Trotz Bewährung zugeschlagen: Lenggrieser (25) muss ins Gefängnis
Ein 25-jähriger Lenggrieser muss vier Monate ins Gefängnis. Obwohl er auf Bewährung war, schlug er einem Bekannten mehrfach mit der Faust ins Gesicht.
Lenggries/Wolfratshausen – Er soll einen Bekannten vier Mal mit der Faust auf dessen rechte Wange geschlagen haben. Deshalb musste sich ein Lenggrieser (25) wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Dort stellte sich heraus, dass der Angeklagte zur Tatzeit Mitte März vergangenen Jahres unter offener Bewährung stand – nun wurde er zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Lenggrieser muss sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten
So wie es in der Anklageschrift dargestellt sei, habe sich die Aktion nicht zugetragen, versuchte der 25-Jährige den Sachverhalt zunächst zu relativieren und „Verwirrung zu stiften“, wie der Staatsanwalt später anmerkte. Zwar räumte der Beschuldigte ein, dass er gemeinsam mit drei Freunden den Geschädigten aufgesucht hatte, weil dieser bei einem aus dem Quartett Schulden gehabt habe. Das ging nicht ohne Handgreiflichkeiten und Schubsereien ab. Er selbst habe nicht zugeschlagen, beteuerte der Angeklagte, musste später aber eingestehen das Opfer zwar nicht mit der Faust ins Gesicht, aber nach einer kurzen Rangelei auf den Kopf geschlagen zu haben. Während er den Geschädigten, mit dem er immer noch befreundet sei, versucht habe zu beruhigen, hätten seine Freunde eine Playstation an sich genommen, um diese zu verkaufen und so die Schulden zu begleichen.
„Was sind denn das für Räuberpistolen“
„Was sind denn das für Räuberpistolen“, entfuhr es dem Richter, der kopfschüttelnd den Ausführungen des Angeklagten gelauscht hatte. Der Geschädigte selbst hatte „eigentlich von der ganzen Sache nichts wissen wollen und auch keine Anzeige erstattet“, erklärte einer der Polizisten, die am Tattag von einem Nachbarn des Opfers zu dessen Tölzer Wohnung gerufen worden waren.
Dass der Lenggrieser trotzdem auf der Anklagebank gelandet war, lag an dessen zahlreichen Vorstrafen. Schon als Jugendlicher hatte er einige Zeit in Haftanstalten verbringen müssen. „Aber seit ich mit meiner Freundin zusammen bin, reiße ich mich zusammen. Außer dieser Sache ist nichts mehr vorgefallen“, beteuerte der junge Mann. Dann überraschte er das Gericht mit dem Eingeständnis: „Ich habe gerade eine offene Bewährung.“ Vom Amtsgericht Miesbach war er im Dezember 2022 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden (was noch nicht im Vorstrafenregister eingetragen worden war). Nur drei Monate später fiel er erneut auf.
Gefängnisstrafe ohne Bewährung
„Es tut mir wirklich leid. Das war eine Riesendummheit, aber ich habe aus den Fehlern gelernt“, stammelte der Angeklagte. „Wer in einschlägiger laufender Bewährung wieder eine Körperverletzung begeht, dem kann keiner helfen“, zeigte Richter Helmut Berger kein Verständnis für das Verhalten des Angeklagten. Mit der Strafe von vier Monaten ohne Bewährung blieb der Richter unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein halbes Jahr Gefängnis beantragt hatte.
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