Steuerklassen 3 und 5 vor dem Aus: Welche Folgen das für Bezieher von Elterngeld haben könnte

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Die Bundesregierung stellt die Faktorsteuerklasse 4 als fair dar. Doch Kritiker befürchten eine geringere finanzielle Eigenständigkeit für Frauen und Geringverdiener.

Kassel – Das Ende der Steuerklassen 3 und 5 ab dem Jahr 2030 löst kontroverse Debatten aus. Der Entwurf des „Steuerfortentwicklungsgesetzes“, vorgestellt von Finanzminister Christian Lindner (FDP), sieht vor, dass betroffene Paare automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren übergehen. Obwohl diese Änderung als Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit und Vereinfachung präsentiert wird, könnten Elterngeldempfänger erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Daher blockieren die Grünen den Entwurf noch.

Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 – was sich ab 2030 ändern würde

Bisher bot die Steuerklassenkombination 3 und 5 Ehepaaren, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, die Chance, Steuervorteile zu nutzen. In der Regel wechselte der Partner mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse 3, während der Partner mit dem höheren Einkommen in Steuerklasse 5 verblieb. Dies resultierte in einem höheren Nettogehalt für den weniger verdienenden Partner und hatte positive Auswirkungen auf Leistungen wie das Elterngeld.

Die geplante Reform der Steuerklassen könnte Auswirkungen auf die Familienplanung haben. (Montage) © Montage

Mit dem Jahr 2030 soll diese Möglichkeit entfallen. Stattdessen sollen alle Paare in die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren wechseln, was zu einer gleichmäßigen Besteuerung führt. Obwohl sich die Gesamtsteuerlast des Paares nicht ändert, würden die monatlichen Abzüge und insbesondere das Nettoeinkommen des weniger verdienenden Partners spürbar sinken.

Steuerklassenkombination 3 und 5 fällt weg – die Folgen für Elterngeldempfänger

Die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 stellt für viele Eltern und solche, die es werden möchten, ein ernstes Problem dar. Das Elterngeld, eine Lohnersatzleistung, die Eltern für die Betreuung ihres Kindes erhalten, wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Mit der bisherigen Regelung nutzten viele Paare die Möglichkeit, rechtzeitig vor der Geburt des Kindes einen Steuerklassenwechsel vorzunehmen: Der Partner mit dem geringeren Einkommen wechselte in Steuerklasse 3 und profitierte so von einem höheren Nettoeinkommen, was wiederum das Elterngeld steigerte.

Mit der Einführung des Faktorverfahrens entfällt diese Option. Das bedeutet, dass werdende Mütter und Väter künftig deutlich weniger Elterngeld erhalten könnten, da das Nettoeinkommen im neuen System nicht mehr kurzfristig erhöht werden kann. Ein Beispiel mit dem Steuerklassenrechner von Steuertipps.de: Verdient ein Paar vor der Geburt jeweils rund 22.000 Euro pro Jahr, sinkt das Elterngeld von bisher 876 Euro auf 815 Euro pro Monat.

Geplante Steuerreform für 2030 könnte langfristige Folgen für Familienplanung haben

Neben den unmittelbaren finanziellen Verlusten könnten die geplanten Steueränderungen auch langfristige Auswirkungen auf die Familienplanung haben. Vor allem Frauen, die bisher häufig in Teilzeit gearbeitet haben, um sich um die Kinderbetreuung zu kümmern, werden voraussichtlich stärker betroffen sein. Die Steuerklassenkombination 3 und 5 ermöglichte es, dass Frauen trotz eines geringeren Einkommens mehr Netto und dadurch auch mehr Elterngeld erhielten. Diese Option wird künftig wegfallen, was die finanzielle Belastung vor allem bei Alleinverdienenden oder Paaren mit stark unterschiedlichem Einkommen erhöhen könnte.

Die Bundesregierung stellt die Faktorsteuerklasse 4 als fairer dar, da sie zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Steuerlast führt. Doch gerade für Frauen, die ohnehin oft weniger verdienen als ihre Partner, bedeutet dies eine geringere finanzielle Eigenständigkeit. Ein weiterer Punkt, der von Kritikern und Kritikerinnen als problematisch angesehen wird: Durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 besteht für den geringer verdienenden Partner kein Anreiz mehr, in eine besser bezahlte Position zu wechseln oder die Arbeitsstunden zu erhöhen.

Lohnsteuerhilfe mahnt: Steuerreform könnte besonders junge Familien benachteiligen

Die geplante Steuerreform könnte vor allem junge Familien benachteiligen, befürchtet die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. Bisher konnten viele Paare durch den gezielten Steuerklassenwechsel ihr monatliches Einkommen so optimieren, dass sie in der sensiblen Phase der Elternzeit finanziell besser abgesichert waren. Dies wird künftig nicht mehr möglich sein, was bei vielen Eltern für Unsicherheit sorgt.

Laut einer Analyse des Lohnsteuerhilfevereins ist vor allem der Wegfall der Steuerklassenoptimierung für Geringerverdienende eine ernsthafte Bedrohung. Es wohl noch einige Debatten benötigen, bis Lindners Gesetzesentwurf zur Steuerreform grünes Licht bekommt. (ls/jm)

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