Wichtige Post für Grundstücksbesitzer: Gemeinde Peiting nimmt unbebaute Flächen im Ort ins Visier

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Post von der Gemeinde bekommen Besitzer von freien Grundstücken in Peiting, die sofort bebaubar wären. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod

Wer ein freies, bebaubares Grundstück in Peiting besitzt, dürfte in der kommenden Woche Post von der Gemeinde bekommen. Per Fragebogen erhofft sich die Kommune Auskunft über die weiteren Pläne der Besitzer für ihre Fläche.

Schon im vergangenen Jahr hatte die Peitinger Bauverwaltung damit begonnen, das bislang brachliegende Potenzial freier Baugrundstücke im Ort genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis, über das die Heimatzeitung bereits berichtete, war durchaus eindrucksvoll. Zwischen 80 und 90 Hektar an freien Flächen wären sofort bebaubar, da es sich bei den identifizierten Grundstücken entweder um eine Baulücke nach dem Baugesetzbuch handelt oder sie sich in einem Gebiet befinden, für das ein rechtskräftiger Bebauungsplan gilt.

Das entspreche einer Zahl von 80 bis 100 Bauplätzen, rechnete Bürgermeister Peter Ostenrieder am Montag bei einem Pressegespräch vor. Zum Teil sind die Areale so groß, dass dort Geschosswohnungsbau möglich wäre.

Grundstücke sind in Privatbesitz

Doch wann dort die Bagger rollen beziehungsweise, ob es überhaupt Pläne für eine künftige Bebauung gibt, darüber kann man bei der Gemeinde bislang nur Mutmaßungen anstellen. Denn die identifizierten Flächen befinden sich zum größten Teil in Privatbesitz. Bauverpflichtungen, wie sie heute in Neubaugebieten üblich sind, bestehen für sie nicht.

Dieses Informationsdefizit möchte man bei der Gemeinde nun beseitigen. In der kommenden Woche werden an die entsprechenden rund 90 Grundstückseigentümer Briefe verschickt. Der Großteil der Empfänger stamme aus Peiting und der Region, erklärte Sabine Baar, die gemeinsam mit Bettina Maeße für das aufwendige Projekt im Bauamt verantwortlich zeichnet. In der Sendung enthalten ist neben einem Anschreiben auch ein Fragebogen. Dieser soll zum einen Aufschluss darüber geben, wann oder ob überhaupt eine Bebauung geplant ist.

Zum anderen wird nach den Gründen gefragt, woran bislang eine Bebauung oder ein Verkauf des Grundstücks gescheitert ist. Dient die Fläche beispielsweise der Kapitalanlage? Wird sie als Garten oder landwirtschaftliche Nutzfläche verwendet? Sind komplizierte Eigentumsverhältnisse schuld, dass ein Bauprojekt nicht angegangen wurde? Oder scheitert ein Bauvorhaben womöglich an planungsrechtlichen Bestimmungen bzw. ist unklar, wie das Grundstück bebaut werden kann?

Angekreuzt werden kann ebenso, ob für den Eigentümer eventuell ein Tausch gegen eine andere Fläche infrage kommt, etwa, falls man das Grundstück beispielsweise nur landwirtschaftlich nutzt.

Auch ihre Hilfe bietet die Gemeinde an. Wer Beratung zu architektonischen, städtebaulichen oder baurechtlichen Fragen benötigt, kann dies per Fragen ebenfalls kundtun. Man wolle den Eigentümern auf diesem Weg einen Denkanstoß geben, sagte Maeße.

Unter Druck gesetzt fühlen sollen sich die Grundstücksbesitzer nicht. Ohnehin sei niemand verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen und zurückzuschicken, betonte Ostenrieder. Auch die erhobenen personenbezogenen Daten würden nach der Auswertung wieder gelöscht.

Moratorium für Neubaugebiete

Freilich: Je größer der Rücklauf ist, desto genauer wird das Bild über die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Ort. Der Bürgermeister machte beim Pressegespräch noch einmal klar, dass die Gemeinde so schnell keine weiteren Neubaugebiete schaffen werde.

Hier gelte vorerst ein Moratorium. Schon bei der Ausweisung der jüngsten Baugebiete hatte die Gemeinde regelmäßig einen Rüffel von der Regierung von Oberbayern bekommen angesichts der vielen freien Flächen im Ortsinneren.

Mit der nun durchgeführten Befragung, könne man künftig nachweisen, „warum dort nichts passiert“, erklärte Ostenrieder. Gleichzeitig hofft man bei der Gemeinde, dass vielleicht durch die Aktion in naher Zukunft das ein oder andere Grundstück auf den Markt kommt. „Wir sind auf jeden Fall schon gespannt auf die Rückmeldungen.“ Bis Ende Juli haben die Grundstücksbesitzer Zeit, den Fragebogen zurückzuschicken.

Bei der Verwaltung kann man sich vorstellen, die Abfrage künftig regelmäßig zu wiederholen. Maeße: „Ein Turnus von fünf Jahren würde auf jeden Fall Sinn machen.“

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