Maxwell weiterhin rechtliche Möglichkeiten habe und ihre Rechte auf ein faires Verfahren gewahrt bleiben müssten, so „Independent"

Donald Trump und Ghislaine Maxwell
Donald Trump und Ghislaine Maxwell Getty Images

Grand-Jury-Dokumente: Wenig Neues zu erwarten

Die Inhalte der Grand-Jury-Dokumente gelten als wenig spektakulär. Laut bisherigen Angaben basieren sie hauptsächlich auf Aussagen von Strafverfolgungsbehörden und enthalten keine direkten Berichte von Opfern. Ein Richter hatte bereits im August entschieden, dass die Veröffentlichung dieser Materialien kaum neue Erkenntnisse bringen würde. „Jeder, der sich tief für den Epstein-Fall interessiert und diese Dokumente durchliest, würde enttäuscht und sich in die Irre geführt fühlen“, schrieb Richter Paul Engelmayer damals in seiner Begründung laut „Forbes".

Maxwell hofft auf Begnadigung

Trotz der Ablehnung ihres Falls durch den Obersten Gerichtshof plant Maxwell weiterhin rechtliche Schritte. Sie hat angekündigt, eine neue Petition „pro se“ einzureichen – also ohne anwaltliche Unterstützung. Die Gründe für diesen ungewöhnlichen Schritt bleiben unklar. Gleichzeitig hoffen ihre Anwälte laut „Independent" auf eine mögliche Begnadigung durch einen zukünftigen Präsidenten. 

Die Verbindung zwischen Präsident Donald Trump und Jeffrey Epstein bleibt ein zentraler Punkt im Skandal, da unklar ist, wie tief Trump in die Vorgänge involviert war. Maxwell selbst hatte laut „Independent" in einem Interview mit dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt Todd Blanche betont, dass sie nie unangemessenes Verhalten von Donald Trump gegenüber Personen aus Epsteins Umfeld beobachtet habe. Sie lobte ihn sogar für seine „außergewöhnliche Leistung“, Präsident geworden zu sein – eine Aussage, die bei vielen Beobachtern auf Kritik stieß.