Im Weilheimer Rathaus endet eine Ära

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Amtliche Bekanntmachungen aus dem Weilheimer Rathaus werden ab sofort nur noch digital veröffentlicht. © Ruder

Die Stadt Weilheim veröffentlicht ihre amtlichen Bekanntmachungen ab sofort ausschließlich digital. Womöglich nimmt dadurch der Publikumsverkehr im Rathaus zu.

Weilheim – Ohne Diskussion hat Weilheims Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Ära des gedruckten Amtsblatts beendet. Die Stadt Weilheim veröffentlicht ihre amtlichen Bekanntmachungen ab sofort ausschließlich digital. Nachdem diese Änderung eingehend im Hauptausschuss vorberaten worden war, hat der Stadtrat sie jetzt ohne weitere Nachfragen einstimmig beschlossen.

Es geht zum Beispiel um Bauvorhaben und Gebührensatzungen

Bis dato ist das Amtsblatt in der Regel zweimal pro Monat in der Heimatzeitung erschienen. Doch deren Regionalleitung hatte die Vereinbarung zur Veröffentlichung von Amtsblättern der Stadt Weilheim zum Jahresende 2023 gekündigt. Deshalb musste das Rathaus rasch eine neue Lösung erarbeiten, um amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen, pflichtgemäß zu veröffentlichen. Es geht dabei zum Beispiel um Änderungen oder die Neuaufstellung von Bebauungsplänen, um Gebührensatzungen und Benutzungsordnungen seitens der Stadt. Aber auch wichtige Bekanntmachungen anderer Behörden erfolgen über das städtische Mitteilungsblatt.

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Hier finden sich jetzt die Bekanntmachungen

Nun gibt es die Amtsblätter der Stadt Weilheim also nur noch digital – und zwar über den Internetauftritt der Stadt: www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtinfo/amtsblaetter. Dort erscheint das Amtsblatt „in der Regel am 5. und 20. jeden Monats sowie nach Bedarf“, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung erklärt. Interessierte können das Amtsblatt auch im Original im Weilheimer Rathaus einsehen: im Hauptamt, Zimmer 104 (1. Obergeschoss).

Auch der Aushang des Amtsblattes wird eingestellt

„Das Amtsblatt kann kostenlos gelesen, heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden“, meldet die Stadt. Wird es in Papierform benötigt, kann es telefonisch unter 0881/682 1102 (Margarita Hornung und Björn Wirth) oder per E-Mail an amtsblatt@weilheim.bayern.de bestellt werden. Der Bezug in Papierform ist jedoch kostenpflichtig. Die beschriebene Handhabe gelte auch für Amtsblätter, die vor Februar 2024 veröffentlicht wurden, betont Bürgermeister Markus Loth in der Mitteilung. Das Archiv auf der Homepage der Stadt reicht bis 2001 zurück.

Bis dato waren die Amtsblätter auch stets an den Amtstafeln am Weilheimer Rathaus sowie in den Ortsteilen Unterhausen, Deutenhausen und Marnbach ausgehängt worden. Darauf werde künftig verzichtet, hieß es in der vergangenen Sitzung des Stadtrats.

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