Söder-Beleidigung kostet: Österreichischer Ex-Politiker erneut verurteilt – danach teilt er weiter aus

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Sind noch nicht fertig miteinander: Während sich Gerald Grosz (l.) bei der Aufarbeitung des Politischen Aschermittwochs 2023 siegessicher zeigt, bekommt Markus Söder weitere Breitseiten ab. © Armin Weigel/dpa, IMAGO / Chris Emil Janßen

Der Politische Aschermittwoch 2023 lässt Bayern nicht los. Ein Ex-Politiker wird wegen Beleidigungen gegen Markus Söder verurteilt und legt nach.

Deggendorf – Der Politische Aschermittwoch scheint kaum Grenzen zu setzen, wenn die Volksvertreter ans Rednerpult treten. Dann wird nicht unbedingt nach bestem Wissen und Gewissen über andere Politiker und Parteien hergezogen. Auch Markus Söder ist um die eine oder andere schärfere Spitze nicht verlegen, in diesem Jahr nannte der CSU-Chef etwa Umweltministerin Steffi Lemke „grüne Margot Honecker“, was die in der DDR aufgewachsene Grünen-Politikerin so sehr traf, dass sie eine öffentliche Reaktion lieferte.

Söder beleidigt: Ex-Politiker aus Österreich muss Geldstrafe zahlen

Schlimmere Folgen als öffentliche Kritik musste Bayerns Landesvater jedoch nicht befürchten. Politischer Aschermittwoch halt. Einen österreichischen Ex-Politiker kommen einige Aussagen ausgerechnet über Söder ein Jahr zuvor allerdings deutlich teurer zu stehen. An diesem Montag wurde Gerald Grosz vom Amtsgericht Deggendorf zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro verurteilt. Das macht insgesamt 14.850 Euro.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der 47-Jährige, der einst Karriere machte in den rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ, kündigte auch an, er wolle „volle Berufung“ einlegen. Grosz behielt sich zudem vor, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Die verhängte Geldstrafe bezieht sich auf Aussagen, die der mittlerweile als Kolumnist für den TV-Sender OE24.TV auftretende Grazer während eines Auftritts beim Politischen Aschermittwoch 2023 der AfD Bayern vom Stapel ließ. Damals nannte er Söder im niederbayerischen Osterhofen „Södolf“, „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kam nicht ungeschoren davon, wurde als „Horrorclown“ betitelt. Im Gegensatz zu Söder lächelte der SPD-Politiker die Bezeichnung aber weg. War ja Politischer Aschermittwoch.

Video: Rhetorische Rundumschläge und Demonstrationen beim Politischen Aschermittwoch

Grosz und Rede über Söder: CSU-Chef mit Aussagen „in Nähe des NS-Regimes“ gerückt

Für seine verbalen Entgleisungen war Grosz im September sogar zu 90 Tagessätzen à 400 Euro verurteilt worden, doch die 36.000-Euro-Geldstrafe akzeptierte er nicht. Beim zweiten Termin warf die Richterin ihm vor, Söder „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ zu rücken.

Grosz selbst sieht seine Wortwahl als „Satire“ an, seine Anwälte halten sie im Rahmen des Politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Vielmehr sei die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten eine „Attacke von Markus Söder auf den Politischen Aschermittwoch“. An diesem Tag hätten die Reden einen besonderen Schutz verdient.

Auch gegen den erhobenen Vorwurf, er habe ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt, wehrte sich Grosz. Er habe lediglich einen Flaschenöffner dabeigehabt.

Grosz schießt nach Urteil gegen Söder: Unabhängigkeit der Richter angezweifelt

Nach dem Verhandlungstermin stellte er sich OE24.TV zum Interview und freute sich, dass er durch das Urteil nicht vorbestraft sei. Und dann teilte Grosz aus, und stellte die Unabhängigkeit der Richter infrage: „Mir war von vornherein klar – und das habe ich auch die letzten Wochen und Monate kommuniziert: Ich werde heute in Deggendorf sicher nicht gewinnen. Ich habe auch vollstes Verständnis für die Justizorgane hier im Amtsgericht. Wer traut sich schon, in Deggendorf in Niederbayern gegen Markus Söder zu judizieren?“

Daher sehe er für sich bessere Chancen, wenn der Prozess an das Landgericht Deggendorf und an das Landgericht München weitergetragen werde. Grosz beschreibt sich selbst auch wegen dieser Aussichten als „vollkommen entspannt“.

Richtig kurios wird es, als er sich mit dem südafrikanischen Freiheitskämpfer, Friedensnobelpreisträger und Staatspräsidenten Nelson Mandela vergleicht, der für seine Überzeugungen während der Apartheid 27 Jahre Haft durchleben musste. Der politische Vordenker habe „auch irgendwann Recht bekommen“, erklärte der österreichische Ex-Politiker.

Gerald Grosz (M.) mit zwei Anwälten auf der Anklagebank
Gibt die Richtung vor: Gerald Grosz unterhält sich mit zweien seiner Anwälte. © Armin Weigel/dpa

Urteil in Deggendorf: Grosz schimpft auf Bayern und nennt Söder „eine leere Flasche“

Auch Grosz werde niemand den Mund verbieten, zumal er sich keiner Schuld bewusst sei: „Ich weiß, dass das, was ich gesagt habe, im Zusammenhang mit der politischen Kritik von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das sieht Markus Söder und die ihm untergebenen Lakaien anders, das sieht der Staatsanwalt als weisungsgebundenes Organ seines Justizministers anders.“ Die Richterin aber habe dem Staatsanwalt „die erste Ohrfeige erteilt“, weitere würden folgen.

Auch der Flaschenöffner wird in dem Interview vorgeführt. Grosz selbst betont, in diesem Fall sei er freigesprochen worden. Das mutmaßliche Messer sei eben immer ein Flaschenöffner gewesen: „Aber wenn du so eine leere Flasche wie Markus Söder bist, dann hast du Angst geöffnet zu werden.“ Es handele sich um „das gefährlichste Corpus Delicti, das der Freistaat Bayern jemals gesehen hat“.

Zum Abschluss gibt es noch einen Schulterklopfer für den Reporter für die Fragen. Man kennt sich eben. Und dürfte sich nicht erst beim nächsten Verhandlungstermin wiedersehen. (mg)

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