Naturgarten: Landratsamt gibt Bewertung zum umstrittenen Großprojekt ab

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Nur in Teilen kann der Naturgarten, den die Großfamilie Schönegge plant, realisiert werden. So lautet die Bewertung des Landratsamts. © Fischer

Die Familien Schönegge, Sedlmaier und Schwaiger können fürs Erste nur Teile des geplanten Naturgartens in Viehhausen umsetzen. So bewertet es das Landratsamt.

Viehhausen/Freising - Die emotionalen Debatten, die das in Viehhausen geplante Naturgarten-Projekt über die Kranzberger Gemeindegrenzen hinaus hervorgebracht hat und die auch die Bürgerversammlung in Gremertshausen geprägt haben, sind freilich auch dem Landratsamt nicht entgangen. „Das geplante Projekt Naturgarten in Viehhausen in der Gemeinde Kranzberg erhitzt seit Monaten die Gemüter“, heißt es in einer Pressemitteilung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, in der am Freitagvormittag nun auch mitgeteilt wurde, wie das Landratsamt die Sachlage beurteilt.

Wie berichtet, wollen die Familien Schönegge, Sedlmaier und Schwaiger unter dem Begriff einer „sozialen Landwirtschaft“ einen Gartenbaubetrieb, eine Pensionspferdehaltung sowie Einrichtungen der Lebenshilfe errichten. Östlich der Ortsdurchfahrt von Viehhausen sollen Schul- und Kindergartencontainer entstehen. Kinder sollen sich dort mit landwirtschaftlichen Themen und Tätigkeiten wie Obsternten beschäftigen und auf diese Weise mit Natur und Landwirtschaft vertraut gemacht werden.

Landratsamt trifft Entscheidung

Der Gemeinderat Kranzberg hatte dem Projekt mit knapper Mehrheit Grünes Licht gegeben. Etliche Gegner des Projekts halten das Projekt aber für überdimensioniert und fürchten eine deutlich höhere Verkehrsbelastung. Nun fand im Landratsamt mit den Vorhabenträgern eine Besprechung zum aktuellen Stand der rechtlichen Prüfung statt, an der auch Landrat Helmut Petz teilnahm. Der ehemalige Richter betonte dabei, dass es allein um das Baurecht gehe, nicht darum, dass die Projekte gesellschaftspolitisch zu begrüßen seien.

Und darf der Kulturgarten nun realisiert werden? Die Antwort lautet: Jein. Der Gartenbaubetrieb und die Pensionspferdehaltung sind aus Sicht des Amts mit wenigen Modifikationen genehmigungsfähig, weil es sich um privilegierte, landwirtschaftliche Außenbereichsvorhaben handelt. „Vor allem ist der Anteil der zusätzlich angebotenen Reittherapie mit einigen im Pensionspferdebetrieb eingestellten Pferden nicht so groß, dass es an der erforderlichen Zu- und Unterordnung zum landwirtschaftlichen Charakter des Betriebs fehlen würde“, heißt es.

Erhard Schönegge vom geplanten Naturgarten in Viehhausen
Erhard Schönegge hat auf die baurechtliche Bewertung, die das Landratsamt in puncto „Naturgarten“ vorgenommen hat, bereits reagiert. © Fischer

Das große Aber: Das Baurecht schiebt dem geplanten Naturkindergarten und der Lebenshilfe-Schule einen Riegel vor. Denn in beiden Fällen handelt es sich für die Behörde um nicht-landwirtschaftliche Betriebsteile, die daher im Außenbereich nicht realisiert werden könnten, da dort von Gesetzes wegen keine Bebauung erlaubt sei. Das Landratsamt hat sich bei seiner Beurteilung „intensiv“ mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgestimmt.

Allerdings, so heißt es in dem Behördenschreiben weiter, steht den planenden Familien noch ein Weg offen, die beiden sozialen Einrichtungen doch noch zu realisieren: über eine Bauleitplanung, mit der die Gemeinde Kranzberg nach städtebaupolitischen Gesichtspunkten Baurecht schaffen kann.

Auch auf die Erschließung geht das Landratsamt ein. Sie soll nicht, wie ursprünglich geplant, über Sünzhausen erfolgen, sondern über Gremertshausen. Der entsprechende Ausbau sei, so die Behörde, mit einem Sachverständigen abgestimmt. Eine Tatsache, die bei der Bürgerversammlung in Gremertshausen schon am Donnerstagabend für großen Ärger sorgte. Finanziert werden muss die Maßnahme vollständig von den Antragstellern. Fazit des Landratsamts: „Es liegt nun an der Antragstellerseite, zu entscheiden, ob und inwieweit sie das Vorhaben in der ursprünglichen, nur durch Bauleitplanung zu ermöglichenden Form oder in einer modifizierten, aber sofort genehmigungsfähigen Form weiterverfolgt.“

Die Initiatoren des Naturgartens nehmen Stellung

Die planenden Familien haben eine erste Entscheidung bereits getroffen: Sie halten an ihrem Projekt fest. Wie Erhard Schönegge auf FT-Nachfrage mitteilte, zeigt man sich mit der Stellungnahme des Landratsamts grundsätzlich zufrieden – und zwar dahingehend, dass „90 Prozent der Vorhaben“ in die Tat umgesetzt werden könnten. „Der überwiegende Teil ist positiv beschieden“, sagt Schönegge.

Dass Schule und Waldkindergarten im Augenblick nicht realisierbar sind, hält er für „bitter und auch schade“. Er betonte dabei nochmals den sozialen Aspekt. Es gehe hier um ein „Angebot an die Gesellschaft“, um dringend benötigte Kindergartenplätze im Raum Freising zu schaffen und der Lebenshilfe die Chance zu bieten, ihre Schülerinnen und Schüler in einem besonderen Umfeld zu unterrichten.

Ein Bauleitverfahren zieht Schönegge in Erwägung. „Aber es liegt nicht in unserem Interesse, das mit der Brechstange durchzudrücken.“ Man werde versuchen, in Absprache mit der Gemeinde „eine rechtliche Basis dafür zu finden“. Erst einmal stünden jetzt aber der Kauf des Areals und die Landwirtschaft im Vordergrund. Dann werde man sehen, „wie viel Kraft und Energie noch da ist“, um die anderen Ziele weiterzuverfolgen.

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