Die Nutzung für Schulsportanlagen im Landkreis Weilheim-Schongau wird für Vereine teurer
Der Kreistag wird am 26. Juli die endgültige Entscheidung treffen. Dass sich die Gebühren für Vereine für die Nutzung von Schulsportanlangen ab 2025 verdoppeln, zeichnete sich jedoch bereits durch die einstimmige Empfehlung bei der Vorberatung des Kreisausschusses ab.
Landkreis - Der Landkreis Weilheim-Schongau plant für Vereine ab 2025 die doppelte Gebühr bei der Nutzung von Schulsportanlagen. Wie Matthias Brugger, Sachbereichsleiter Kämmerei im Landratsamt, ausführte, wurden die Nutzungsgebühren für den Vereins- und Breitensport seit 2015 nicht mehr angepasst.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Landkreises habe man nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht und auch im Bereich der Nutzung von Schulsportanlagen des Landkreises eine Neukalkulation angeregt. Sie wurde nun für den Zeitraum von vier Jahren für die Jahre 2024 bis 2027 durchgeführt.
Demnach sollen die Kosten für die Benutzung von Sporthallen pro Hallenteil und Stunde von bisher zehn auf 20 Euro angehoben werden. Von der Regelung betroffen sind kreiseigene Anlagen – in Schongau die Freisportanlage und die Schulsporthalle der Berufsschule sowie die Schulsporthalle des Gymnasiums. In Weilheim soll für die Sporthalle in der Jahnstraße, die Schulsporthalle der Fach- und Berufsoberschule und die Schulsporthalle des Gymnasiums mehr gezahlt werden.
Nicht betroffen sind Sportanlagen in Weilheim-Schongau, bei denen der Landkreis nur Miteigentümer ist
Zehn Euro soll die Benutzung des Gymnastikraums der Penzberger Sporthalle in der Birkenstraße künftig kosten, ebenfalls die der Bewirtungseinrichtung Jahnhalle in Weilheim, weil dort nicht die ganze Halle genutzt wird. Einheitlich mit einem Durchschnittswert erhöht wurden die Gebühren, um zu vermeiden, dass Sportvereine auf günstigere Schulsporthallen im Landkreis ausweichen, so Brugger. Zu den Nutzungsgebühren kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent hinzu.
Nicht mehr 35, sondern 50 Euro pro Stunde werden für zusätzlichen Hausmeisterdienst veranschlagt und 30 Euro für zusätzliche Reinigungsarbeiten. Für Vereine von 30 auf 10 Euro reduzierte Benutzergebühren wie bisher, wird es ab 2025 nicht mehr geben. Nicht betroffen sind Anlagen, bei denen der Landkreis neben der Gemeinde lediglich Miteigentümer ist, wie etwa die Dreifachsporthalle Peißenberg.
Einnahmenentwicklung durch Gebührenerhöhung ist noch unklar
Laut Brugger sollen Fremdnutzungen so weit wie möglich durch Einnahmen gedeckt werden. 2023 beliefen sich die Einnahmen auf 102.000 Euro. Abzuwarten bleibt, ob bei einer Verdoppelung der Gebühren auch die Einnahmen entsprechend steigen. Noch könne die Verwaltung nicht abschätzen, ob alle Sportvereine trotz Gebührenanpassung die Nutzungszeiten beibehalten. Eine Anpassung sei jedoch aus rechtlicher Sicht „zwingend erforderlich“, weil die zusätzlichen Kosten andernfalls in die Kreisumlagen-Berechnung einfließen würden. Kreisrat Falk Sluyterman (SPD) befürchtet durch die Neuregelung Zuschussanfragen der Vereine bei den Kommunen. Würden alle Kosten umgelegt, müssten Vereine 60 Euro zahlen, gab Brugger zu bedenken. Das sei nicht der Fall, der Landkreis fördere den Sport trotz Erhöhung noch zwei Millionen Euro.
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