Stadt erhöht Hundesteuer auf 100 Euro - Kritik an Staffelung: „Ob ein zweiter Hund mehr Häufchen macht?“
In Penzberg steigt ab Juni die Hundesteuer. Für den ersten Hund müssen Besitzer künftig 100 Euro im Jahr bezahlen. Bislang waren es 60 Euro. Für den zweiten Hund erhöht sich die Steuer von 100 auf 200 Euro im Jahr. Die Steuerbefreiung für Rettungshunde oder Blindenhunde bleibt aber bestehen.
Bereits im vergangenen Januar hatte der Penzberger Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen über eine Erhöhung der Hundesteuer gesprochen.. Damals wurde eine Entscheidung aber vertagt. Seither hat der Stadtrat eine Reihe von Ausgaben gestrichen und gekürzt sowie Gebühren, Grund- und Gewerbesteuern erhöht, um die finanzielle Schieflage in den Griff zu bekommen. Nun lag ihm abermals die Empfehlung der Stadtverwaltung vor, auch die Hundesteuer zu erhöhen. In Penzberg sind rund 770 Hunde gemeldet. Als Einnahmequelle ist die Hundesteuer allerdings nicht besonders bedeutend. Sie brachte zuletzt knapp 52 000 Euro im Jahr ein. Letztmals erhöht wurde sie 2015.
Im Januar gab es bereits einen Vorschlag
Im Januar hatte die damalige Stadtkämmerin Marika-Edith Markert eine Erhöhung von 60 auf 80 Euro für den ersten Hund sowie von 100 auf 160 Euro für jeden weiteren vorgeschlagen. Nun empfahl die Stadtverwaltung eine noch stärkere Erhöhung vor: 100 Euro für den ersten Hund, 200 Euro für den zweiten und 250 Euro für jeden weiteren Hund. Dem Vorschlag stimmte eine deutliche Stadtratsmehrheit zu. Nur Wolfgang Sacher (BfP) sagte Nein. Ihm sei der zweite Hund zu teuer, erklärte er.
Zur Abstimmung stand in der Sitzung auch ein Alternativvorschlag. Ihm zufolge sollte die Stadt für jeden Hund 100 Euro verlangen. Dafür stimmten jedoch nur Maria Probst, Christian Abt und Aleksandar Trifunovic (alle CSU).
Abt übt Kritik: Staffelung „ergibt für mich keinen Sinn“
Christian Abt hatte bereits im Januar klargemacht, dass er kein Freund einer Hundesteuererhöhung ist. Diesmal erschien er zur Sitzung mit einem schwarzen T-Shirt, auf dem ein Hundekopf abgebildet war. Die Hundesteuer, sagte er, stamme aus dem 19. Jahrhundert und sei damals als Luxussteuer für Reiche eingeführt worden. Er glaube nicht, dass ein Hund heute noch als Luxus gelten kann. Dann müsste man eher die Pferdesteuer erhöhen, da dies deutlich mehr Luxus sei. Abt räumte aber zugleich ein, dass angesichts der Haushaltslage die Hundesteuer erhöht werden müsse. Mit 100 Euro für den ersten Hund könne er leben. Nicht gut finde er aber die Staffelung, wonach der zweite Hund mehr als der erste Hund kostet. „Das ergibt für mich keinen Sinn. Ich weiß nicht, ob ein zweiter Hund mehr Häufchen macht.“ Es gebe viele Leute, die einen Hund haben, und einen weiteren aufnehmen, zum Beispiel aus dem Tierheim. Abt schlug zudem vor, Hunde, die eine Begleithundeprüfung abgelegt haben, von der Steuer zu befreien.
Kerstin Engel (Grüne) sagte, sie sehe es „andersherum“. Der erste Hund, der „die ältere Dame glücklich macht“, sei gegenüber dem zweiten steuerbegünstigt.. Als wichtigen Punkt nannte sie zudem, dass Rettungs- und Blindenhunde steuerbefreit sind. Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) bezeichnete die Staffelung als Ordnungselement, um die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Vergleich mit anderen Kommunen
Zum Vergleich legte das Rathaus Beispiele anderer Kommunen vor. So verlangt Bad Tölz 60 Euro für den ersten Hund, 150 für den zweiten Hund und 240 Euro für jeden weiteren Hund. In Iffeldorf sind es 50 Euro für den ersten, 100 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund. In Kochel lautet die Staffelung 120, 180 und 240 Euro.
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Die neue Hundesteuer
Die neue Hundesteuersatzung in Penzberg tritt zum 1. Juni 2024 in Kraft (in Klammern die bisherigen Sätze):
Erster Hund: 100 Euro (bisher 60 Euro).
Zweiter Hund: 200 Euro (bisher jeder weitere Hund 100 Euro).
Jeder weitere Hund: 250 Euro.
Kampfhund: 1500 Euro (bisher 1000 Euro).
Steuerfreiheit gilt zum Beispiel für Hunde, die geprüfte Rettungshunde sind und als Rettungshunde arbeiten, oder die für Blinde oder Taube unentbehrlich sind. Ermäßigungen gibt es bei Hunden, die zur Jagd und im Forstdienst eingesetzt werden. Näheres regelt die Satzung.
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