Nachbessern bei Planungen für Saliterhof

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Blick von Norden auf den Saliterhof in Kurzenried. © Jais

Einen großen Schritt weiter, aber nicht auf der Zielgeraden: So ist der Stand beim Verfahren für den Saliterhof in Peiting-Kurzenried. Zusätzlich zur Bauleitplanung braucht‘s noch einen Vertrag zwischen Investor und Marktgemeinde .

Peiting – Dieser soll festzurren, dass z.B. ein Oster- oder Adventsmarkt als eine Großveranstaltung gewertet werden, auch wenn sie über mehrere Tage gehen. Bedingung: Spätestens um 22 Uhr muss Schluss sein. Wie berichtet, sind maximal zehn Großveranstaltungen im Jahr auf dem Gelände möglich. Dieser Punkt wurde bereits bei früheren Zusammenkünften im vergangenen Jahr vorgegeben.

In der Sitzung am Dienstag war das Gremium mit Änderungen und Anregungen befasst, die sowohl Änderungen des Flächennutzungsplanes betreffen als auch das Aufstellen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Saliterhof Peiting“. Bürgermeister Peter Ostenrieder verlas die Abwägungen. Der Grundsatzbeschluss ist mit 12:7 Stimmen getroffen worden. Das Votum zeigte, dass mehrere Räte nach wie vor die Planungen auf dem Saliterhof mit seinem 2,4 Hektar großen Gelände kritisch sehen. Josef Sellmaier (Bürgervereinigung) durfte als Nachbar nicht abstimmen. Zudem fehlten mehrere Gemeinderäte in den Reihen der CSU, der Grünen und der SPD.

Wiederum mit dabei waren Fabian Dahlmeier und Christian Ufer. Dahlmeier ist Schwiegersohn der Eigentümerfamilie Schlamp. Ufer kommt vom Planungsbüro Terrabiota aus Starnberg und ist im Auftrag des Investors mit der Bauleitplanung befasst.

Saliterhof: Bis zu 300 Personen bei Großveranstaltungen

In der Gaststätte und auf der Terrasse ist das ganze Jahr über Betrieb mit 90 Sitzplätzen möglich. Großveranstaltungen sind auf höchstens 300 Personen ausgelegt. Dabei ist nachts ein maximaler Lärmpegel von 90 Dezibel angegeben. Den einzuhalten funktioniere nicht, monierte Gemeinderat David Kammerer (CSU). Schallschutzmaßnahmen in der Halle müssten erhöht werden.

Thomas Elste (Grüne) fragte, wie denn kontrolliert wird, dass die Zahl der Großveranstaltungen nicht überschritten wird. Bürgermeister Ostenrieder antwortete, dies sei einfach; jede Großveranstaltung sei vorher im Ordnungsamt anzuzeigen. Stadtplaner Ufer kommentierte, der Eigentümer und Betreiber am Saliterhof werde tunlichst drauf Acht geben; denn wenn nur einmal über die Stränge geschlagen werde, könne das schon im Jahr drauf Konsequenzen haben.

Ein weiteres Thema war, ob die geforderten 90 Stellplätze bei Großveranstaltungen mit bis zu 300 Besuchern ausreichen. Planer Ufer sagte dazu, im Notfall könne man auch den einen oder anderen der zehn Wohnmobilplätze hernehmen.

In einer der vielen Abwägungen ging es um das Quellwasser aus Kurzenried. Da gibt es eine weitere Einschränkung. Auf Vorstoß von Gemeinderat Andreas Barnsteiner („Die Quelle ist von meiner Weide“) wird festgelegt, dass sie nur noch für die Viehtränke verwendet wird. Eine Nutzung für die Wollmühle der Alpakas, die auf dem 2,4 Hektar großen Gelände gehalten werden, sowie zur Toilettenspülung wird nicht erlaubt.

Wie der Uferstreifen zur Peitnach hin genutzt werde und ob dort evtl. ein Wanderweg entlang des Baches angelegt werde, wollte Marion Gillinger wissen. Bauamtschef Christian Hackerklärte, einen Radweg an der von großen Bäumen gesäumten Peitnach anzulegen, sei nicht machbar. Bürgermeister Ostenrieder verwies drauf, dass Gespräche mit dem staatlichen Bauamt laufen, was die Verlängerung des Radweges nach Kurzenried betrifft. Die Trasse werde neben der B 17 angelegt.

Erhebliche Bedenken gegen die Planungen sind von zwei Anliegern vorgebracht worden, die sich per Anwalt vertreten lassen. In der Abwägung betont die Gemeinde, es sei keinesfalls das Ziel, baurechtswidrige Nutzungen im Nachhinein zu legitimieren. Man wolle es aber durchaus ermöglichen, „das touristische Angebot im Gemeindegebiet zu stärken“.

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