Dritte Startbahn: Freisinger Landrat reagiert auf FMG-Vorstoß und will klagen

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FW-Duo sieht Chance gekommen: Benno Zierer und Helmut Petz wollen die 3. Startbahn zu Fall bringen. © Lehmann

Die 3. Startbahn „sollte endlich mit Anstand beerdigt werden“, findet Landrat Helmut Petz. Jetzt sieht der ehemalige Richter eine gerichtliche Chance dazu.

„Ich war zunächst erschrocken über die Unverfrorenheit, dass dieses Zombiprojekt noch immer so intensiv in den Köpfen der FMG rumgeistert“, sagte FW-Landtagsabgeordneter Benno Zierer am Montag bei einer Pressekonferenz mit Landrat Helmut Petz. Der erklärte zunächst, warum der Chef des Landkreises zusammen mit dem Landtagsabgeordneten in der Kreisbehörde zum Gespräch gebeten hatte: „Weil das auf landespolitischer Sicht und auf kreispolitischer Ebene ein gemeinsames Thema mit gemeinsamen Interessen ist.“

Es geht also um die 3. Startbahn – darum, dass diese endlich „mit Anstand beerdigt werden sollte“, wie Petz es formulierte. Er sieht nun eine Chance, die Piste, die in Freising und München mehrheitlich abgelehnt wird, gerichtlich endgültig zu Fall zu bringen.

FMG sorgt für Schock bei FW-Abgeordnetem

Zu verdanken habe man das der „Habachtstellung“, die die Freien Wähler in Sachen Flughafen seit jeher an den Tag legen, wie Zierer betont. Regelmäßig stellt der Landtagsabgeordnete nämlich eine Anfrage beim zuständigen Ministerium nach dem aktuellen Stand. Auf die jüngste Antwort folgte der genannte Schock bei Zierer: Darin hieß es nämlich, dass die FMG beim Luftamt Südbayern den Antrag auf einen sogenannten „feststellenden Verwaltungsakt“ gestellt habe.

Bei der FMG hoffe man damit, so Zierers Interpretation, eine rechtsverbindliche Entscheidung darüber herbeizuführen, ob der Planfeststellungsbeschluss (PFB), in dem auch der Bau der Startbahn verankert ist, unbefristet Gültigkeit besitze. Begründung sei, dass man Teile aus dem Beschluss bereits umgesetzt habe, wie etwa die Verlängerung des S-Bahn-Tunnels, den Erdinger Ringschluss und den Ausbau des Flughafenzubringers Ost.

Genau diese Begründung ist es, die Landrat Helmut Petz, den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, so ärgert: „Die Behauptung, dass die FMG längst mit der Durchführung begonnen habe, und der Planfeststellungsbeschluss deshalb nicht außer Kraft getreten sei, steht im diametralen Widerspruch zur früheren Einlassung der Bayerischen Staatsregierung.“ Der FMG war es nämlich aus zwei Gründen untersagt, den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der 3. Startbahn durchzuführen, wie Petz erklärte: Zum einen wegen des Bürgerentscheids der Landeshauptstadt München aus dem Jahr 2012. Zum anderen wegen des Moratoriums, auf das sich CSU und Freie Wähler im Koalitionsvertrag 2018 verständigt hatten.

Dass man damals trotz allem mit den im Beschluss ebenfalls planfestgestellten Maßnahmen wie S-Bahn-Tunnel und weitere Straßenerschließung des Flughafens begonnen hatte, wurde durch die Staatsregierung laut Petz damit gerechtfertigt, „dass das nicht mit dem Betrieb der 3. Startbahn zu tun hätte und im PFB rechtlich voneinander unabhängige Vorhaben geregelt seien“. Entweder sei das Verhalten damals falsch gewesen, oder die Argumentation heute sei es. „Diesen Weg jetzt zu gehen, ist eine Schweinerei“, so das deutliche Urteil des Landrats. Und: „Ich bin nicht nur der Meinung, dass die 3. Startbahn Unsinn ist. Ich bin auch ein glühender Verfechter des Rechtssystems.“

Landrat wünscht sich eine gerichtliche Kontrolle

Petz erklärte, er habe in seiner Funktion bereits seit Längerem überlegt, den zuständigen Kreisgremien oder der Fluglärmkommission vorzuschlagen, die Frage nach einem endgültigen Aus der 3. Startbahn einer gerichtlichen Klärung zuzuführen. „Jetzt hat die FMG den ersten Schritt getan, und es versteht sich von selbst, dass wir alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen, die von der FMG beantragte Entscheidung des Luftamts Südbayern einer abschließenden gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen.“

Der Landrat möchte sich vom Kreistag ermächtigen lassen, zu gegebener Zeit Klage zu erheben. „Und das als Reaktion auf den Antrag der FMG ist auf jeden Fall der objektivere, sachlichere Weg“, sagte Zierer. „Wenn wir ohne diesen Anlass vor Gericht gezogen wären, wären wir die Störenfriede. Jetzt hat die andere Seite den ersten Schritt gemacht, und wir können einsteigen“, erklärte auch Petz, weshalb man über die Entwicklung jetzt gar nicht unglücklich sei.

Beide betonten, dass angesichts nie dagewesener Extremwetterereignisse, Hochwasserkatastrophen, Dürren und Waldschäden ein Mammutprojekt mit einem Flächenbedarf von rund 870 Hektar bisher unversiegelter Fläche und Tausender zusätzlicher Lärmbetroffener „aus der Zeit gefallen“ sei.

Petz erklärte neben dem politischen klaren Nein zur 3. Startbahn auch den rechtlichen Hintergrund. Die aktuelle Zahl der Flugbewegungen liegt mit 302 000 im Jahr 2023 weit hinter den Zahlen, die im Planfeststellungsbeschluss mit Blick auf das Prognosejahr 2020 zur Planrechtfertigung prognostiziert wurden, nämlich 535 000 jährlich. Eine Verlängerung des PFB sei nur möglich, wenn sich an diesen Voraussetzungen nichts geändert habe.

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