Amanda Knox, die für ihre unrechtmäßige Verurteilung wegen Mordes bekannt ist, hat sich entschlossen, frühzeitig mit ihrer vierjährigen Tochter über ihre Vergangenheit zu sprechen.
Ursprünglich hatte Knox, die auch als "Engel mit den Eisaugen" bekannt geworden ist, geplant, das Thema erst anzusprechen, wenn ihre Tochter mindestens sechs Jahre alt ist, wie „Today.com“ berichtet. Doch bereits mit drei Jahren begann ihre Tochter Eureka, Fragen zu stellen. Knox betont: „Ich glaube an Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber Kindern.“
Da sich Eureka für Geschichten interessiert, fragt sie ihre Mutter oft nach ihrer Zeit in Italien. Um die komplexen Ereignisse für ihre Tochter verständlich zu machen, erklärt Knox: „Als Mama jung war, ist sie nach Italien gereist, hat dort Freunde gefunden und viel Spaß gehabt. Aber dann hat jemand ihrer Freundin wehgetan und die Polizei dachte, Mama hätte ihrer Freundin wehgetan. Deshalb haben sie Mama ins Gefängnis gesteckt.“
Tochter spielt Szenen nach: „Schau mal, ich bin Mama im Gefängnis“
Knox merkt an, dass die unbeschwerte Perspektive ihrer Tochter ihr hilft, die Last der Vergangenheit besser tragen zu können. Eureka spielt manchmal Szenen nach wie „Mama geht nach Italien“.
Knox erklärt: „Sie findet zum Beispiel Stangen auf einem Spielplatz und sagt: ‚Schau mal, ich bin Mama im Gefängnis.‘ Es ist einfach diese Veränderung – zu ‚Oh, das ist ein Spiel‘. Es ist nicht nur eine schreckliche, traumatische Erfahrung. Es kann auch ein Spiel sein, das meine Tochter und ich miteinander spielen können.“
Freispruch nach Justizdrama: Amanda Knox und der Mordfall Meredith Kercher
- Amanda Knox wurde nach dem Mord an ihrer Mitbewohnerin Meredith Kercher in Italien zu einem Justizopfer.
- Sie wurde 2007 inhaftiert und 2009 wegen Mordes zu 26 Jahren Haft verurteilt.
- Im Berufungsprozess 2011 wurde sie jedoch freigesprochen und kehrte in die USA zurück.
- 2015 hob der Kassationshof das Urteil auf und sprach Knox endgültig frei. Die italienische Justiz erkannte Fehler im Verfahren an, darunter die unzureichende Aufbewahrung von Beweismitteln und das Ignorieren von Gutachten.
- 2019 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass Italien Knox bei einem Verhör den Rechtsbeistand verweigert hatte, und sprach ihr eine Entschädigung von 18.000 Euro zu. Das Gericht rügte die unfaire Behandlung und sah darin einen Verstoß gegen das Folterverbot. Zusätzlich wurde Knox zu einer Verleumdungsstrafe verurteilt, die jedoch durch ihre bereits erfolgte Haft abgegolten war.