Nicht zustellbar: Warum Sie Mischfrankierungen vermeiden sollten

Mal eben einen Brief frankieren, verschicken und nach wenigen Tagen ist dieser dann beim Empfänger. Das ist die Idealvorstellung – aber nicht immer gelingt es so leicht. Beim Frankieren des Briefs sollten Verbraucher nämlich die Regeln der Deutschen Post beachten. 

Wer sichergehen will, dass sein Brief ohne Verzögerung beim Empfänger ankommt, sollte auf Mischfrankierungen – also eine Kombination aus klassischer Briefmarke, Code oder Internetmarke – verzichten. Dies sei "generell nicht zulässig", informiert die Deutsche Post

Frankierung der Briefe – Form sorgfältig auswählen

Wer eine Internetmarke wählt, habe immer den "passenden Portowert zur Hand" und so wäre eine Mehrfach- beziehungsweise Mischfrankierung gar nicht notwendig. Mehrfachfrankierungen ist nur bei der klassischen Briefmarke als sogenannte Ergänzungsmarke zulässig, wenn das Porto angehoben wurde, so die Deutsche Post. 

Pakete können Sie beispielsweise auch einfach online frankieren und mithilfe einer Packstation verschicken

Mitarbeiterin an Sortiermaschine
Die Sortiermaschinen der Deutschen Post kommen nicht mit Mischfrankierungen zurecht. (Symbolfoto) Funke Foto Services/Imago

Das Verbot der Mischfrankierungen habe für die Post einen praktischen Hintergrund: "Der Grund dafür liegt auf der Hand: Unterschiedliche Frankierungsarten erschweren für uns die automatisierte Entgeltsicherung", so Postsprecher Mattias Persson auf MDR-Anfrage. Maschinell könne das nicht überprüft werden, also müssten die Briefe händisch kontrolliert werden. 

Diese händische Überprüfung kann in dem Zusammenhang mehr Personalkosten bedeuten, aber auch, dass es bei der Zustellung des Briefs Verzögerungen geben kann.