Kommentar zur Krankenhaus GmbH: Antwort nur, wenn die Frage genehm ist?

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Sebastian Tauchnitz, stellvertretender Redaktionsleiter © Archiv

Die Geschäftsführung der Krankenhaus Weilheim-Schongau GmbH will sich zu Vorwürfen über die Rückforderung von Abfindungen nicht äußern. Ein Kommentar.

Die vergangenen Jahre waren für alle, die im weitesten Sinne mit dem Thema Krankenhaus beschäftigt waren, belastend. Dass bei so manchem die Nerven deswegen blank liegen, ist nachvollziehbar.

Mittlerweile scheint die Geschäftsführung der Krankenhaus Weilheim-Schongau GmbH deshalb dazu überzugehen, nur noch diejenigen Fragen zu beantworten, die ihnen genehm sind. Andere Unternehmen, grummeln sie, würden schließlich auch nicht über jedes Detail des Geschäftsbetriebs informieren.

Dabei blenden die Herren allerdings aus, dass andere Unternehmen auch nicht am Tropf des Kreishaushalts hängen. Allein heuer fließen 27 Millionen Euro an Steuergeldern vom Landkreis an die Krankenhaus GmbH. Geld, das andernorts fehlt – in den Schulen, der Verwaltung, bei den Kreisstraßen, beim Klimaschutz. Dass die Kreisräte und die steuerzahlende Öffentlichkeit in diesem Fall ein höheres Interesse daran haben, was in dem Unternehmen, das derart alimentiert wird, passiert, liegt auf der Hand.

Statt Antwort gab es Anruf aus der Geschäftsführung, die Betroffenen „sollen halt klagen“

Der Kreistag hat dabei eine dringend notwendige Kontrollfunktion. Genauso wie die Medien, die unabhängig berichten und kritisch nachfragen. Zum journalistischen Handwerk gehört dabei, dass man Vorwürfe nicht einfach unkommentiert wiedergibt, sondern auch der anderen Seite die Gelegenheit gibt, ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Genau diese Gelegenheit boten wir der Krankenhaus GmbH, als sich ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens bei uns meldeten und von den Rückzahlungsforderungen bei den Abfindungen berichteten. Ein umfangreicher, 13 Punkte umfassender Fragenkatalog mit der Bitte um schriftliche Beantwortung ging an die Krankenhaus GmbH. Mehr als genug Gelegenheit, um zu erklären, warum passierte, was passiert ist – oder die Vorwürfe zu entkräften.

Statt einer Antwort gab es einen Anruf aus der Geschäftsführung, bei dem mitgeteilt wurde, die Betroffenen „sollen halt klagen, wenn sie meinen“. Und die Zeitung sei „keine zweite juristische Instanz“. Ende des Gesprächs.

Die Zeitung ist keine juristische Instanz, da hat die Geschäftsführung recht. Wir urteilen nicht. Wir liefern unseren Lesern die Informationen, die sie brauchen, um sich eine Meinung zu bilden.

Offensichtlich hat man bei der GmbH Fehler bei der Berechnung der Abfindungen gemacht und fordert einen Teil des Geldes zurück. Offensichtlich hat man nicht die Größe, den Fehler einzuräumen, sich zu entschuldigen und mit den Betroffenen einvernehmlich nach einer Lösung zu suchen.

Stattdessen droht man ihnen, sie beim Finanzamt anzuschwärzen, wenn sie nicht mitspielen. Andernfalls könnten die Betroffenen ja klagen, heißt es. Das sagt sich leicht, wenn die eigenen Anwaltskosten im Zweifelsfall der Landkreis zahlt.

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