"Nachweis dürfte extrem schwer werden": Leser diskutieren zu Sparkassen-Raub

Ein spektakulärer Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen, bei dem hunderte Schließfächer geplündert wurden, sorgt für eine intensive Debatte. Während der Artikel von Axel Spilcker zentrale Aussagen des Opferanwalts und der Bank zur Haftungsfrage thematisiert, diskutieren die Leser vorrangig zwei gegensätzliche Positionen: Das größte Meinungsbild stellt die skeptische Haltung gegenüber den genannten Schadenssummen und deren Herkunft dar, während ein weiterer Teil die Verantwortung der Sparkasse und die Aufklärungspflichten in den Mittelpunkt rückt. Zugleich werden Fragen zu Legitimität und Nachweisbarkeit der Werte laut, während auch Sarkasmus gegenüber Medien und Anwälten aufkommt.

Skepsis gegenüber Schadenshöhe und Legalität

Mit 29 Prozent ist das größte Lager der Diskussion von Zweifel gegenüber der Höhe und Legalität der angegebenen Verluste geprägt. Zahlreiche Kommentierende stellen infrage, wie glaubhaft angebliche siebenstellige Beträge in Schließfächern angespart wurden und ob es sich tatsächlich um legal erworbene Werte handelt. Es kursieren Spekulationen über Schwarzgeld, kriminelle Herkunft oder eine bewusste Umgehung des Fiskus, wobei durchaus auch Stimmen vor einer Stigmatisierung der Opfer warnen und auf vorliegende Nachweise verweisen. Viele Diskutierende fordern eine strengere Prüfung durch Finanzämter und Ermittlungsbehörden. Die Nachweispflicht für die Rechtmäßigkeit der Verluste wird als zentrale Hürde gesehen.

"Bei der Summe denke ich automatisch an Schwarzgeld, Illegales, an der Steuer vorbei gelagertes Geld. Da braucht man einen guten Anwalt für das Finanzamt. Dass das für einige existenzbedrohend ist, glaube ich sofort. Viele bauen ihr Leben an der Steuer vorbei auf, gerade Menschen aus bestimmten Kulturen."  Zum Originalkommentar

"Sorry, meine Frau und ich sind jetzt beide Rentner und haben beide bis dahin durchgehend gearbeitet. Aber 100.000 und mehr angespart? Sorry, ich glaube weder an den Weihnachtsmann noch an den Osterhasen. Ein paar Tausend sind immer drin zu sparen, aber diese Summen? Nee, zumindest nicht als Normalverdiener."  Zum Originalkommentar

"Jetzt hat da jeder Millionen gelagert... Der Nachweis dürfte extrem schwer werden. Wie wollen die Leute nachweisen, was an Geld und Gold in den Fächern war? Das geht gar nicht wirklich. Ich kann auch behaupten, 50k da gelagert zu haben. Quittungen nützen auch nichts. Die Opfer werden fast leer ausgehen. Man muss seinen Schaden eben nachweisen können."  Zum Originalkommentar

Kritik an Opfer Glaubwürdigkeit und Verhalten

Mit einem Anteil von 17 Prozent vertreten viele Kommentierende eine Haltung, die die Glaubwürdigkeit der Opfer sowie deren Verhalten kritisch bewertet. Es wird betont, dass es ungewöhnlich sei, wenn normale Arbeitnehmer derartige Vermögen legal angespart haben sollen. Gleichzeitig fordern diese Stimmen, dass Eigenverantwortung zählt – insbesondere bei unterlassener Versicherung oder unklarer Dokumentation des Schließfachinhalts. Es besteht eine skeptische Grundhaltung gegenüber den vom Anwalt aufgestellten Schadenssummen, wobei auch betont wird, dass mangelnde Vorsorge nicht von der eigenen Verantwortung entbindet. Die Rolle der Opfer wird insgesamt differenziert, aber häufig auch mit Vorbehalt betrachtet.

""Das Gros der Klienten beklagt im Schnitt einen Verlust von mehr als 100.000 Euro, manche aber beziffern ihre verlorenen Einlagen auf den sechs- oder gar siebenstelligen Bereich“ Na sieh mal an, ich wusste gar nicht, dass Gelsenkirchen so eine reiche Kommune ist, dass die Bürger solche Beträge im Schließfach horten können."  Zum Originalkommentar

"Ich habe in Erinnerung, dass man einen behaupteten Schaden beweisen können muss. Ob es dabei um übliche Lebenserfahrung zur Definition sein könnte, lasse ich mal außen vor, denn auch die kann man wieder mit Steuererklärungen oder Kaufquittungen z. B. unterlegen. Und ja, ich glaube jedem alles, aber ich muss es prüfen können. Was jetzt passiert, ist erstmal medial viel Wind machen und Alternativszenarien aufbauen, letztlich wird in der zweiten oder dritten Instanz in ein paar Jahren irgendein Vergleich im Raum stehen und die Sache versendet."  Zum Originalkommentar

"Wer Bargeld in Schließfächern bunkert, hat definitiv einiges zu verbergen, vor dem Finanzamt und ggf. auch vor der Justiz. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Als Entschädigung sollten sie eine übriggebliebene Sparbüchse vom letzten Weltspartag erhalten."  Zum Originalkommentar

Kritik an Sparkassen Haftungspolitik

Rund 15 Prozent der Leser beschäftigen sich mit der Haftungspolitik der Sparkasse. Dabei geht es vor allem um die Verantwortung des Geldinstituts für die Sicherheit der Schließfächer und die Informationspflichten bei Versicherungssummen. Es wird darauf hingewiesen, dass Kunden die Versicherungsbedingungen kennen müssen und diese im Vertrag explizit geregelt seien. Zugleich fordern einige Stimmen bei nachgewiesener Nachlässigkeit der Sparkasse eine Erweiterung der Haftung. Skepsis besteht hinsichtlich der Chancen vor Gericht, da letztlich der Nachweis des Verlustes und der Vertragsinhalt entscheidend sind. Diese Perspektive spiegelt die Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Verantwortlichkeiten wider.

"Als Rechtsanwalt sucht er natürlich Ansatzpunkte. Aufklärungspflicht ist natürlich ein Thema. Darum muss man heute in der Regel auch ein Protokoll unterschreiben, dass man aufgeklärt wurde und auch alles verstanden hat. Wenn die Alarmanlage defekt war, dann könnte dies für die Bank ein ernsthaftes Problem werden."  Zum Originalkommentar

"Knallhartansage: Die Bank haftet bis 10.300 Euro. Auf Nachweis. Und sonst nix."  Zum Originalkommentar

"Die Schuld der Sparkasse durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen steht für mich außer Frage. Die Frage ist aber, ob die Geschädigten nachweisen können, welche realen Werte in den Fächern gelagert waren. Nicht nachvollziehbar, wieso jemand 5- und 6-stellige Werte da drin gehabt haben will, wo die dann ja tot gelegen hätten."  Zum Originalkommentar

"Sollte die Sparkasse geschlampt haben...ja, dann muss sie vollumfänglich für den nachgewiesenen Schaden haften. Die Betonung liegt dabei ganz klar auf "Nachgewiesenem Schaden". Und ich zweifle doch sehr stark daran, dass auch nur ein einziger Euro gerichtsfest nachgewiesen werden kann."  Zum Originalkommentar

Kritik an Steuerhinterziehung und Schwarzgeld

Für zehn Prozent steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob ein erheblicher Teil der vermissten Werte aus Schwarzgeld oder Steuerhinterziehung stammt. Viele Kommentare sprechen sich dafür aus, dass Behörden, insbesondere das Finanzamt, die Angaben der Geschädigten genau prüfen müssten, um unrechtmäßig erworbene Vermögen aufzudecken. Die Diskussion zieht Parallelen zu anderen Branchen und bemängelt, dass insbesondere bei hohen Bargeldsummen Verdacht auf illegale Herkunft entstehen kann. Die Forderung nach strenger Kontrolle durch die Justiz zieht sich durch diese Beiträge.

"In der Gastronomie gibt es einen hohen Anteil an Unternehmern, die es mit der Steuer nicht so genau nehmen. Besonders beim heißgeliebten Döner habe ich in den letzten Jahren immer wieder festgestellt, dass die Kasse nicht bedient wurde. In türkischen Restaurants ist grundsätzlich nur Barzahlung möglich. Wo ist das Schwarzgeld gelandet? Jetzt wissen wir es."  Zum Originalkommentar

"Ich hoffe, das Finanzamt und die Arbeitsagentur schauen sich die Listen der gestohlenen Wertgegenstände gut an."  Zum Originalkommentar

"Denke, eine vollständige Rückerstattung hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Inhalt des Schließfaches dem Finanzamt zu 100 % bekannt war und auch jährlich sachgerecht versteuert wurde. Dann gäbe es eine lückenlose Finanzhistorie zum Inhalt, und man könnte dann tatsächlich Chancen auf Rückerstattung bekommen."  Zum Originalkommentar

Sarkasmus zu Anwalt und Medienberichterstattung

Weitere Leser (neun Prozent) tragen durch spöttische, oft ironisch-kritische Kommentare zur Debatte bei. Diese Stimmen machen sich über die mediale Inszenierung des Falls, die lautstarke Rhetorik des Opferanwalts und die angeblich ständig steigenden Schadenssummen lustig. Die Motivation des Anwalts wird als Honorar-getrieben dargestellt und die Chancen der Klagen bezweifelt. Hintergründig schwingt Misstrauen gegenüber der öffentlichen Darstellung des Falls sowie der Glaubwürdigkeit der Akteure mit.

"Jetzt legt der Anwalt schon die Schadenshöhe fest oder was? Je höher der Streitwert, desto höher sein Salär. Und das mit den 95 % legal erworben kann ich nicht glauben, denn dann würde man das Geld verzinslich anlegen und dass alle 3000 so viel Gold haben, ist auch wenig glaubhaft. Da wollen sich alle die Tasche vollmachen: "Geschädigte" und Anwalt!"  Zum Originalkommentar

"Honorar nach Streitwert. Dem Anwalt wären 3 Milliarden noch lieber."  Zum Originalkommentar

"Cooler Anwalt. Macht knallharte Ansagen und wird nach BRAGO anteilig an der Schadenssumme bezahlt und die Mandanten bekommen trotzdem nur die Versicherungssumme. Falls sie beweisen können, dass das drin war."  Zum Originalkommentar

Kritik an Nachweisbarkeit der Verluste

Manche Leser (sieben Prozent) richten ihr Augenmerk auf die Frage, wie Kunden ihre Verluste konkret belegen können. Angesichts fehlender lückenloser Dokumentation von Bargeld, Gold oder Wertgegenständen in den Schließfächern wird die Nachweispflicht als fast unlösbar angesehen. Diskutierende verdeutlichen, dass Quittungen, Fotos oder Kontoauszüge keinen hinreichenden Nachweis bieten. Damit stellen sie die Erfolgsaussichten einer weitergehenden Haftung oder Entschädigung grundsätzlich infrage.

"Mich würde mal interessieren, wie man eigentlich nachweist, dass das Geld tatsächlich im Schließfach gelandet ist. Selbst wenn man jeden Monat 500 € abhebt, heißt das ja noch lange nicht, dass das Geld auch tatsächlich in dem Schließfach gelandet ist. Ich glaube nicht, dass man jedes Mal ein Video gemacht hat, was in den Schließfach lagert."  Zum Originalkommentar

"Dann braucht es trotzdem Nachweise, die man nachträglich nur schwer bieten kann. Ohne Seriennummern der Geldscheine, ohne die Nummern der Goldbarren und entsprechende Fotos von Schmuck und Wertgegenständen in der Bank, gibt es wahrscheinlich trotzdem nichts."  Zum Originalkommentar

"Selbst wenn die Bank schuldhaft gehandelt hat und deshalb ersatzpflichtig wäre, bleibt das Problem des Nachweises. Auch wenn man den Besitz nachweisen kann, muss man ja auch beweisen, dass die Dinge im Schließfach waren. Das wird eng."  Zum Originalkommentar

Sonstige Stimmen

Etwa 13 Prozent der Kommentare lassen sich keiner klaren Richtung zuweisen und behandeln verschiedene Aspekte des Falls, teilweise mit humorvollen Einschüben, Verweisen auf allgemeine Banken- und Versicherungspraktiken oder kommentieren das Geschehen von einer distanzierten Perspektive. Themen reichen von goldbezogenen Rechenbeispielen bis hin zu reflexartigen Forderungen nach mehr Ermittlungsarbeit und Spekulationen um den weiteren Verlauf der juristischen Auseinandersetzung.

"Das Geld ist doch nicht weg, es haben nur andere."  Zum Originalkommentar

"Eine Sammelklage macht hier eindeutig Sinn. Das Urteil wird in die Geschichte eingehen"  Zum Originalkommentar

"Nur der liebe Gott und die Räuber wissen, was tatsächlich in den Schließfächern lagerte. Allerdings ist das Volumen begrenzt."  Zum Originalkommentar

Die Debatte um den Sparkassen-Coup in Gelsenkirchen zeigt: Für viele User liegt die wahre Kontroverse nicht nur zwischen Bank und Kunden, sondern auch in der Frage nach Legalität, Nachweis und Eigenverantwortung. Liegt die Hauptschuld wirklich bei der Sparkasse, haben die Kunden ausreichend vorgesorgt – oder braucht es in Zukunft schärfere Prüfungen und mehr Transparenz? Diskutieren Sie mit!

Hinweis: Die in diesem Artikel zitierten Kommentare geben ausschließlich die Meinungen unserer Leser wieder und wurden inhaltlich nicht verändert. Die Analyse, Auswertung und thematische Gruppierung der Kommentare erfolgt automatisiert mithilfe Künstlicher Intelligenz.
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