CBAM: Ab 1. Januar greift Europas „Klima-Schutzschild“, der den Welthandel verändern soll

Ab dem 01. Januar zieht Europa eine neue Grenze – nicht aus Stahl oder Beton, sondern aus CO2. Mit dem Start des sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erhebt die EU erstmals einen Preis auf klimaschädlich produzierte Importe. Was technisch klingt, ist ein tiefgreifender Eingriff in den Welthandel: Wer künftig in die EU liefern will, muss beim Klimaschutz mitziehen.

Konkret bedeutet das: Für bestimmte besonders CO2-intensive Produkte aus Nicht-EU-Ländern gelten künftig dieselben Klimakosten wie für Waren, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden. Der neue Mechanismus soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit laxeren Umweltauflagen verlagern – ein Phänomen, das als „Carbon Leakage“ bekannt ist. Gleichzeitig will die EU ihre eigene Industrie vor Wettbewerbsnachteilen schützen.

Gleiche CO2-Kosten für Importe und EU-Produkte

Im Zentrum des CBAM steht der europäische Emissionshandel (EU-ETS). Unternehmen in der EU müssen seit Jahren Zertifikate kaufen, um Treibhausgase ausstoßen zu dürfen. Genau an diesem Preis orientiert sich nun auch der CO₂-Aufschlag auf Importe. Betroffen sind zunächst Grundstoffe wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff – Produkte, die besonders energieintensiv sind und ein hohes Risiko für Carbon Leakage bergen.

Die EU plant zudem eine Ausweitung auf rund 180 nachgelagerte Produkte, die Stahl und Aluminium enthalten. Dazu zählen schwere Maschinen, Autoteile, Waschmaschinen, Kühlschränke, Brückenbauteile und landwirtschaftliche Maschinen. Ziel ist, Schlupflöcher zu schließen: Ohne die Ausweitung könnten Unternehmen die Produktion in Drittstaaten verlagern, um günstigeren Stahl oder Aluminium ohne CO2-Aufschlag einzukaufen. 

Der CO2-Schutzschild Europas

Ab 2026 wird der Import von CO2-intensiven Waren in die EU nicht mehr nur beobachtet – er wird preislich erfasst. Importeure müssen künftig berechnen, welche Emissionen bei der Produktion ihrer Waren angefallen sind, und entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben.

Wurde im Herkunftsland bereits ein CO2-Preis gezahlt, kann dieser angerechnet werden. Eine Doppelbelastung soll so vermieden werden – zugleich setzt die EU ein Signal an Drittstaaten, eigene Klimapreise einzuführen. Staaten wie China, Südkorea, Großbritannien, Kasachstan und Neuseeland verfügen bereits über Emissionshandelssysteme in gewissen Branchen und könnten dadurch in Zukunft profitieren.

Kontrolliert wird der CBAM von den nationalen Zollbehörden, während Importeure einmal jährlich, jeweils bis zum 31. Mai, ihre Emissionen melden müssen. Nicht vollständig genutzte Zertifikate können bis zum 30. Juni teilweise zurückgegeben werden – alles darüber hinaus verfällt.

Ende des Testlaufs

Dem scharfen Start ging eine mehrjährige Übergangsphase voraus. Seit Oktober 2023 mussten Unternehmen die Emissionen ihrer Importwaren erfassen und melden, jedoch noch keine Abgaben zahlen. Diese Testphase endet nun. Ab dem 1. Januar 2026 wird der CBAM kostenpflichtig eingeführt und anschließend schrittweise hochgefahren. Parallel dazu werden die bislang kostenlosen Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel reduziert – bis sie 2034 vollständig entfallen.

Um die europäische Industrie abzufedern, richtet die EU zudem einen Entschädigungsfonds ein: Rund 25 Prozent der Einnahmen aus dem CO2-Zoll in den Jahren 2028 und 2029 sollen an Hersteller fließen, die im Gegenzug aktiv ihren CO2-Fußabdruck reduzieren. Bis 2030 werden daraus Einnahmen von rund 2,1 Milliarden Euro erwartet. Das soll einen Anreiz bieten, die eigene Produktion klimafreundlicher zu gestalten.

Schutzschild für die Industrie – und Signal an die Welt

Aus Sicht der EU-Politik ist der CBAM mehr als ein Klimainstrument. Die Maßnahme „schützt energieintensive Branchen wie die Aluminium- oder die Stahlindustrie vor Importen aus Ländern mit schwächeren Klimaregeln und reizt Investitionen in klimafreundliche Technologien an“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) Mitte Dezember – „ein Bereich, in dem deutsche 

Gleichzeitig bleibt der Mechanismus umstritten. Teile der Wirtschaft warnen vor hohem bürokratischem Aufwand und möglichen Handelskonflikten. Handelspartner wie China, Indien oder Südafrika kritisieren die Regelung als Benachteiligung für ihre Industrien. Die EU betont jedoch, dass CBAM mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar ist. Auch europäische Exporte, für deren Fertigung zunächst der Import von Gütern nötig ist, könnten durch den Klima-Zoll teurer werden. 

Fest steht: Mit dem CBAM macht die EU Klimapolitik zur Handelspolitik. Ab dem ersten Januar gilt auf dem europäischen Markt eine neue Logik – und CO2 wird zu einem entscheidenden Faktor im globalen Wettbewerb.