Wichtige Frist läuft ab: Briefwahl beantragen – bis wann die Unterlagen zur Bundestagswahl vorliegen müssen

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Der Countdown zur vorgezogenen Bundestagswahl am Sonntag läuft. Für die Briefwahl drückt nun die Frist. Was Wähler jetzt beachten müssen.

Berlin – Nur noch wenige Tage und es wird in Deutschland gewählt: Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Auf den letzten Metern versuchen die Parteien im Wahlkampf, die Wählerschaft zu überzeugen und feilschen um Prozentpunkte in den letzten Umfragen vor der Bundestagswahl. Die meisten Wähler werden am kommenden Sonntag ihre Stimme im Wahllokal abgeben, doch seit Jahren hat auch die Briefwahl immer mehr Zulauf. Mit Blick auf das Datum ist vor der Bundestagswahl allerdings Eile geboten. Wer per Briefwahl wählen will, muss bestimmte Fristen beachten.

Frist der Briefwahl zur Bundestagswahl: Bis wann Wähler noch Zeit haben

Kurz vor der Bundestagswahl zeigen aktuelle Umfragen, dass noch viele Wählerinnen und Wähler unentschlossen sind. Jeder fünfte entschließt sich erst kurz vor Schluss, wen er am Wahlsonntag bei der Bundestagswahl seine Stimme gibt. In den nächsten Tagen ihre finale Entscheidung fällen wollen 13 Prozent, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Erst am Wahltag selbst entscheiden wollen sich nach eigenen Angaben sieben Prozent. Wer allerdings bei der Bundestagswahl die Briefwahl bevorzugt, muss sich schon früher festlegen und bestimmte Fristen beachten.

Aufgrund der Tatsache, dass der Wahlkampf vor der Bundestagswahl quasi im Eiltempo stattfinden musste, reihten sich nicht nur die TV-Duelle von Olaf Scholz (SPD), Friedrich Merz (CDU), Robert Habeck (Grüne) sowie Alice Weidel (AfD) aneinander. Bereits vor einigen Monaten gab es bezüglich der Briefwahl zur Bundestagswahl zahlreiche Bedenken, die wegen der kurzen Zeitspanne über mögliche Fristen der Briefwahl spekulierten.

„Spätestens bis Donnerstag“: Post-Chef legt sich bei Frist der Briefwahl zur Bundestagswahl fest

Wer per Briefwahl bei der Bundestagswahl wählen will, der sollte den Brief möglichst bald einwerfen. „Wir appellieren an die Briefwählerinnen und Briefwähler, ihre Stimmabgabe per Brief spätestens bis Donnerstag auf den Weg zu bringen“, sagte der Betriebschef der Deutschen Post, Marc Hitschfeld, zuletzt in Bonn. Die vorgezogene Briefwahl mit den stark verkürzten Fristen sei „ein Kraftakt“ gewesen, den die Post sehr gut gemeistert habe. Das liege an einem sehr professionellen und engen Zusammenspiel mit den Kommunen, den Wahlleitungen und Druckereien.

Am Sonntag ist in Deutschland die Bundestagswahl. Die Wähler müssen nun die Frist für die Briefwahl beachten.
Am Sonntag ist in Deutschland die Bundestagswahl. Die Wähler müssen nun die Frist für die Briefwahl beachten. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa

Bis wann die Unterlagen der Briefwahl zur Bundestagswahl vorliegen müssen, erklärte Hitschfeld ebenfalls: Damit die Stimmen bei der Bundestagswahl berücksichtigt werden können, müssen sie an diesem Sonntag fristgerecht vorliegen. Wer also am Wochenende wegfährt und den Brief mit seiner Stimme erst am Freitag in den Briefkasten wirft, der kann noch Glück haben. Die Post will dafür Sorge tragen, dass auch Briefe, die erst am Freitag eingeworfen werden, noch rechtzeitig im Wahlamt ankommen. Sie kann das aber nicht garantieren. 

Bis wann Briefwahl? Frist für Wahlbriefe – Unterlagen für Bundestagswahl müssen am Sonntag vorliegen

Wie der Betriebschef der Deutschen Post weiter im Zusammenhang mit der Frist für die Briefwahl weiter ausführt, kann es unter Umständen auch noch bei Samstagseinwürfen klappen, dass die Stimmen bei der Bundestagswahl berücksichtigt werden. Dies ist möglich, da die Post wegen der Wahl eine Sonderlogistik eingerichtet hat und die restlichen Wahlbriefe auch noch am Sonntag den Wahlämtern zuführen wird. Voraussetzung ist, dass der Brief noch vor der letzten Samstagsleerung im Briefkasten ist.

Mit Blick auf die Frist der Briefwahl drängt indes Bundeswahlleiterin Ruth Brand dazu, dass Briefwählerinnen und Briefwähler schnellstmöglich ihre Unterlagen zurückschicken sollen. Wahlbriefe für die Bundestagswahl müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr bei den zuständigen Stellen der jeweiligen Kommune eingegangen sein.

Vor Bundestagswahl: Letzte Frist für Briefwahl beachten – bis wann Unterlagen beantragt werden müssen

Bei der Bundestagswahl ist jede Stimme gleich wichtig – egal, ob im Wahllokal abgegeben oder per Briefwahl eingesendet. Seit 2009 müssen für die Briefwahl keine Gründe mehr angegeben werden, in den letzten Jahren nutzten immer mehr Stimmberechtigte diese Option. Wie das ZDF zur möglichen Frist der Briefwahl schreibt, können die Unterlagen bis spätestens Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr beantragt werden. Auch Ausnahmeregelungen sind möglich.

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Zwar gibt sich der Betriebschef der Deutschen Post optimistisch, wenn es um die Frist der Briefwahl geht. Dennoch berichtet die Deutsche Presse-Agentur, dass bei Brieflaufzeiten von drei bis vier Tagen nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese noch rechtzeitig bis nach Hause kommen. Der Antrag auf einen Wahlbrief kann grundsätzlich persönlich im Amt oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax gestellt werden. Bei einigen Gemeinden funktioniert das auch online. Alternativ kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und zurückgeschickt oder abgegeben werden. Dabei muss der Antrag unbedingt folgende Daten enthalten: Vor- und Zuname des Wahlberechtigten, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz.

Frist für Briefwahl: Bis wann Unterlagen vorliegen müssen – Auch Briefwahl vor Ort möglich

Wer per Briefwahl wählen will, kann bis zuletzt allerdings auch selbst aktiv werden. Dafür, dass der Wahlbrief rechtzeitig bis spätestens 23. Februar, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle landet, tragen Wahlberechtigte selbst Sorge. Später eingereichte Stimmen werden nicht berücksichtigt. Wahlberechtigte, die den Wahlbrief mit der Post aufgeben, tun also gut daran, diesen frühzeitig einzuwerfen. Wer spät dran ist, sollte den Brief besser selbstständig bei der jeweiligen Stelle abgeben.

Möglich ist in diesen Fällen bei der Bundestagswahl auch die sogenannte Briefwahl vor Ort. Im 23. Februar ist Bundestagswahl. Wer am Wahlsonntag selbst nicht im Wahllokal abstimmen kann, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die dafür erforderlichen Wahlunterlagen sollten Wahlberechtigte unbedingt rechtzeitig beantragen. (fbu/dpa)

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