In einem doch eher ungewöhnlichen Rechtsstreit hat sich das Landratsamt gegen die Brucker Stadtwerke durchgesetzt. Diese müssen jetzt - gegen ihren Willen - die Amper bei Schöngeising ausbaggern. Grund: Der Hochwasserschutz.
Dass sich die Brucker Stadtwerke und die Wasserschutzbehörde im Landratsamt vor Gericht treffen, dürfte so häufig nicht vorkommen. Jetzt aber war es so weit - und das Landratsamt setzte sich komplett durch: Die Stadtwerke müssen bis Februar nächsten Jahres Bagger nach Schöngeising an die Amper geschickt haben. Ziel: Das Flussbett soll tiefer werden.
Worum geht es bei dem Streit?
Im Hintergrund steht eine längere Entwicklung: Im Fachjargon ist von „Auflandungen“ die Rede, die im Ampersee vor der Wehranlage des Wasserkraftwerkes Schöngeising schon im Jahr 2017 festgestellt worden seien, wie eine Sprecherin des Landratsamts erklärt. Unter dem Begriff versteht man die natürliche Ablagerung mineralischer Sedimente (vor allem Kies, Sand und Schluff). Das Wasserwirtschaftsamt München habe bereits im Oktober 2017 Handlungsbedarf gesehen. Es erging die Aufforderung, die Auflandungen am rechtsseitigen Ufer (Gleitufer) zu entfernen. Es geht um den Bereich zwischen dem Flusskilometer 94,6 und 94,4.
Die Stadtwerke aber vertraten die Auffassung, dass sich die Sohle der Amper nicht nachteilig verändert habe, weshalb keine Beseitigung der Auflandung erforderlich ist, schildert die Sprecherin des Landratsamts
Warum die Sorge um Hochwasser?
Nach Profilaufnahmen aus den Jahren 2000, 2002, 2006, 2014 und 2018 sei das Wasserwirtschaftsamt München aber zu der Auffassung gekommen, dass es sich hier um nicht nur unwesentliche Auflandungen der Gewässersohle handelt. Vielmehr werde der Abflussquerschnitt der Amper wesentlich verringert. Außerdem verschlechterten sich Anströmbedingungen für das Wehr. Zudem falle die Wasserhöhe über der Verlandung besonders auf der rechten, östlich gelegenen Seite der Amper relativ gering aus. „Im Hochwasserfall würde ein Teil der durch das Wehr ableitbaren Wassermenge in den Kanal fließen und die Hochwassersituation oberhalb des Kraftwerks verschärfen“, heißt es in der Begründung für die Haltung der Behörde.
Das Landratsamt habe dann erneut die Entfernung bis August 2018 verlangt - dem seien die Stadtwerke aber nicht nachgekommen. Deshalb sei im März 2024 die Anordnung unter Androhung von Zwangsmitteln erfolgt. Dagegen klagten die Stadtwerke - es kam zur Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht in München.
Bei der Verhandlung kam der Richter zu dem Schluss, dass die Klage allein aus formellen Gründen (Fristüberschreitung) erfolglos bleiben dürfte. Inhaltlich bewertete der Richter den Bescheid des Landratsamtes Fürstenfeldbruck als rechtmäßig. Sowohl an der Zuständigkeit der Stadtwerke Fürstenfeldbruck als auch an der Notwendigkeit der Maßnahme bestehen keine Zweifel.
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Was sagen die Stadtwerke?
Die Auflandungen hätten sich aufgrund des Querbauwerks der Stadtwerke angesammelt. Sie seien zuletzt 2002 von den Stadtwerken beseitigt worden. Daraufhin empfahl der Vorsitzende Richter den Stadtwerken, die Klage zurückzunehmen, was dann auch geschah. Da die Frist zur Räumung der Gewässersohle bis Juli 2024 schon verstrichen ist, schlug der Richter eine neue Frist bis Februar 2025 vor, damit die Anlandungen noch vor der nächsten Hochwasserperiode entfernt sind. Diesem Vorschlag stimmten beide Parteien zu.
Die Brucker Stadtwerke gehen davon aus, dass rund 5000 Kubikmeter Material ausgebaggert werden muss. Die Kosten seien vom Gericht auf rund 120 000 Euro geschätzt worden.
Die Stadtwerke reagieren auf Nachfrage: „Wir werden der Aufforderung in den kommenden Monaten zügig nachkommen, obwohl die Maßnahme nach unseren Berechnungen keine Auswirkung auf die Hochwasserableitung hat. Der Eingriff in die Amper und der damit verbundene Aufwand ist unseres Erachtens unverhältnismäßig.“