„Quelle“ erhaltenswert oder nicht? Gericht begutachtet Bauruine
Die ehemalige Quellenwirtschaft in Wackersberg ist seit Jahren unbenutzt. Nun hat sich das Verwaltungsgericht München vor Ort ein Bild gemacht.
Wackersberg – Seit dreieinhalb Jahren rührt sich nichts mehr an der früheren Quellenwirtschaft am Wackersberger Sauersberg. Pfingsten 2021 hatte das Landratsamt dort einen Baustopp verhängt, da Eigentümer Anton Hoefter mehr an dem Gebäude abgerissen hatte, als angekündigt worden war. Unter anderem war das Dach entfernt worden. Die Kreisbehörde ordnete die Beseitigung des Gebäudes an. Hoefter reichte Klage ein. Seitdem prägt eine Bauruine die Landschaft.
Rechtsstreit um frühere Quellenwirtschaft in Wackersberg: Gericht macht sich vor Ort ein Bild
Am Donnerstagvormittag war nun das Verwaltungsgericht München persönlich vor Ort, um sich ein Bild zu machen. Die so genannte Augenscheinnahme war schnell erledigt. Im strömenden Regen begutachteten der Vorsitzende Richter Johann Oswald und die weiteren Richter das Gebäude von allen Seiten. Die Außenwände stehen noch, auch die meisten Innenwände. Der Zahn der Zeit und vermutlich die nicht vorhandene Bedachung haben aber deutliche Zeichen hinterlassen. Risse sind in den Wänden zu sehen, einige Fensterscheiben sind gar nicht mehr vorhanden, andere zerstört.
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Das Erscheinungsbild sei wie im historischen Gutachten, befand Oswald, der erklärte, dass es insgesamt um drei Klagen gehe: die Baueinstellung, die Beseitigungsanordnung und die Baugenehmigung. Nach einer kurzen Beratung teilte der Vorsitzende Richter mit, dass man bei der „Quelle“ nicht mehr den Begriff „Kulturlandschaft prägendes Gebäude“ heranziehen könne.

Damit dieser geltend werde, hätte unter anderem das Dach bestehen bleiben müssen. Es sei relativ viel abgebrochen worden: Dach, Giebel, auch im Inneren habe es Veränderungen gegeben. Dennoch: „Die Tendenz ist, dass das Gebäude erhaltenswert ist. Denn das, was man von außen sieht, ist wichtiger.“ Trotzdem könne man die Abbruchmaßnahme nicht ausklammern. Deshalb sei auch die Baueinstellung durch das Landratsamt in Ordnung, „in formeller Hinsicht“. Denn für den Abbruch hätte es eine Genehmigung gebraucht, grundsätzlich sei dies wohl genehmigungsfähig. Das werde die entscheidende Frage sein.
Eigentümer will Ferienwohnungen einrichten: „Das wäre eine vernünftige Nutzung“
Wie laufend berichtet, plant Anton Hoefter in dem Gebäude Ferienwohnungen einzurichten. „Das wäre eine vernünftige Nutzung“, argumentierte Hoefters Anwältin Nicole Mössner. Bei der Jodquellen AG handle es sich um ein Unternehmen, das seit mehr als einem Jahrhundert bestehe. Das Gebäude gehöre zur Unternehmens-Geschichte. Die Quelle, aus der das namensgebende Jod gewonnen wird, befindet sich auf der anderen Straßenseite auf Tölzer Flur. Das Gebäude wurde schon immer für die Gewinnung von Jod verwendet, im Keller befindet sich noch immer die Quelleneinrichtung. Diese sei im neuen Bauantrag auch enthalten, so die Anwältin.
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„Die Innenräume waren tadellos“, sagte Mössner weiter. Erst, als das Dach entfernt worden sei, wurde ersichtlich, wie groß die Schäden waren. „Das wussten wir vorher nicht, da ja der Erhalt des Daches geplant war.“ Richter Oswald wandte ein, dass es keine Rolle spiele, ob es absehbar gewesen sei. Die Anwältin konkretisierte: „Das Landratsamt hat uns immer den Vorwurf gemacht, wir hätten mit dem Abbruch Tatsachen erzwingen wollen.“ Dies sei aber mitnichten so gewesen. „Der Abriss war nötig. Die Balken waren verfault, Schädlinge hatten sich ausgebreitet.“ Kreisbaumeister Andreas Hainz, der als Vertreter des Landratsamts vor Ort war, merkte an, dass das Vorgehen seiner Ansicht nach „auch anders denkbar gewesen“ wäre.
Richter Oswald gab schließlich zu Protokoll, dass es für die drei Verfahren eine Entscheidung geben werde. Sobald diese gefällt wurde, wird sie den Beteiligten zugestellt. (mel)