Neues E-Rezept: „Wenn es funktioniert, ist es klasse“

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Landkreis-Apotheken-Sprecher Christopher Hummel sieht große Vorteile in den E-Rezepten. © Pröhl

Mit dem Jahreswechsel geht auch eine Änderung beim Rezepteinlösen in Apotheken einher. Das rosafarbene Papier-Rezept wird seit dem 1. Januar durch das E-Rezept abgelöst. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten viele verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Das Einlösen in der Apotheke klappt per elektronischer Gesundheitskarte, App oder mittels einem DinA4-Papierausdruck des Arztes. Wie es die ersten Tage nach der Umstellung in den Apotheken gelaufen ist, darüber spricht Apotheken-Sprecher Christopher Hummel im Interview.

Herr Hummel, seit wenigen Tagen sind die rosa Rezeptzettel weitestgehend passé. Wie hat sich diese Änderung bisher in den Apotheken gezeigt? Gab es viel Chaos?

Bei uns gab es diesbezüglich nicht mehr Probleme als vor dem Jahreswechsel. Man muss aber dazu sagen, dass wirklich schon viele Ärzte, bevor es jetzt 2024 Pflicht wurde, umgestellt und E-Rezept ausgestellt haben. So gab es jetzt nicht den ganz harten Einschnitt. Schon vor dem Jahreswechsel kam circa ein Viertel meiner Kunden mit E-Rezept.

Also kann man von einer problemlosen Umstellung sprechen?

Naja, es war jetzt nicht chaotisch seit 1. Januar. Aber die Probleme, die das E-Rezept mitbringt, kennen wir ja schon seit Sommer und die bestehen weiter.

Die da wären?

Ältere Leute verunsichert das natürlich. Aber ein Hauptproblem ist, dass der Schlüssel auf der Karte, mit dem ich das Rezept durch das Lesegerät einsehen kann, erst funktioniert, wenn der Arzt signiert hat. Früher funktionierte das bekanntermaßen mittels Unterschrift. Wenn jemand nun an der Rezeption beim Arzt ein Rezept mitnimmt und damit unmittelbar in die Apotheke kommt, passiert es leicht, dass man das noch nicht auf der Karte sehen kann, da die virtuelle Unterschrift fehlt. Im Praxisalltag vieler Ärzte ist es eben oft nicht machbar, sofort jedes Rezept abzusegnen. Besonders schlimm kann das Freitagnachmittag werden, wenn jemand vor dem Wochenende noch dringend ein Medikament braucht.

Gibt es überdies noch weitere Probleme?

Was man merkt, ist, dass die Patienten beim E-Rezept nach Ausstellen nicht mehr selbst einen prüfenden Blick drauf werfen. Wenn etwas falsch notiert wurde, kann man das nicht mehr schnell rückgängig machen, weil man den Fehler erst in der Apotheke bemerkt. Das ist dann schon ärgerlich. Dazu muss man immer bedenken, dass die Umstellung ja nicht alles betrifft.

Wie meinen Sie das genau?

Es sind bisher nur die meisten Medikamente umgestellt. Hilfsmittel und Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nicht. Ein häufiges Beispiel: Ein Diabetiker bekommt vom Arzt mehreres verschrieben. Dann steht sein Insulin als Medikament auf dem E-Rezept. Die Teststreifen oder die Nadeln aber nicht. Die sind als Hilfsmittel noch nicht umgestellt. Das finde ich schon etwas schwer zu vermitteln.

Sehen Sie auch Vorteile?

Ja klar, vom Prinzip her kann man schon sagen: Wenn es funktioniert, ist es Weltklasse. Aber bis es so weit ist, muss man sich wohl auf einen langen, langen, schleichenden Prozess einstellen. Aktuell gibt es halt noch einige Kinderkrankheiten.

Welche Vorteile sehen Sie denn?

Für die Patienten ist es klasse, da sie nur einmal im Quartal zum Arzt müssen – selbst, wenn sie ein Folgerezept benötigen, kann die Praxis das einfach auf die Gesundheitskarte überspielen, sollte sie in dem Quartal schon mal eingelesen worden sein. Und ansonsten wäre es ohne die aktuellen Nachteile die perfekte Übertragungsmöglichkeit. Vor allem gewährt das E-Rezept viel mehr Fälschungssicherheit als die bisherigen Zettel.

Das wird vor allem im Bereich der Betäubungsmittel wichtig sein, oder?

Genau. Aber da soll es ja erst 2026 oder 2027 mit E-Rezept möglich sein. Das ist schon eine lange Zeit, bis alles komplett umgestellt ist.

Kann ich jetzt mit einem rosa Rezeptzettel überhaupt noch in die Apotheke zum Einlösen kommen?

Wie bisher gilt: Solange das Rezept nicht älter als 28 Tage ist, schon. Diese Frist gilt übrigens weiterhin auch für E-Rezepte.

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