Urteil im Bäckerei-Streit: „Alle Lügengeschichten wurden abgewatscht“

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Gehört bald wieder Michael Schwarzmaier: die Bäckerei an der Pöltnerstraße in Weilheim. © Ralf Ruder

Ein Gericht hat Michael Schwarzmaier Recht gegeben: Er soll seine Vollwertbäckerei zurückerhalten. Wie es weitergeht, ist aber noch völlig unklar.

Weilheim/Peiting – Es ist ein Meilenstein im Streit um die Vollwertbäckerei: Das Landgericht München II hat zugunsten des früheren Besitzers Michael Schwarzmaier entschieden. Er bekommt die Produktionsstätte in Peiting und den Laden an der Pöltnerstraße in Weilheim zurück, der Verkauf soll rückgängig gemacht werden. Das erfuhren die Beteiligten schriftlich – zur Urteilsverkündung war niemand erschienen.

Im September 2022 hatte sich Schwarzmaier einst mit Stefan Zeitler auf den Verkauf geeinigt. Doch den vereinbarten Preis von 210 000 Euro hatte Zeitler nie bezahlt, wie es im Urteil geschildert wird, das der Heimatzeitung vorliegt. Er begründete das laut dem Schriftstück damit, dass sich bei der Betriebsübergabe am 1. Oktober 2022 „erhebliche Mängel“ gezeigt hätten. Die Beseitigung dieser hätte Kosten in Höhe von rund 229 000 Euro verursacht – damit sei Schwarzmaiers Kaufpreisanspruch erloschen, befand Zeitler. Für den Warenbestand zahlte er zudem lediglich rund 1200 Euro statt der angesetzten 12 980 Euro. Ansonsten erhielt Schwarzmaier nichts. Die Produktion in Peiting lief unter Zeitler weiter, ebenso der Verkauf in Weilheim und die Belieferung von Kunden.

Schwarzmaier ändert Klage - mit Erfolg

Doch im Hintergrund brodelte es. Anfangs klagte Schwarzmaier auf die Zahlung des Kaufpreises, änderte seine Forderung aber nach einiger Zeit dahingehend, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden soll. Die Änderung der Klage betrachtete das Gericht laut Urteilsschreiben als „sachdienlich“, sie „fördert die endgültige Streitbeilegung und vermeidet neuen Streit“. Zeitler legte vor Gericht keine Beweise vor, aus denen eine Pflichtverletzung Schwarzmaiers abgeleitet werden konnte.

Der Richter entschied deshalb, dass Zeitler den „Vertragsgegenstand“ zurückgeben muss – damit sind unter anderem die gesamte Maschinenausstattung sowie die Geschäftseinrichtung gemeint. Die Räume selbst sind sowohl in Peiting als auch in Weilheim gemietet. Von ihm eingebrachte Gegenstände muss Zeitler zudem abholen. Er soll obendrein vorgerichtlichte Rechtsanwaltkosten von Schwarzmaier zahlen und 96 Prozent der Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

Es sollen keine Rechtsmittel eingelegt werden

Vier Prozent verbleiben bei Schwarzmaier selbst, dessen Klage das Gericht als „überwiegend begründet“ bezeichnete – und seinen Forderungen in den zentralen Punkten folgte. „Alle Lügengeschichten wurden abgewatscht!“, schreibt er per E-Mail als Antwort auf eine Anfrage der Heimatzeitung. Inwieweit und ob wieder eröffnet wird, darüber könne er keine Auskunft geben, schreibt Schwarzmaier, der weiter „keinen Kommentar“ abgeben möchte, „da unsere Bäckerei großen Schaden genommen hat“.

Dass er sie zurückbekommt, scheint sicher zu sein. Stefan Zeitler, unter dessen Führung die Vollwertbäckerei Insolvenz angemeldet hat, kündigt an, das Urteil zu akzeptieren und keine Rechtsmittel einzulegen. Sein Rechtsanwalt schlage Schwarzmaier nun einen Termin für die Übergabe vor.

Weitere Verfahren stehen aus

Komplett beendet ist der Streit nicht. Das Urteil sei unabhängig von zivilrechtlichen Verfahren, die noch laufen, sagt Zeitler – ohne konkret zu werden. Fakt ist, dass die Situation zuletzt Ende Dezember eskaliert war, als Schwarzmaier mit den Vermietern die Räume in Peiting betreten hatte und Hygienemängel aufdecken wollte. Dafür ließ er Videomaterial anfertigen. Vor Ort waren die Parteien so aneinander geraten, dass die Polizei zwei Mal kommen musste. Schwarzmaier meldete seine Bedenken hinsichtlich Sicherheit und Hygiene Anfang Januar dem Landratsamt, das die Vorwürfe prüfen lassen wollte und als kurzfristige Auflage die Kehrung der Öfen vorschrieb. Zeitler warf Schwarzmaier im Gegenzug Vandalismus, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor. Er erstattete im Januar Anzeige. Für die Gerichte ist dieser Streit somit wohl noch nicht beendet.

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