Hierauf müssen Sie sich einstellen - Mehr Rente, mehr Steuern, mehr Zuverdienst: Das ändert sich 2025 für Rentner

Das gesetzliche Rentenalter steigt an

Bis 2031 steigt das gesetzliche Rentenalter von einst 65 auf dann 67 Jahre. Dafür wird jedes Jahr ein kleiner Schritt genommen. 2025 geht es von 66 Jahren und 2 Monaten auf 66 Jahre und 4 Monate. Letzterer Wert gilt jetzt für alle, die im Jahr 1960 geboren wurden. Sie können also regulär erst 2026 in Rente gehen.

Parallel steigt auch das Alter für die Rente für besonders langjährig Versicherte. Die bekam bei ihrer Einführung einst den Trivialnamen „Rente mit 63“, tatsächlich lag die Grenze aber schon in diesem Jahr bei 64 Jahren und 4 Monaten. Sie steigt ebenfalls um zwei Monate an, auf dann 64 Jahre und 6 Monate. Das neue Rentenalter gilt für den Geburtsjahrgang 1961. Für später Geborene steigt die Grenze in den kommenden Jahren jeweils um zwei Monate an, bis sie bei 65 Jahren liegt. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann das also entweder regulär mit 67 Jahren in Rente oder bei 45 Versicherungsjahren schon ab dem 65. Geburtstag die Rente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch nehmen.

Mehr Rente muss versteuert werden

Weil die Änderung des Rentensystems in Deutschland immer noch nicht abgeschlossen ist, steigt jedes Jahr der Anteil der Rente, der versteuert werden muss. 2025 geht es von 83 auf 83,5 Prozent nach oben. Steuerfrei sind dann also nur noch 16,5 Prozent der Rente. Diese Änderung gilt aber nur für diejenigen, die 2025 neu in Rente gehen. Wer schon eine Altersrente bezieht, für den ändert sich nichts. Es gilt jeweils die Steuerregelung aus dem ersten Rentenjahr.

Grundfreibetrag steigt

Auf der einen Seite steigt der Anteil der Renten, der versteuert werden muss, auf der anderen Seite sinkt er ein wenig. Ende vergangener Woche erst hat der Bundestag das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, in dessen Zug der Grundfreibetrag von 11.784 auf 12.096 Euro steigt. Der gilt auch für Rentner als steuerfreier Teil ihres Einkommens, verringert die Steuerlast also. Ein Durchschnittsrentner mit 1800 Euro Rente brutto im Monat hat dadurch 24 Euro mehr netto pro Jahr.

Die Rente steigt

Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten. Der genaue Wert wird erst im Frühjahr von der Bundesregierung festgelegt, was auf Grund der Bundestagswahl Ende Februar dieses Jahr etwas verspätet passieren könnte. Die Ampel hat im Bundeshaushalt für 2025 aber schon einmal mit einer Steigerung von 3,5 Prozent geplant. Das wären bei einer Durchschnittsrente von 1800 Euro im Monat etwa 756 Euro mehr im Jahr. Der Wert ist bisher aber nur eine grobe Schätzung. Auch im vergangenen Jahr lag die erste Prognose bei 3,5 Prozent, am Ende erhöhten sich die Renten um 4,57 Prozent.

Beitragssätze steigen

Rentner müssen ab Januar mehr Sozialabgaben zahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenkasse wird von 1,7 auf 2,5 Prozent erhöht. Allerdings bedeutet das nicht zwingend, dass auch Ihre Ausgaben steigen. Wie viel Zusatzbeitrag tatsächlich fällig wird, entscheidet jede Krankenkasse anhand ihrer Finanzlage selbst. Die genauen Beiträge können also darüber oder darunter liegen. Davon ausgehend, dass der Schnitt aber eben um 0,8 Prozent des Bruttoeinkommens steigt, wovon Sie als Rentner die Hälfte zahlen müssen, bedeutet das für einen Durchschnittsrentner in Deutschland 86,40 Euro Mehrausgaben im kommenden Jahr.

Gleichzeitig steigt auch der Beitrag für die Pflegeversicherung von bisher 3,4 auf 3,6 Prozent an. Hiervon zahlen Sie als Rentner alles. Für einen Durchschnittsverdiener sind das Mehrkosten von etwa 43,20 Euro pro Jahr.

Hinzuverdienstgrenzen steigen

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, darf im neuen Jahr mehr Geld hinzuverdienen. Bisher durften Rentner in diesem Fall bei voller Erwerbsminderung 18.558,75 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung 37.117,50 Euro. Diese Werte steigen im kommenden Jahr um jeweils 5,9 Prozent an. Das entspricht der Inflation aus dem Jahr 2023. Sie liegen dann bei 19.661 beziehungsweise 39.322 Euro. Einkommen bis zu diesen Werten wird Rentnern nicht auf Rente angerechnet. Von jedem Euro darüber hinaus werden 40 Cent von der Rentenzahlung abgezogen.

Zurechnungszeit für Rente steigt

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, hat in der Regel das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht, ergo auch mitunter noch nicht viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Um trotzdem eine vernünftige Rente zu berechnen, werden nicht nur die bisher bezahlten Beiträge, sondern auch die so genannte Zurechnungszeit bei der Ermittlung der Rentenhöhe verwendet. Dafür wird angenommen, der Rentner würde bis zum gesetzlichen Rentenalter sein bisher durchschnittliches Arbeitseinkommen weiter verdienen und entsprechend berechnet, wie hoch dann seine Renten ausfallen würde. Weil das gesetzliche Rentenalter bis 2031 von einst 65 auf dann 67 Jahre ansteigt, steigt auch die Dauer der Zurechnungszeit. 2024 lag sie bei einem fiktiven Renteneintritt von 66 Jahren und 1 Monat, 2025 sind es 66 Jahre und 2 Monate. Das führt zu leicht steigenden Erwerbsminderungsrenten.

Abschläge für langjährig Versicherte steigen

Neben der abschlagsfreien „Rente für besonders langjährig Versicherte“ mit mindestens 45 Beitragsjahren gibt es auch die „Rente für langjährig Versicherte“ mit mindestens 35 Beitragsjahren. Die kann schon ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden, ist aber mit Abschlägen verbunden. Pro Monat, den ein Betroffener von dem gesetzlichen Rentenalter trennt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Weil das gesetzliche Rentenalter steigt, steigt dadurch auch der maximale Abschlag. Wer 2025 zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit 63 Jahren in Rente geht, bekommt 13,2 Prozent weniger Rente. Dieses Jahr sind es noch 12,6 Prozent.

Die Minijob-Grenze steigt auf 556 Euro

Wichtig für alle Rentner, die sich etwas hinzuverdienen wollen: Statt 538 Euro können Sie bei steuerfreien Minijobs 2025 maximal 556 Euro verdienen. Die übrigen Vorteile eines Minijobs bleiben: Arbeitgeber zahlen weiterhin einen pauschalen Abgabenbetrag von 30 Prozent, Arbeitnehmer bezahlen keine Steuern. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht fällig.

Der Midijob-Bereich wird schmaler

Nach dem Minijob kommt der Midijob: Wer im Jahresdurchschnitt zwischen 538,01 und 2000 Euro im Monat verdient, zahlt nur verminderte Sozialabgaben, bekommt aber den vollen Schutz. Das gilt auch für Rentner, die hier mit verminderten Beiträgen weitere Rentenpunkt sammeln können. Da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, bleibt sogar mehr netto übrig. Weil die Minijob-Obergrenze ansteigt, steigt aber auch die Untergrenze der Midijobs auf eben 556,01 Euro an. Die Obergrenze bleibt bei 2000 Euro, der Midijob-Bereich wird also kleiner.

Grenze für freiwillige Beiträge steigt

Wer schon eine Rente bezieht, aber sein gesetzliches Rentenalter noch nicht erreicht hat, kann weiter freiwillig Beiträge an die Rentenversicherung zahlen und sich so Rentenpunkte erkaufen. Bisher mussten Sie dafür pro Monat mindestens 100,07 Euro und maximal 1404,30 Euro einzahlen. Beide Grenzen steigen im kommenden Jahr auf 103,42 beziehungsweise 1497,30 Euro. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

Digitale Rentenübersicht wird erweitert

Seit etwas mehr als einem Jahr gibt es mit der Digitalen Rentenübersicht eine Webseite, auf der jeder Versicherte seine Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge einsehen und verwalten kann. Vorsorgeeinrichtungen wie zum Beispiel Versorgungswerke für bestimmte Berufe oder branchenspezifische Pensionskassen konnten bisher freiwillig ihre Daten dort anbinden. Ab 2025 ist das Pflicht für alle Einrichtungen, die normalerweise jährlich eine Standmitteilung verschicken würden. Bisher hatten sich aber schon fast 300 solcher Einrichtungen freiwillig der digitalen Rentenübersicht angeschlossen.