Kinderansprecher begrapscht Mädchen (9 und 10): Bewährungsstrafe

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Eine Neun- und eine Zehnjährige hatte der Mann berührt und wurde wegen sexueller Belästigung verurteilt. © Julian Stratenschulte

Ein Rentner aus dem Landkreis Ebersberg muss sich vor Gericht verantworten, weil er in der Kreisstadt zwei Mädchen sexuell belästigt haben soll. Der Vorfall ereignete sich in einem Drogeriemarkt. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab und präsentiert eine andere Version der Geschichte.

Ebersberg – Nicht mit fremden Menschen mitgehen: Das predigen Eltern ihren Kindern. Dass sich die Kleinen aber nicht immer an diesen Rat halten, zeigt ein Vorfall aus Ebersberg. Dort sind zwei Mädchen, damals neun und zehn Jahre alt, mit einem älteren Mann mitgegangen – und in der Folge sexuell belästigt worden. Der mittlerweile 68-jährige Rentner aus dem südlichen Landkreis musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten.

Meine Mama hat gesagt, ich soll nicht mit fremden Menschen reden, aber der Mann sah okay aus.

Im Februar dieses Jahres soll der Mann die beiden Mädchen in einem Drogeriemarkt in der Ebersberger Altstadtpassage angesprochen haben. Laut Anklage sei er den Kindern, die beide in Grafing wohnen, dabei durch den Laden gefolgt, habe immer wieder versucht, mit ihnen ins Gespräch zu kommen. An einem Regal mit Hals- und Armkettchen soll er der Neunjährigen schließlich mit der Hand zuerst an den Hals und dann an den Po gefasst haben. Danach soll er angeboten haben, den Mädchen Schmuck oder Essen zu kaufen. Da er jedoch kaum Geld dabei hätte, müssten ihn die Schülerinnen zu einer nahegelegenen Bank begleiten. Das hätten die Kinder dann auch getan. Dort angekommen, soll der 68-Jährige die beiden erneut bedrängt und auch der Zehnjährigen auf den Po gehauen haben. Die Mädchen seien daraufhin völlig verängstigt in Richtung Bahnhof geflüchtet.

Angeklagter: Die Kinder hätten ihn verfolgt

Vor Gericht bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe. Laut ihm habe es sich genau andersherum zugetragen: Er sei an jenem Tag auf der Suche nach einer Armkette für seine Nichte gewesen. „Sie hat sich so eins gewünscht, ich wollte es ihr kaufen. Ich kannte mich aber nicht aus und habe dann die Mädchen um Hilfe gebeten“, erklärt er. Doch an dem Schmuckregal in besagter Drogerie sei das gewünschte Armband bereits vergriffen gewesen. „Ich habe mich dann weiter umgeschaut, die Kinder sind mir gefolgt.“ Als sich daraufhin für einen Geldbeutel interessiert hätte, habe ihm eines der Mädchen diesen aus den Fingern gerissen. „Die Situation war schräg für mich und ich bin dann gegangen“, beteuert der Angeklagte. „Für mich war die Sache erledigt.“

Dann seien ihm die Schülerinnen auf seinem Weg zu seiner Bank jedoch nachgelaufen. „Gewundert hat es mich schon, aber ich hab mir nichts Großes dabei gedacht“, betont der 68-Jährige. Angefasst, geschweige denn betatscht, habe er die Mädchen jedenfalls nicht. Er habe immer ausreichend Abstand gehalten.

Kameraaufnahmen helfen Erinnerung nicht auf die Sprünge

„Warum sollten die beiden dann mit ihren Eltern zur Polizei gehen und etwas schildern, dass gar nicht passiert ist?“, hakt Richter Dieter Kaltbeitzer ungläubig nach. Der Angeklagte antwortet nur mit einem kurzen Schulterzucken. Als ihm der Vorsitzende daraufhin die Kameraaufnahmen der Bank vorhält, auf denen er in nächster Nähe zu den Mädchen steht, wollte er sich nicht mehr an den Vorfall erinnern.

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Verteidiger zweifelt an sexueller Motivation – Richter und Staatsanwältin nicht

Äußerst detailreich schildern indessen die beiden Schülerinnen aus Grafing von ihrem Erlebnis an jenem Februartag. Nahezu übereinstimmend erzählen sie den Ablauf der Geschehnisse in der Drogerie und der Bank nach. „Wir haben uns bei den Schreibwaren umgesehen, dann hat er uns auf einmal angesprochen. Meine Mama hat zwar gesagt, ich soll nicht mit fremden Menschen reden, aber der Mann sag okay aus“, erinnert sich eines der Mädchen. Über den Klatscher auf ihren Po sagt sie: „Das fand ich nicht schön.“ Der Verteidiger des Mannes zog die Klapse auf den Po nicht in Zweifel, wohl aber, dass sie sexuell motiviert waren. Er plädierte auf Freispruch.

An den Aussagen der Kinder zweifelten weder die Staatsanwältin noch Richter Dieter Kaltbeitzer – und sahen das anders. „Sie haben den Kontakt zu den Kindern gesucht“, ist sich der Vorsitzende sicher. Der Angeklagte konnte 18 Vorstrafen vorweisen, unter anderem wegen Betrugs, diverser Drogendelikte, Diebstahls, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die übliche Frist, um Rechtsmittel einzulegen, beträgt eine Woche.

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