Wohnen in Denklingens Gewerbegebiet Egart II?

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Das Gewerbegebiet Egart II in Denklingen. Es liegt an Straße nach Epfach südlich des Unternehmens Auvideo, das dort aktuell eine Halle baut. © Jais

Der Grundstückspreis im Gewerbegebiet Egart II liegt weitaus niedriger als beispielsweise am Hinterberg in Denklingen. Deshalb sind Wohnungen für Betriebsleiter „nur ausnahmsweise“ im Gewerbegebiet erlaubt. Dennoch sind die Denklinger Räte damit einverstanden, dass neben einer Praxis mit Räumen für Fußpflege, Physio und Kursangeboten ein Wohnhaus für die Inhaberin errichtet werden darf.

Denklingen – Konkret geht es bei dieser Regelung um Wohnungen, die dem Gewerbe zugeordnet und in Grundfläche sowie Baumasse untergeordnet sind. Die Praxis, um die es beim aktuellen Beschluss des Gemeinderats geht, soll im Egart II angesiedelt werden, im Denklinger Gewerbegebiet an der Straße nach Epfach, und zwar südlich der Firma Auvidea, die zurzeit eine große Halle baut. Das separate Wohnhaus soll dabei auf dem gleichen Flurstück wie das Gebäude für die Praxis entstehen.

Wohnen in Denklingens Gewerbegebiet - günstiger Quadratmeterpreis

Zu bedenken ist bei dem Thema, dass in diesem Gewerbegebiet der Verkaufspreis für die Grundstücke auf 66 Euro je Quadratmeter festgelegt worden ist. Im aktuellen Baugebiet für Einfamilienhäuser am Hinterberg in Denklingen kostet der Quadratmeter hingegen 374 Euro. Die Aufteilung auf zwei separate Häuser „wird kritisch betrachtet“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Gemeinderäte. Es sei nicht eindeutig erkennbar, dass das Betriebsleiterwohnhaus dem Gewerbebetrieb in Grundfläche und Baumasse tatsächlich untergeordnet sei.

Die Aufteilung von Praxis und Wohnraum auf zwei getrennte Häuser wird im Rathaus durchaus kritisch betrachtet. Es gab ein Gespräch mit der Antragstellerin. Dabei sei noch einmal auf die Problematiken und Bedenken hingewiesen worden. Das gewerbliche Gebäude könne nur für Fußpflege, Physio und Kurse genutzt werden. Wohnen sei ausgeschlossen. Im Haus für den Betriebsleiter sei das Wohnen nur für den Betriebsleiter beziehungsweise Hausmeister oder Aufsichtspersonal zulässig. Zudem dürfe es maximal nur eine Wohneinheit sein, heißt es in den Vorgaben.

Wohnen im Egart II: Keine Tür für Nachfolgeanträge aufmachen

Letztlich folgten nach konträrer Diskussion die meisten Räte dem Vorschlag der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zur Ausnahme hinsichtlich der Betriebsleiterwohnung dennoch zu erteilen. Mit Nein stimmte Johann Lehner (Freie Wählergemeinschaft Denklingen): Wohnung im Gewerbegebäude ja, aber kein eigenes Wohnhaus, lautet sein Standpunkt. Florian Steinle (Epfacher Liste) plädierte dafür, klare Linien zu ziehen. Barbara Reichhart (ebenfalls Epfach) sah den Antrag auch durchaus kritisch; ihre Sorge ist, dass – etwa im Fall einer späteren Vermietung – andere Käufer im Gewerbegebiet „die Gelackmeierten“ sind. Zweiter Bürgermeister Norbert Walter war hingegen davon überzeugt, dass die Gemeinde mit dem Einverständnis „da keine Tür“ aufmache. Es handle sich um ein Haus für einen Betriebsleiter, da werde ja „kein Sechsspänner“ hingestellt.

Regina Wölfl (Freie Wählergemeinschaft Denklingen) warb dafür, sich doch auch zu überlegen, was die Bauherrin dort „reininvestiere“. Das Angebot mit Fußpflege, Physio und Kursen sei eine Bereicherung für den ganzen Ort. Da sei fürs Gewerbe mitsamt Betriebsleiterhaus ein Preis von 66 Euro je Quadratmeter gerechtfertigt. Simon Hefele (CSU/Freie Bürger) ergänzte, dass Wohnen im Gewerbegebiet auch Einschränkungen mit sich bringe. Er denke an große Hallen in der Nachbarschaft oder auch an den Lärm mit Lastwagen.

Wie geht es in diesem Fall nun weiter? Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Landsberg. Dort muss die Bauverwaltung jetzt den Antrag und das Betriebskonzept prüfen.

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