Großer Überblick - Isolierpflicht, Fernsehen, Grundsteuer: Das ändert sich 2025 für Mieter
Ab 2025 gelten viele Neuerungen auf dem Wohnungsmarkt. Das hat auch Auswirkungen für Millionen Mieter.
Zeitgleich muss die neue Bundesregierung sich weiterhin mit vielen neuen Reformen auseinandersetzen. Darunter die Regelungen zur Mietpreisbremse und den neuen Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz. Auch wollen SPD, FDP und CDU das geltende Heizungsgesetz massiv anpassen.
FOCUS online sagt, was sich für Mieter im neuen Jahr ändert.
Grundsteuer-Reform gilt ab 1. Januar 2025
In wenigen Tagen tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Für Mieter bedeutet eine höhere Grundsteuer unter dem Strich steigende Wohnkosten, da Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten umlegen können.
Mieter spüren die Belastung allerdings erst mit der Abrechnung für das Jahr 2025, die spätestens Ende 2026 auf dem Tisch liegt. Wie hoch die Mehrbelastung sein wird, ist unklar. Viele Kommunen und Gemeinden haben noch keine Hebesätze festgelegt, so dass die Höhe der Grundsteuer noch nicht bestimmt werden kann.
Mietpreisbremse läuft aus
Die Mietpreisbremse gilt derzeit in 13 Bundesländern. Bis spätestens 31. Dezember 2025 läuft sie aus. Die neue Bundesregierung muss sich mit einer Reform befassen oder die endgültige Abschaffung beschließen. Die Zeit drängt allerdings. Immerhin liegt ein Gesetzentwurf zur Verlängerung bis Ende 2028 vor. Beschlossen ist der Entwurf allerdings nicht.
In Berlin endet die Mietpreisbremse am 31. Mai, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen folgt Ende Juni. In Mecklenburg-Vorpommern endet sie Ende September 2024, in Rheinland-Pfalz am 7. Oktober, in Hessen am 25. November und in Bremen am 30. November. Das Auslaufen der Regelung gibt Vermietern mehr Spielraum bei der Mietpreisgestaltung, was insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten zu deutlich steigenden Mieten führen würde.
Für Mieter bedeutet das: Achten Sie bei ihrer neuen Mietwohnung verstärkt auf transparente Mietspiegel.
Das ändert sich bei einer Kündigung durch den Vermieter
Für Mieter wird es immer schwieriger, eine passende Wohnung zu finden, weshalb dem Kündigungsschutz im kommenden Jahr eine besondere Bedeutung zukommt. Vermieter lassen oft keine Trick aus, um Mieter aus ihren Wohnungen zu jagen.
Bisher war es für Mieter verpflichtend, einen Einspruch gegen eine Kündigung des Mietvertrags ausschließlich schriftlich per Brief einzulegen. Dieses Schreiben musste zudem handschriftlich unterschrieben sein, was Zeit und Aufwand bedeutete.
Ab Januar 2025 bringt das neue Bürokratieentlastungsgesetz eine Erleichterung: Mieter können ihrem Vermieter künftig auch formlos in Textform, beispielsweise per E-Mail, widersprechen – eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Das hilft Mietern schneller zu reagieren.
Wohngeld wird ab 2025 angepasst
Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld, der staatliche Mietzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen, angepasst. Geplant ist eine Anhebung um 30 Euro.
Ziel dieser Maßnahme, so das Bundesbauministerium, ist es, insbesondere Erwerbstätige und Rentner, die Wohngeld beziehen, finanziell so zu entlasten, dass sie trotz höherer Mieten und steigender Lebenshaltungskosten nicht auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen sind.
Nebenkostenabrechnung: Belegeinsicht nur noch digital
Nach deutschem Mietrecht (§ 259 BGB) haben Mieter das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Bislang galt, dass Vermieter die Einsichtnahme vor Ort - in der Regel in der Wohnung oder am Geschäftssitz - ermöglichen müssen. Ab Januar 2025 und für die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 und 2025 ändert sich das. Dann dürfen Vermieter die Belege auch per E-Mail zur Einsicht zusenden.
Die Bereitstellung aller Belege zur Nebenkostenabrechnung in elektronischer Form erfüllt das geltende Einsichtsrecht der Mieter – vorausgesetzt, die digitalen Dokumente entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Vollständigkeit.
Vermieter und Mieter müssen zudem ab Januar 2025 Buchungsbelege dann nicht mehr zehn, sondern nur noch acht Jahre aufbewahren.
Isolierpflicht für Heizungsrohre gilt ab 2025
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt ab 2025 eine Nachrüstpflicht für unzureichend gedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen ein. Mit der Nachrüstpflicht will der Gesetzgeber die Wärmeverluste in Gebäuden deutlich reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.
Mieter profitieren indirekt von niedrigeren Heizkosten, während Hauseigentümer in vielen Fällen staatliche Fördermittel zur Unterstützung der Maßnahmen in Anspruch nehmen können. Ziel dieser Maßnahme ist es, Energieverluste zu minimieren und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.
Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, unzureichend gedämmte Rohrleitungen, die Wärme abgeben, mit einer geeigneten Dämmung zu versehen. Das gilt insbesondere für frei zugängliche Leitungen in unbeheizten Räumen wie Keller oder Dachböden.
Kommen Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann mehrere tausend Euro betragen.
TV-Empfang wird weiter eingeschränkt
Zum 14. Januar 2025 beenden ZDF und MDR ihre DVB-T2 HD-Übertragung an den vier Senderstandorten Brocken, Inselsberg, Löbau und Wittenberg. Betroffen sind Mieter, die mit einer Zimmer- oder einfachen Dachantenne die öffentlichen-rechtlichen Fernsehsender empfangen. Sie müssen dann einen Sendesuchlauf starten oder müssen auf Alternativen umsteigen. Das DVB-T2-Signal spielt in immer weniger Regionen eine Rolle. Immerhin: In zehn Ballungsräumen wird die Verbreitung fortgeführt. Auf dieser Seite können Sie sehen, ob Sie ein DVB-T-Signal empfangen.
Durch die Abschaltung können Haushalte die Fernsehprogramme Das Erste HD, MDR Sachsen HD, MDR Sachsen-Anhalt HD, MDR Thüringen HD, tagesschau24 HD, rbb Brandenburg HD, NDR FS NDS HD, SWR Baden-Württemberg HD, ONE HD, Arte HD, Phoenix HD, BR Fernsehen Nord HD, hr-fernsehen HD, WDR HD Köln, ARD-alpha HD (Internet), SWR Baden-Württemberg HD (Internet), ZDF HD, 3sat HD, Kika HD, ZDFneo HD und ZDFinfo HD nur noch via Kabel, Satellit, Streamingangebote oder per Livestream über die Mediatheken empfangen.