Standesamt und Friedhof in Schongau: Änderungen bei Gebühren
In der jüngsten Stadtratssitzung hat der Leiter des Standesamtes zwei Veränderungen vorgestellt: Die eine betrifft die Standesamtsgebühren, die andere den Friedhof.
Schongau – In der jüngsten Stadtratssitzung hat der Leiter des Standesamtes zwei Veränderungen vorgestellt: Die eine betrifft die Standesamtsgebühren, die andere den Friedhof.
Mit Beginn des für Heiratswillige bekanntlich prädestinierten Monats Mai sind die Gebühren für das Ja-Wort gestiegen, wenn man sich neben der Zeremonie etwas gönnen will. Während die rund 80 Eheschließungen pro Jahr im Trauzimmer kostenlos bleiben, muss tiefer in die Tasche greifen, wer sich beispielsweise in der Ratsstube im Ballenhaus das Ja-Wort gibt. Die Kosten stiegen von zuletzt 50 auf künftig 75 Euro. Der Serenadenhof, für den das Ballenhaus als Schlechtwetter-Ersatz dient, kostet 100 statt 75 Euro.
Auch wer außerhalb der regulären Öffnungszeiten, zum Beispiel am Wochenende, heiratet, muss mehr Geld in die Hand nehmen. Der Zeit- und Arbeitsaufwand, vor allem Auf- und Abbau der Technik im Sitzungssaal, erklärt die Kosten von künftig 100 Euro.
Auch der Sektempfang nach der standesamtlichen Trauung kann gebucht werden, kostet dann aber 25 Euro, egal ob für fünf, zehn oder 50 Gäste. Die Erklärung: Es mache keinen Unterschied, ob man die Gläser für wenige oder viele Gäste füllen müsse, so Daniel Felsmann, Leiter des Standesamtes.
Friedhofssatzung für Schongau fertig
Mehr Arbeit hatte Felsmann in der Sitzung auch deshalb, weil er als Leiter der Friedhofsverwaltung den Stadträten die nun endgültige Friedhofssatzung (wir berichteten) vorlegen konnte. Man habe den Wortlaut angepasst, um klare Definitionen zu erhalten, etwa wenn es darum geht, wie viele Urnen in einem Grab beigesetzt werden dürfen. Auch die Bezeichnung der Grabstellen (Familien- oder Einzelgrab) und wie diese belegt werden können, wurde geändert.
Felsmann stellte klar, dass weder eine nachträgliche Tieferlegung der Urnen noch eine Umbettung innerhalb der Friedhöfe, außer in wirklichen Ausnahmefällen, möglich ist. Einige Änderungen betreffen insbesondere die Urnengräber, es ging um anonyme Urnenbestattungen in Gemeinschaftsgräbern sowie um Kindergräber.
Auch bei den Grababmessungen, also dem Abstand und der Größe der Grabstellen, habe es eine gewisse Harmonisierung gegeben, erläuterte der Leiter des Standesamtes. Auf den Friedhöfen sind auch Mensch-Tier-Bestattungen möglich (wir berichteten), wobei für Tierurnen die gleichen Bedingungen gelten wie für Menschenurnen.
Meine news
Neu ist die Möglichkeit, den Verstorbenen nach islamischem Brauch in einem Leichentuch beizusetzen. Dazu kann es erforderlich sein, die Graberde auszutauschen, um bessere Verwesungsbedingungen zu schaffen. Beide Änderungen bzw. Vorschläge erhielten die Zustimmung des Stadtrates.
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