Auf dem Weg von Essen nach Köln ereignete sich ein ungewöhnlicher Vorfall in einer S-Bahn, bei dem das Erste-Klasse-Abteil in eine Art Hühnerstall umfunktioniert wurde. Als die Passagiere und das Zugpersonal am Endbahnhof Köln-Worringen ausstiegen, wurden sie mit einem unerwarteten Anblick konfrontiert.
Ungewöhnlicher Fund: Hühner und Stroh in einem Zugabteil lösen Rettungsaktion aus
Im Abteil befanden sich Hühner und Stroh, und zunächst schien niemand zu wissen, wie die Tiere dorthin gelangt waren, wie der „Spiegel“ berichtet. Bundespolizei, Feuerwehr und die Tierrettung Köln wurden alarmiert und die Tiere wurden schließlich der Tierrettung Köln übergeben und befinden sich dort in Obhut.
Bundespolizei ermittelt gegen Unbekannt und wertet Aufnahmen aus
Die Bundespolizei leitete rechtliche Schritte ein und erstattete Anzeige gegen Unbekannt, da das Mitführen von Tieren in einem öffentlichen Verkehrsmittel eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Herkunft der Hühner und die Art und Weise, wie sie in das Zugabteil gelangt sind, waren zunächst unklar.
Der „Spiegel“ berichtete, dass die Bundespolizei zur Aufklärung dieser Fragen die vorhandene Videoüberwachung auswerten wird, was mehrere Tage dauern könnte. Ein Sprecher der Deutschen Bahn gab an, dass ihm kein ähnlicher Vorfall bekannt sei, und betonte die Wichtigkeit gründlicher Ermittlungen. Als Folge des Vorfalls musste der betroffene S-Bahn-Wagen aus dem Verkehr gezogen und gründlich gereinigt werden, wodurch es zu einem kurzfristigen Ausfall im Fahrplan kam.
Verstöße gegen die „Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung”
Die „Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung” definiert klare Regeln für das Verhalten im Bahnbetrieb.
- Wer ohne Erlaubnis ein Bahngelände betritt oder sich in den Gleisen aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Ebenso verboten ist das unerlaubte Öffnen von Außentüren während der Fahrt oder das Verlassen eines Zuges ohne Zustimmung des Zugpersonals.
- Weitere Verstöße umfassen das Verunreinigen von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie das unbefugte Öffnen von Sicherungseinrichtungen.
- Bei einem außerplanmäßigen Stopp müssen Fahrgäste den Anweisungen des Zugpersonals folgen.
Die Bundespolizeibehörde ist für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig.