Das Windkraftprojekt im Höhenkirchner Forst wird trotz der Niederlage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht von den drei beteiligten Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern weiter vorangetrieben. Jetzt sogar mit fünf Anlagen.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn - Das Windkraftprojekt im Höhenkirchner Forst wird trotz der Niederlage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht von den drei beteiligten Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern weiter vorangetrieben. Wie Mindy Konwitschny, Bürgermeisterin von Höhenkirchen-Siegertsbrunn, bei einer Bürger-Informationsveranstaltung mitteilte, werde zwar der nördlichste Windrad-Standort aufgegeben. „Er wurde vor dem Gericht am kritischsten gesehen“, so Konwitschny. Dafür ist nicht nur ein Ersatzstandort geplant, sondern zudem zwei neue Windkraftanlagen auf den Konzentrationsflächen für Windkraft auf Höhenkirchner Flur.
Rendite von fünf Prozent ist Minimum
Dazu habe man sich entschlossen, damit das Projekt wirtschaftlich bleibt, erläuterte Konwitschny im Beisein ihrer Amtskollegen aus Egmating und Oberpframmern, Inge Heiler und Andreas Lutz, vor rund 200 Zuhörern in der Aula des Gymnasiums. Denn laut Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG, die für die drei Gemeinden das Windkraftprojekt realisiert, ist eine Rendite von fünf Prozent das Minimum. Schließlich soll es sich nach wie vor für die Bürger lohnen, sich finanziell an dem Projekt zu beteiligen. Man wolle mit den Windkraftanlagen einen Beitrag zur Energiewende leisten, betonte Konwitschny: „Und wir wollen, dass es ein Bürgerprojekt ist.“
Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) hatte erfolgreich gegen die Baugenehmigung für die ursprünglich geplanten drei Anlagen im Höhenkirchner Forst geklagt. Auch die Gemeinde Ottobrunn hat juristische Schritte eingeleitet. Ihr Vorwurf: Weil die Windkraftanlagen im Wasserschutzgebiet gebaut werden sollen, sieht Ottobrunn seine Trinkwasserversorgung gefährdet. Auch der VLAB hatte unter anderem mit der Gefahr fürs Trinkwasser argumentiert und stieß mit diesem Punkt auf offene Ohren bei den Richtern.
Knackpunkt sind Baustellen im Wasserschutzgebiet
Ergebnis: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes für die drei Anlagen heuer im Juli für rechtswidrig. Der Knackpunkt seien die Baustellen im Wasserschutzgebiet gewesen, erklärte Konwitschny. Genauer gesagt die Fahrten der Baustellenfahrzeuge innerhalb des Areals. Die umfangreichen Schutzmaßnahmen, die man habe ergreifen wollen, hätten dem Gericht nicht ausgereicht. „Das war für uns überraschend“, gab Konwitschny zu. Auch für die Experten im Wasserrecht, die man bei der Planung einbezogen hätte.
Weil zudem durch den Wegfall der Mindestabstandsregel für Windkraftanlagen in Bayern, der sogenannten 10H-Regel, mittlerweile auch andere Standorte auf den Konzentrationsflächen im Höhenkirchner Forst möglich sind, wird die Planung nun noch einmal überarbeitet. „Das wird eine komplizierte und anstrengende Arbeit“, sagte Konwitschny. Das Projekt aufzugeben, sei aber für alle drei Kommunen keine Alternative. Zu groß sei die Gefahr, dass dann auf den Waldflächen, die den Bayerischen Staatsforsten gehören, Investoren Windkraftanlagen errichten – ohne jede Einflussmöglichkeit der Gemeinden und seiner Bürger.
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Neue Standorte näher an Oberpframmern
Wie geht es nun weiter? Der nördlichste Windrad-Standort ist, weil er sich in einem besonders sensiblen Wasserschutz-Bereich befindet, laut Konwitschny nicht haltbar. Die anderen beiden Standorte hofft man halten zu können, indem man in enger Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt die Wasserschutzmaßnahmen deutlich optimiert. Zudem hat man drei neue Standorte ausfindig gemacht, sodass man nun mit fünf Windkraftanlagen plant.
Die drei neuen Standorte liegen weiter östlich, zwei davon nur am Rand der Wasserschutzgebiete, einer befindet sich überhaupt nicht in einem sensiblen Bereich. Dafür werden die Windräder nun näher zur Besiedlung gebaut. Ein Gehöft liegt nur gut 600 Meter von einer Anlage entfernt. „Für Oberpframmern sind die neuen Windräder deutlich näher als geplant“, so Konwitschny.
Die Umplanung hat ihren Preis: Der Rückbau des einen Standorts, das Ergänzungsverfahren für die zwei verbleibenden Windkraftanlagen sowie die Neuplanung der drei neuen Standorte verursachen Kosten. Man rechnet mit Zusatzkosten von insgesamt rund 830 000 Euro.