Forstern: „Wir sind bald gezwungen, Parkzonen einzurichten“
Die Gemeinde Forstern kämpft gegen falsch abgestellte Fahrzeuge. Einen Schilderwald will sie nicht, „aber wir sind bald gezwungen, Parkzonen einzurichten“.
Im Gewerbegebiet, aber auch in anderen Gemeindestraßen von Forstern werden auf den ohnehin schon knapp bemessenen Parkplätzen zum Teil Anhänger, Wohnwagen oder abgemeldete Autos widerrechtlich abgestellt. „Wir möchten an alle Bürger appellieren, dies zu unterlassen, damit die Parkflächen für die Anwohner, ansässigen Firmen und deren Besucher nutzbar sind“, heißt es im aktuellen Mitteilungsblatt.
Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sei gerade in Gebieten mit hohem Parkdruck sehr wichtig.
Es sei durchaus bekannt, dass vor und gegenüber von Einfahrten das Parken nicht erlaubt ist, unter anderem weil die Grundstückseigentümer dabei behindert werden, ihr Grundstück zu befahren.
Fahrzeuge müssten auf den ausgewiesenen Stellplätzen beziehungsweise in den Garageneinfahrten abgestellt werden, um den öffentlichen Verkehr nicht zu behindern. Das Parken sei nur gestattet, wenn mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zur Verfügung stehen.
Ein Schilderwald soll‘s nicht werden
„Wir wollen die Gemeinde Forstern nicht in einen Schilderwald mit Parkverboten verwandeln, sind aber bald gezwungen, Parkzonen einzurichten“, schreibt die Kommune weiter.
Auch scheine einigen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt zu sein, dass das Parken in Kurven – im Bereich von fünf Metern vor und nach der Kurve – laut Straßenverkehrsordnung verboten ist. Gerade im Gewerbegebiet würden durch schlechte Sichtverhältnisse im Kurvenbereich gefährliche Situationen entstehen. Die Gemeinde bittet deshalb um Einhaltung dieser Regelung.
Außerdem bittet sie darum, dass die im gesamten Gemeindegebiet aufgestellten Verkehrszeichen beachtet werden. Sie seien nicht grundlos aufgestellt worden, „und jeder Verkehrsteilnehmer sollte ausreichend über die Funktion informiert sein. Leider werden diese oftmals vorsätzlich missachtet“, beklagt die Kommune. Weil die Beschwerden immer mehr werden, habe der Gemeinderat bereits Konsequenzen gezogen und die Stunden für die Verkehrsraumüberwachung erhöht.
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Zum Thema Parken auf den Bürgersteigen heißt es im Mitteilungsblatt weiter, dass aus gegebenem Anlass allgemein darauf hingewiesen werde, „dass das Parken auf den Bürgersteigen vor allem für Lastkraftwagen strengstens untersagt ist. Es darf nicht sein, dass Mütter mit ihren Kinderwagen oder ältere Bürger mit Gehhilfen die Gehwege nicht ungehindert passieren können.“