Zwei Streithähne gemeinsam verurteilt

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Ebersberg
  4. Ebersberg

KommentareDrucken

Der Prozess vor dem Amtsgericht Ebersberg endete mit zwei Verurteilungen. © PETER KEES

Drängeln auf der Autobahn, eine Auseinandersetzung wenig später nach der Ausfahrt Hohenlinden. Folge: Ein von einem Reifen überrollter Fuß. Und dann noch die nächste Runde an einer Ampel im Süden von Hohenlinden mit einer tätlichen Auseinandersetzung.

Ebersberg – Prozess vor dem Amtsgericht Ebersberg. Zwei Angeklagte, zwei Streithähne, beide aus dem Altlandkreis Wasserburg. Sie saßen nebeneinander auf der Anklagebank, getrennt durch einen freien Stuhl dazwischen.

Unterwegs auf der A 94

Erster Akt: Ein Samstag im Februar 2023. Ein Lkw-Fahrer, geboren 1975, war mit seiner Ehefrau von München privat auf dem Weg nach Hause. Auf der A 94 Richtung Passau bremste er seinen BMW auf der linken Spur wegen einer Geschwindigkeitsbeschränkung ab. Hinter ihm ein Mercedes. Auffahren, Aufblinken des Nachfolgenden, so schildert es der BMW-Lenker. Nachdem es ihm verkehrsbedingt möglich gewesen sei, habe er die Spur nach rechts gewechselt. Der Andere habe überholt, sich vor ihn gesetzt und abrupt gebremst. Folge für ihn: Ausweichen bis zum Stillstand auf dem Strandstreifen. Das bestätigt auch seine Frau vor Gericht. „Da war nichts“, betonte der Mercedesfahrer (geboren 1996) vor Gericht. „Ich kann mich an nichts erinnern.“ Das bestätigt wiederum seine Freundin als Zeugin, die damals mit im Auto saß.

(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen Ebersberg-Newsletter.)

Nächster Akt neben einer Tankstelle

Nächster Akt: Der ausgebremste BMW-Fahrer fuhr an der Ausfahrt Hohenlinden von der Autobahn ab, entdeckte den Mercedes am Wendehammer an einer Tankstelle. „Ich wollte sein Gesicht sehen“, erklärte er vor Gericht, „für eine Anzeige“. Das mache er üblicherweise nicht. Er habe im Verkehr als Berufsfahrer „eine weiße Weste“ und eine „lange Zündschnur.“ Aber diesmal habe es ihm wirklich gereicht. In der Folge soll er dem jüngeren Mann aber über den Fuß gefahren sein. Nach der Einschätzung eines Gutachters der Gerichtsmedizin in München ist dies nach den vorliegenden Untersuchungen sehr wahrscheinlich.

Konflikt an der Ampel

Dritter Akt: Der BMW-Fahrer hat nach seiner Aussage nichts von einem Kontakt mit dem Fuß bemerkt. Er fuhr weiter auf der Umfahrung Hohenlinden. An der Ampelkreuzung Richtung Ebersberg war plötzlich der Mercedesfahrer wieder da. Der hatte ihn verfolgt und wollte ihn nun nach seinen Aussagen zur Rede stellen. Was dann genau geschah, darin widersprechen sich die Aussagen. Hat der Verfolger nur auf der Abbiegespur nach Hohenlinden gebremst oder sich direkt quer vor den BMW gesetzt? Klar ist: Es kam zu einem Handgemenge. Nach den Untersuchungen des Gutachters hat der Mercedesfahrer den angeschnallten BMW-Fahrer durch das offene Fenster angegriffen und dabei verletzt. Dieser hatte von Anfang an eingeräumt, sich gewehrt zu haben.

Auseinandersetzung um Käppi

In der Zugabe ging es um ein kurioses Detail. Der Mercedesfahrer soll dem BMW-Fahrer ein Käppi vom Kopf gerissen und mitgenommen haben. Das war auch so angeklagt. Richter Benjamin Lenhart glaubte dieser Dartstellung. „Diese Geschichte sich auszudenken, wäre absurd.“ Deshalb Teil der Verurteilung gegen den Mercedesfahrer auch wegen Diebstahls. Zudem lautete die Gesamt-Geldstrafe zusammen mit der Körperverletzung, dem Angriff durch das Autofenster, auf 2600 Euro. Der BMW-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von 1500 Euro verurteilt. Der Staatsanwalt hatte jeweils eine Geldstrafe und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat für beide Angeklagte gefordert. Die zwei Verteidiger hatte zuvor für ihre jeweiligen Mandanten auf Freispruch plädiert. Positiv für beide: Sie waren nicht vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch interessant

Kommentare