Zwei Männer forderten ihr Gehalt bei einem persönlichem Besuch bei ihrem Arbeitgeber. Mit unlauteren Mitteln. Die Sache ging vor Gericht.
Dachau – Laut Gesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auszahlen. Andernfalls drohen Säumniszuschläge – oder, wie es im Mai vergangenen Jahres einem 63-Jährigen aus dem Landkreis Dachau widerfuhr, ein überraschender Hausbesuch der wartenden Arbeitnehmer.
Der gebürtige Kroate, der nur gebrochen Deutsch spricht, war sichtlich überrascht, als am 28. Mai plötzlich zwei ihm unbekannte Männer an seiner Tür klingelten, unaufgefordert seine Wohnung betraten und ihn wegen der ausstehenden Löhne für ihre Arbeit in seinem Sicherheitsunternehmen zur Rede stellten. Dabei sei immer wieder das Wort Messer und andere körperliche Drohungen gefallen, wie der Mann einige Tage später bei der Polizei aussagte. Es folgte eine Anzeige wegen Bedrohung.
Wegen der Vorwürfe mussten sich die beiden Angestellten nun vor dem Amtsgericht Dachau verantworten. Doch an diesem Tag erschien lediglich einer von ihnen, ein 51-jähriger Münchner. Der zweite Angeklagte blieb der Verhandlung fern – die Sitzungsladung war an eine falsche Adresse geschickt worden.
Also widmete sich Richter Stefan Lorenz dem anwesenden mutmaßlichen Schurken, der an diesem Tag allein auf der Anklagebank Platz genommen hatte. Der Mann erklärte, seit Februar 2024 in dem Sicherheitsunternehmen beschäftigt gewesen zu sein und mit dem Hausbesuch keine bösen Absichten verfolgt zu haben. Er und sein Kollege hätten lediglich die im Arbeitsvertrag angegebene Adresse aufgesucht, um nachzufragen, wann sie mit der Auszahlung ihres ausstehenden Gehalts rechnen könnten. Im Fall des 51-jährigen Afghanen ging es um eine Summe von 2295 Euro.
Der Dachauer habe daraufhin die beiden Männer freiwillig in seine Wohnung gebeten und ihnen auf der Rückseite einer Kopie seines Ausweises die jeweiligen offenen Lohnbeträge schriftlich zugesichert – mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen. Anschließend hätten sie die Wohnung wieder verlassen, schilderte der Angeklagte. Doch nur acht Tage später folgte die große Überraschung: ein Besuch der Polizei. Für den Beschuldigten völlig unverständlich. „Ich habe noch nie irgendjemanden bedroht.“
Doch der Besuch verlief aus Sicht des Arbeitgebers alles andere als friedlich. Mit seinen begrenzten Deutschkenntnissen verstand der 63-Jährige gerade noch, dass die Männer Geld forderten und ein Messer in einem Rucksack bei sich hätten. Ihr bedrohliches Auftreten habe ihn so eingeschüchtert, dass er seither nicht mehr in seiner Wohnung schlafen könne, wie seine Dolmetscherin vor dem Amtsgericht berichtete.
Die beiden Männer waren zwar tatsächlich in seinem Unternehmen angestellt, und ihre Lohnforderungen waren laut eines vorliegenden Versäumnisurteils auch gerechtfertigt. Doch es gibt ein entscheidendes Problem: Die Firma lief zwar auf den Namen des 63-Jährigen, doch wie seine Dolmetscherin weiter ausführte, hatte er weder mit den Einstellungsgesprächen noch mit den Arbeitsverträgen, Arbeitseinsätzen oder Lohnzahlungen etwas zu tun. Diese Aufgaben habe ausschließlich sein Partner übernommen. Er selbst kannte die beiden Männer nicht und hatte sie bis zu diesem Vorfall noch nie gesehen.
Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber am 15. Mai seine Firma rückwirkend zum 1. Mai abgemeldet hatte. Sein Partner, der all diese Angelegenheiten zuvor geregelt hatte, saß zu diesem Zeitpunkt bereits im Gefängnis. Was auch die ausbleibenden Lohnzahlungen erklärt.
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Nachdem Lorenz den teils wirren Ausführungen beider Parteien zugehört hatte, verkündete er sein Urteil: Die Lohnforderungen des Angeklagten seien zwar berechtigt, doch der gewählte Weg zur Durchsetzung dieser Forderungen sei keineswegs angemessen. „Der von Ihnen eingeschlagene Weg ist schlicht der falsche“, stellte er klar. Um dem Angeklagten die Chance zu geben, weiterhin im Sicherheitsgewerbe tätig zu sein, entschied der Richter, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen. Der vierfache Vater muss nun 2100 Euro zahlen. Das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten wurde vertagt.