Was tun mit der Tölzer Wandelhalle? Richter vor Ort
Eine Delegation des Verwaltungsgerichts war nun in Bad Tölz, um sich mit den Klagen von Anton Hoefter zur Wandelhalle zu befassen. Das schriftliche Urteil steht noch aus.
Bad Tölz - Beim jüngsten Ortstermin des Verwaltungsgerichts München ging es nicht nur um die Zukunft der Quellen-Wirtschaft in der Gemeinde Wackersberg. Auch bei seiner zweiten Station beschäftigte sich das Gericht mit einer Klage von Anton Hoefter – allerdings auf Tölzer Flur. Diesmal ging es um drei Vorbescheidsanträge, die die Jod AG im Herbst 2021 für die ehemaligen Alpamare-Parkplätze und eine Schotterfläche an der Seppstraße gestellt hatte. Das Ziel: Gebäude mit einmal 48 sowie 41 Eigentumswohnungen. Der dritte Vorbescheidsantrag befasste sich mit der Wandelhalle und sah Wohnen („Haus im Haus“), Gastronomie und Gewerbe vor. Der Tölzer Bauausschuss und das Landratsamt lehnten 2021 alle drei Vorhaben ab.
Vorgeschichte zieht sich
Seitdem ist viel passiert. Im Juni 2022 hatte sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH), also die höchste bayerische Verwaltungsgerichts-Instanz, mit einer Normenkontrollklage der Jod AG zu befassen und schaute sich vor Ort die Flächen nördlich der Ludwigstraße an. Das Urteil: Das ist alles Außenbereich im Innenbereich. Nur bei der Wandelhalle selbst war der Spruch nicht ganz so eindeutig.
Gleichwohl hatte Anton Hoefter eine Klage gegen die Ablehnung aller drei Vorbescheidsanträge beim VG aufrechterhalten. Wichtig: Es handelte sich dabei um einen anderen zu klärenden rechtlichen Sachverhalt als beim VGH. Richter Johann Oswald vom VG München indes teilte jetzt in der mündlichen Verhandlung in zwei von drei Fällen die Rechtsauffassung des VGH. Der frühere Parkplatz und die Schotterfläche seien Außenbereich. Hoefter und seine Juristin Nicole Mössner akzeptierten das Urteil noch vor Ort. Sie tragen nun die Kosten des Verfahrens (Streitwert 890 000 Euro). Es wird also dort keine Wohnbauten geben.
Tendenz geht zu Innenbereich
Anders ist der Fall bei der Wandelhalle selbst gelagert. Nach eingehender Begutachtung der Umgebung verkündete Johann Oswald, dass er in seinem Urteil zu einer Innenbereichslage tendiere. Die Veränderungssperre, die die Stadt im Oktober 2021 erlassen habe, sei abgelaufen. Er werde der Klage wohl stattgeben. Hoefter begrüßte das Urteil, weil nun „eine Weiterentwicklung des Wandelhalle in den Grundzügen möglich ist“. Er bezog sich ausdrücklich auf ein früheres Gespräch mit dem Landesamt für Denkmalpflege, bei dem Wohlwollen für die Wohnbauideen in der Wandelhalle geäußert worden sei.
Die Stadt sieht das ganz anders. Schriftliche Zusagen von Seiten des Denkmalschutzes gebe es nicht und seien auch eher unwahrscheinlich. Der genehmigte Vorbescheidsantrag kläre auch längst noch nicht entscheidende Fragen im eigentlichen Bauverfahren, nämlich Stellplätze, Immissionen, Statik und eben den Denkmalschutz.
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Abgesehen davon: Sowohl der Vertreter der Landesanwaltschaft als auch der Anwalt der Stadt Bad Tölz, Dr. Max Reicherzer, widersprachen Oswalds Rechtsauffassung. Die Wandelhalle habe längst ihre prägende Wirkung verloren und werde nicht mehr genutzt. Sie sei von allen Seiten von Außenbereichsflächen umgeben und sei selbst Außenbereich geworden. Allenfalls punktuell seien Innenbereichsprägungen zu erkennen.
Urteil erst in einigen Wochen
Wie geht es nun weiter? Das mündliche Urteil wird erst an diesem Montag ergehen, das schriftliche Urteil folgt voraussichtlich in einigen Wochen. Ob die Stadt in die nächste Instanz geht, steht noch nicht fest, sagt Bürgermeister Ingo Mehner. Zu klären sei dann auch noch, ob Rechtsmittel überhaupt zugelassen werden und die Stadt gegebenenfalls Nichtzulassungsbeschwerde erhebt. Anton Hoefter sagt: „Wir möchten nochmals und wiederholt unsere Bereitschaft zum Dialog mit der Stadt erklären.“ Er freue sich über „zielführende Gespräche mit der Stadt“.