Bayerns Cannabis-Strafenkatalog: 500 Euro für Kiffen neben der Schule

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Laut Cannabis-Gesetz ist Kiffen „in Sichtweite“ zu einer Schule verboten. „In Sichtweite“ meint einen Abstand von 100 Metern. Verstößt man dagegen, drohen dreistellige Strafen. © M. Litzka/Midjourney (KI-generiert)

Der Freistaat Bayern will das Cannabis-Gesetz „extrem“ streng umsetzen. Nun sind die Strafen für Konsum und Besitz klar. Nur: Wer soll das kontrollieren?

Markus Söder ist einer der größten Gegner des Cannabis-Gesetzes. „Wir lehnen die Legalisierung von Drogen entschieden ab“, erklärte er am Ostermontag, als das neue Gesetz in Kraft trat, und schob hinterher: „Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden“. Was bedeutet das?

Wie Bayerns Gesundheitsministerium Judith Gerlach unserer Redaktion sagte, rüste sich der Freistaat bereits „für einen strengen Vollzug“ und „engmaschige“ Kontrollen. Dazu hat Gerlachs Gesundheitsministerium bereits einen Bußgeldkatalog vorgelegt. Wer in Bayern öffentlich kifft, riskiert Strafen im dreistelligen Bereich.

Konsum nahe Schulen, mehr Besitz als erlaubt: Das sind Bayerns Cannabis-Strafen

Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Unter-18-Jährigen ist verboten. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. 500 Euro kostet es, wenn man gegen die im Cannabis-Gesetz aufgelisteten Konsumverbote verstößt. Also wenn man im Abstand von 100 Metern zu einer Schule, einem Spiel- oder Sportplatz konsumiert. 500 Euro werden außerdem beim Kiffen in Fußgängerzonen während der Verbotszeiten von 7 bis 20 Uhr fällig, 300 Euro beim Konsum in militärischen Bereichen bei der Bundeswehr.

Darüber hinaus gibt es einige Regelungen zum Besitz von Cannabis. In der Öffentlichkeit ist der Besitz von 25 Gramm Cannabis und zu Hause von 50 Gramm erlaubt. Wer mit bis zu 30 Gramm (öffentlich) oder 60 Gramm (zu Hause) erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 500 bis 1000 Euro. Auf den Besitz größerer Mengen steht laut Cannabis-Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Weniger klar benannt sind die Strafen für illegale Werbung und Sponsoring. Wer aktiv für Cannabis oder die Anbauvereinigungen wirbt, wird mit einem Bußgeld von 150 bis 30.000 Euro belangt. Werbung gilt laut Cannabis-Gesetz als „jede Art von kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern“.

Die Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs) dürfen grundsätzlich keine Werbung machen, auch nicht an der Fassade des Hauses. Zudem dürfen Erwachsene nur in einem Club Mitglied sein. Wer in mehreren Vereinigungen angemeldet ist, riskiert eine Geldstrafe von 300 Euro.

Mehr Kontrollen durch Cannabis-Gesetz: „Söder bringt die Polizei in eine Position ...“

In den eigenen vier Wänden müssen Konsumenten das Gras zudem „durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen“ vor Kindern und Jugendlichen schützen. Passiert das nicht, drohen 500 bis 750 Euro. Es bleibt allerdings fraglich, wie die Behörden das kontrollieren möchten. (hier wohl Ende Print)

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern sehen schon jetzt eine enorme Mehrarbeit durch die Teil-Legalisierung. Bei dem Gesetz handele es sich um ein „Bürokratiemonster“, es gebe zahlreiche Unklarheiten, sagte der DPolG-Landesvorsitzende Jürgen Köhnlein gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Köhnlein kritisierte Ministerpräsident Söder für die Aussage, Bayern dürfe kein Kifferland werden. „Söder bringt dadurch die Behörden und die Polizei in eine Postion, in der sie ganz genau kontrollieren müssen.“ Dazu aber fehlten zum einen die genauen Verwaltungsvorschriften, zum anderen die Personalstärke und die Instrumente.

Auch die GdP geht von mehr Arbeit aus: „Die geplanten Regelungen werden zu einem weitaus größerem Kontrollaufwand führen, denn unsere Kolleginnen und Kollegen müssen jetzt immer nachprüfen, ob jemand legal oder illegal im Besitz von Cannabis ist“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Florian Leitner.

Neuer Cannabis-Strafenkatalog gilt bereits

Der neue Bußgeldkatalog tritt zum 1. April in Kraft. Das bundesweit gültige Cannabis-Gesetz listet die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten auf. Bayern hat als erstes Bundesland einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Für die Umsetzung sind Bayerns Städte und Landkreise verantwortlich. Der Strafenkatalog kommt zum Tragen, wenn „aufgrund von Anzeigen oder sonstigen Feststellungen Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen“. Damit kann auch die Bevölkerung Verstöße gegen das Gesetz anzeigen.(as)

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