Der neue Vorschlag der SPD wird von vielen Seiten kritisiert. Kontrovers ist unter anderem, dass es keine Beitragsbemessungsgrenze geben soll.
Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat schon seit Jahren ein Problem: Einnahmen und Ausgaben sind in Schieflage. Die Beiträge steigen deshalb immer weiter und trotzdem muss der Staat Jahr um Jahr Milliarden zur Deckung des Finanzlochs bei den Krankenkassen zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz will hier im Laufe der Legislaturperiode Lösungen erarbeiten. Einen Vorschlag hat nun die SPD eingebracht.
Die Partei will, dass künftig nicht nur beim Einkommen Sozialabgaben abgezogen werden, sondern auch bei Kapitalerträgen, etwa durch Mieteinnahmen oder Aktien-Renditen. Erklärtes Ziel der Maßnahme ist es, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu entlasten. Stattdessen sollen Gutverdiener bei der Finanzierung des Sozialsystems mehr in die Pflicht genommen werden. Letztlich soll laut der SPD so sogar eine Senkung der Abgaben auf Einkommen möglich sein.
SPD will Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte erheben und so das Krankenkassen-Defizit ausgleichen
Wie das Handelsblatt auf Nachfrage beim gesundheitspolitischen Sprecher Christos Pantazi erfuhr, sei Berechnungen auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2024 zufolge ein Plus von 36,7 Milliarden Euro möglich – bei einem Beitrag von 1,5 Prozent auf sämtliche Einnahmen. Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung könne dann von derzeit 3,6 Prozent auf 1,8 Prozent gesenkt werden.
Für viele Arbeitnehmer wäre das definitv eine wilkommene finanzielle Erleichterung. Und auch die Arbeitgeber würden so finanziell entlastet. Zudem versprach Pantazis: „Die Gesundheitsabgabe greift nicht auf Erspartes, Rücklagen oder private Altersvorsorge zu.“ Wie Altersvorsorgekonzepte wie das Aktiensparen oder ETFs, die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen, geschont werden sollen, ist bislang nicht klar.
Aktionärsschützer sehen den Vorschlag der SPD deshalb kritisch. „Im Augenblick haben wir rund 14 Millionen Sparer, die für ihr Alter am Aktienmarkt vorsorgen und das im Vertrauen getan haben, dass sie auch später was davon haben. Und das soll jetzt angeknabbert werden“, äußerte sich Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bei der Tagesschau.
Was sind ETFs?
ETFs (Exchange Traded Funds) sind börsengehandelte Fonds, die die Wertentwicklung eines Börsenindex – etwa des DAX oder des MSCI World – oder auch anderer Anlageklassen – zum Beispiel Anleihen oder Rohstoffe – nachbilden. Statt auf die Auswahl einzelner Aktien durch einen Fondsmanager zu setzen, kauft ein ETF einfach alle Wertpapiere, die im jeweiligen Index enthalten sind, und ist dadurch besonders kostengünstig, transparent und breit gestreut.
Für die Altersvorsorge eignen sich vor allem breit aufgestellte Welt-ETFs, die in Tausende Unternehmen weltweit investieren. Die Verbraucherzentralen empfehlen für die meisten Menschen einen ETF-Sparplan auf Basis eines solchen Weltindex als Baustein der privaten Vorsorge. Dabei wird regelmäßig ein fester Betrag investiert; der Sparplan kann jederzeit angepasst oder pausiert werden. Wichtig zu wissen: ETFs schwanken im Wert und eignen sich daher vor allem für einen langfristigen Anlagehorizont.
Keine Beitragsbemessungsgrenze: CDU sieht SPD-Vorstoß zur Krankenkassen-Finanzierung „äußerst kritisch“
Kritik gab es auch bereits von Ulrike Elsner, der Vorstandsvorsitzenden des Ersatzkassenverbandes: „Eine Gesundheitsabgabe auf Miet- und Kapitalabgaben, wie nun aus der SPD gefordert wird, belastet vor allem Versicherte mit einem mittleren Einkommen und geringen Kapitaleinkünften.“ Denn: Bei Gutverdienern greift ab einem gewissen Punkt die Beitragsbemessungsgrenze. Alle darüber hinausgehenden Einnahmen sind nicht mehr sozialabgabenpflichtig. Zumindest ist das beim Einkommen so.
Hier wird es beim Vorschlag der SPD brisant: Für die Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte soll es keine Beitragsbemessungsgrenze geben. Damit würde der volle Betrag für die Berechnung der Sozialabgaben herangezogen werden – auch wenn dieser im Millionenbereich liegt. Vielen Großaktionären und Vermietern dürfte das gar nicht gefallen und auch die CDU ist kein Fan des Vorstoßes ihres Koalitionspartners. Er halte „nicht viel“ davon, zitiert das Handelsblatt CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Simone Borchardt, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, sieht ihn sogar „äußerst kritisch“.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Verdient jemand mehr als diesen Betrag, bleibt der darüber liegende Teil des Einkommens beitragsfrei – die Krankenkassenbeiträge steigen also ab dieser Schwelle nicht weiter an. Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 5.812,50 Euro brutto im Monat bzw. 69.750 Euro brutto im Jahr.
Auch sonst sind noch einige Fragen bezüglich der Umsetzung offen. So will die SPD die Abgaben auf Kapitaleinkünfte etwa auch bei Privatversicherten eintreiben, was zu rechtlichen Problemen führen könnte. Zu etwaigen Freibeträgen ist bisher ebenfalls nichts bekannt. Zudem könnte es sein, dass die Umsetzung zu Teuerungen an andere Stelle führt. So ist etwa nicht auszuschließen, dass Vermieter die Abgaben durch Mieterhöhungen auf ihre Mieter umlegen. (Quellen: Handelsblatt, Tagesschau) (sp)