Gefängnisstrafe nach sexuellen Übergriffen

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Nicht vor dem Amtsgericht Weilheim, sondern in Garmisch-Partenkirchen wurde der zweite Fall verhandelt. © Wahl-Geiger

Im vergangenen Jahr ist der Betreiber einer Kleintierstation in einem Ort im Landkreis Weilheim-Schongau wegen sexueller Übergriffe auf ein 15-jähriges Mädchen in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Aufgrund eines Zeitungsartikels meldeten sich vier weitere Frauen, die vom 41-Jährigen sexuell belästigt worden waren, und erstatteten Anzeige.

Landkreis – Wegen dieser Fälle, die sich von 2020 bis 2022 abspielten, musste er sich nun vor dem Schöffengericht Garmisch-Partenkirchen verantworten. Darüber hinaus wurde ihm zur Last gelegt, seine Ex-Ehefrau im Schlafzimmer gefilmt zu haben und ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren zu sein. Richterin Karin Beuting verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Beschuldigte hat Berufung eingelegt.

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Die Fahrten mit seinem Auto räumte er großteils ein, sie spielten sich im Landkreis-Weilheim-Schongau und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ab und dienten dazu, die minderjährigen Mädchen von ihren Wohnorten abzuholen. Die jungen Frauen halfen dem Angeklagten auf dessen Station beim Füttern und Saubermachen der Ställe.

Bei der Arbeit auf dem Hof blieb es nicht

Bei der Arbeit auf dem Hof blieb es aber nicht. Während der Fahrten in Orten im Altlandkreis Weilheim-Schongau und zu einem Dorf im nördlichen Landkreis Garmisch-Partenkirchen soll der Angeklagte bei vier Mädchen über die Brüste gestrichen haben, Flaschen und Dosen zwischen die Beine geschoben und an die Innenseite der Oberschenkel gefasst haben.

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Der Beschuldigte dementierte alles. „Ich habe kein sexuelles Interesse an keinem der vier Mädchen. Ich habe sie definitiv nicht berührt“, betonte er. Die Flaschen habe er lediglich Richtung Beifahrersitz zurückgegeben, weil sonst kein Platz im Wagen war.

Im Auto begrapscht

Zwei der jungen Frauen traten als Zeuginnen auf und belasteten den 41-Jährigen schwer. So berichtete eine 19-Jährige, der Angeklagte habe sie an der Taille genommen und im Auto begrapscht. Eine weitere Zeugin war zwar zum Gerichtssaal gekommen, brach aber beim Anblick des Beschuldigten zitternd zusammen und war nicht in der Lage auszusagen. Schließlich wurden noch die Videoaufnahmen der polizeilichen Vernehmung einer 19-Jährigen gezeigt. Sie brach immer wieder in Tränen aus und berichtete von sexuellen Übergriffen in seiner Wohnung.

Zusätzlich konfrontiert sah sich der Angeklagte mit dem Vorwurf, er habe in 16 Fällen mit einer Kamera – als Babyfon gedeckt – im Haus der Ex-Frau gefilmt. Die Aufnahmen, auf denen die 31-Jährige leicht bekleidet zu sehen war, speicherte er auf seinem Handy. Er gab an, dass er wegen der gemeinsamen Tochter ein Kamerasystem installiert hatte, darüber hinaus waren auch die Ställe mit Bewegungsmeldern und Kameras ausgestattet,

Halbnackte Ex-Frau gefilmt

„Ich habe nicht bewusst Sequenzen auf meinem Handy gespeichert“, sagte der Angeklagte, zudem habe seine Ex-Partnerin vom Kamerasystem gewusst. Ein Kripobeamter, der die Daten auswertete, gab an, dass der Beschuldigte die Aufnahmen sehr wohl bewusst in einen Ordner ablegte. Die Richterin warf ihm vor, dass nichts vom Baby zu sehen war, lediglich die halbnackte Ex-Frau. „Finde ich sehr befremdlich“, sagte Beuting. 

Bei der Urteilsbegründung wurde die Vorsitzende dann schließlich laut. „Es ist keine Einsicht zu erkennen, keine Reue“, schimpfte Beuting. Die Chats auf Tiktok und Whatsapp zwischen den Mädchen und dem Angeklagten bewiesen zudem dessen sexuelles Interesse. Gerade als das erste Verfahren lief und seine Wohnung durchsucht worden war, habe der 41-Jährige weitergemacht.

Verteidiger sieht es als „sexuelle Randnotiz“

„Sie haben weiter Kontakt zu 16-jährigen Mädchen aufgebaut und sie angefasst“, rief die Richterin aus. Sie bildete aus den Fällen der sexuellen Belästigung, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eine Gesamtstrafe von zweieinhalb Jahren. „Drunter zu bleiben, ist keine Option“, schloss Beuting.

Die Heimatzeitungen im Landkreis Weilheim-Schongau sind unter „merkur_wm_sog“ auf Instagram vertreten.

Dr. Andreas Geipel hatte zuvor noch versucht, für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe herauszuholen. Als gravierendsten Vorwurf sah er die Flasche zwischen den Beinen des Mädchens. „Eine sexuelle Randnotiz“ für den Verteidiger, der die „sexuellen Straftaten am unteren Rand“ verortete. Beuting schloss sich jedoch der Forderung der Staatsanwältin Stanglkick – ihren Vornamen wollte sie nicht nennen – an. Diese hatte für den erheblich vorbestraften Angeklagten ebenfalls eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für angemessen erachtet.

„Es ist keine Einsicht zu erkennen, keine Reue.

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