Chlorung des Trinkwassers nun offiziell beendet - Doch wie kamen die Keime ins Netz?
Die seit Dezember 2024 laufende Chlorung des Mittenwalder Trinkwassernetzes wurde beendet. Die Quelle der Verunreinigung wurde weitestgehend lokalisiert. Zukünftige Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen stehen bereits fest.
Gute Nachrichten für alle Mittenwalder: Die seit Dezember 2024 laufende Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am Montag beendet. Dies teilt die Karwendel Energie und Wasser GmbH (KEW) in einer Presseaussendung mit. Das Wasser ist nun frei von Natriumhypochlorid, einem Natriumsalz, das gegen Viren, Bakterien, Parasiten und Pilze wirkt. Die KEW ist in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gegen die Enterokokken (Fäkalkeime) vorgegangen, die man am 12. Dezember 2024 im Brunnen II des Hoffelds in Mittenwald nachgewiesen hatte. Laut KEW-Geschäftsführer Matthias Pöll hat die wöchentliche mikrobiologische Überwachung der drei Brunnen der Mittenwalder Trinkwasserversorgung seitdem keine Auffälligkeiten mehr gezeigt.
Die Quelle der Verunreinigung, die zu dieser Maßnahme geführt hat, wurde nach intensiven Untersuchungen weitestgehend lokalisiert. Laut Pöll könnte verunreinigter Rasenschnitt, der in der engeren Schutzzone II des Trinkwasserbrunnens ausgebracht wurde, die Ursache gewesen sein. Die Untersuchungen ergaben, dass die Bakterien wahrscheinlich durch Tierkot ins Grundwasser gelangten. „Wo der Unrat genau herkam, ist nicht mehr zu sagen“, erklärt Pöll. Auch die hohe Konzentration überrascht ihn. Ein paar Hundehäufchen reichen dafür nicht aus. „Das ist schon ein Rätsel.“
Das Gebiet um den Brunnen im Hoffeld liegt in der sogenannten „engeren Schutzzone II“. Sie unterliegt strengen Auflagen, die vom Landratsamt erlassen wurden. In dieser Zone ist das Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist oder Gärresten aus Biogasanlagen verboten, um das Grundwasser zu schützen. Das Wasser braucht mindestens 50 Tage Fließzeit, bis es die Wasserfassungen erreicht, sodass etwaige mikrobiologische Verunreinigungen während dieser Zeit abgebaut werden können. In der Zone II sind deshalb auch jegliche Bodeneingriffe und Abwasserkanäle untersagt.
Allerdings ist das Aufbringen von Rasenschnitt als Dünger in Maßen erlaubt. Da dieser jedoch aus externen Quellen stammt, ist hier höchstwahrscheinlich die Verunreinigung eingeschlichen, sind sich Pöll und die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sicher.
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Angesichts der Vorfälle im Dezember hat die KEW zusammen mit dem Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um zukünftige Verunreinigungen zu vermeiden. Die Behörde nimmt künftig häufiger das Wasser unter die Lupe und auch Proben vom Rasenschnitt, der aufgetragen werden soll, wenn im Frühjahr die Düngung auf den Feldern wieder beginnt. „Belastetes Material darf in der Schutzzone II nicht ausgebracht werden“, erklärt Hansjörg Wiesböck, stellvertretender Sachgebietsleiter im Gesundheitsamt. Auch soll künftig ein landwirtschaftlicher Bodenexperte hinzuzogen werden, der die Bauern über gesunde Humusbildung und geeignete Düngungspraktiken berät. „Damit können wir einer künftigen Verkeimung entgegenwirken“, sagt Pöll.
Die Experten betonen, dass ein 100-prozentiger Schutz vor Verunreinigungen nie garantiert werden kann, weshalb es besonders wichtig ist, dass sich alle an die bestehenden Schutzverordnungen halten. „Aus hygienischer Sicht sind zukünftig Maßnahmen sinnvoll, um das Trinkwasser-Kontaminationsrisiko in den Schutzzonen 2a und 2b des Hoffelds zu minimieren“, sagt Wiesböck. „Nur unbedenkliches Material und Grüngut sollte ausgebracht werden.“
Doch wer prüft? Die Proben werden von einem beauftragten Labor untersucht, und die Entnahmen erfolgen durch einen akkreditierten Probenehmer, erklärt Wiesböck. Wasserproben, die vom Gesundheitsamt veranlasst werden, werden im LGL-Wasserlabor analysiert. Die Entnahmestellen für die Trinkwasseranalysen wurden in Absprache mit dem Gesundheitsamt festgelegt und befinden sich sowohl am Brunnen als auch an verschiedenen Stellen des Ortsnetzes.
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Der Keimbefall hatte im Dezember zu strengeren Maßnahmen geführt. Die Mittenwalder waren aufgefordert, ihr Trinkwasser vor der Nutzung gründlich abzukochen.