Unsicherheit nach Grundsteuerreform: Dachau erhöht Hebesatz

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Noch in diesem Jahr müssen die Städte und Gemeinden den Grundsteuer-Hebesatz neu festlegen. © Jens Büttner/dpa

Die neue Grundsteuer soll aufkommensneutral sein, so hatte es zumindest die Berliner Politik im Zuge ihrer Reform versprochen. Dies bedeutet, dass sich nur die Art der Berechnung, aber nicht die Höhe der Einnahmen für die Städte und Kommunen ändert.

In der Dachauer Kämmerei – wie auch in allen anderen Kämmereien der Republik – wird seitdem gerechnet. Ob dieses Rechnen aber dazu führt, dass die Steuerzahler am Ende nicht mehr belastet und die Stadt nicht weniger Einnahmen hat, ist auch nach Monaten nicht klar.

Das Finanzamt, so berichtete Kämmerer Thomas Ernst am Dienstag im Haupt- und Finanzausschuss, geht davon aus, dass 30 Prozent aller Messbescheide falsch seien. Alles, was die Stadträte also nun beschließen – und beschließen mussten sie, da die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025 gelten wird –, sei im Prinzip nur eine vage Annäherung, ein Versuch. Ob dies seriös ist für eine Große Kreisstadt wie Dachau? Oberbürgermeister Florian Hartmann fand eher: „Vielleicht sollte man die Seriosität des Gesetzgebers infrage stellen, der uns Kommunen so eine Reform aufdrückt.“

Worauf sich das Gremium am Ende der Ausschusssitzung einigte: Der Hebesatz für die Grundsteuer A, also für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, steigt von 320 auf 380 von Hundert. Laut Ernst lägen der Stadt zwar mittlerweile erst 66 Prozent der vom Finanzamt veranschlagten Flächen vor, diese hätten jedoch ergeben, dass die „Belastungsverschiebungen“ in diesem Bereich weniger deutlich seien als bei der Grundsteuer B.

 Wir wollen Aufkommens㈠neutralität. Wir wollen nicht den Haushalt konsolidieren!

Bei der Grundsteuer B, also der Steuer für alle sonstigen bebauten oder bebaubaren Grundstücke, dürfte die Fehlerquote – wie mehrfach berichtet – deutlich höher ausfallen. Laut Ernst dürfte es hier in den kommenden Jahren noch zu zahlreichen Korrekturen und Nachberechnungen kommen, wobei diese zulasten der Stadt ausfallen dürften. Denn klar, so Ernst: „Beim Finanzamt melden wird sich nur der, der jetzt auf einmal mehr zahlt.“ Um also nicht jedes Jahr einen neuen Grundsteuer-B-Hebesatz beschließen zu müssen, empfahl Ernst einen „Puffer“. Nach dem mehrheitlichen Votum der Stadträte wird der dergestalt aussehen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B von jetzt 350 auf dann 430 von Hundert steigt.

Stadt Dachau erwartet viele fehlerhafte Bescheide

Allerdings gingen diesem Beschluss Diskussionen voran. Vor allem Grünen-Stadtrat Martin Modlinger und Horst Ullmann von den Bürgern für Dachau fanden, dass man die Grundsteuer B gerne noch etwas weiter anheben solle. Die Stadt müsse schließlich ihren „Haushalt konsolidieren“. Ullmann fand: „Wir dürfen nicht nur auf die Bürger schauen, sondern auch auf die Stadt!“ Auch Michael Eisenmann (Bündnis für Dachau) war der Meinung, dass man im Zweifel lieber weiter an der Grundsteuer-Schraube drehen sollte: „Die Stadt braucht Einnahmen, damit sie lebenswert bleibt.“

Wobei Ernst deutlich machte: Zehn Hebesatz-Punkte hin oder her werden den Dachauer Haushalt nicht konsolidieren. Ein Hebesatz von 440 statt 430 etwa mache bei der Grundsteuer B im Stadtsäckel lediglich Mehreinnahmen von 142 000 Euro aus, bei der Grundsteuer A seien es 1244 Euro. Ihm ging es vor allem darum sicherzustellen, dass die Stadt ihre Einnahmen aus der Grundsteuer auch nach der Reform in etwa gleicher Höhe beibehalten kann.

Stadtratsmehrheit will Steuerzahler nicht zusätzlich belasten

Darin fand er die Unterstützung von neun der 15 anwesenden Stadträte. Laut Anke Drexler (SPD) müsse nämlich klar sein, dass eine Mehrbelastung von Hausbesitzern „im zweiten Schritt“ an die Mieter weitergegeben würde. Jürgen Seidl (FDP) betonte ebenfalls, dass eine allzu große Steuererhöhung am Ende „jeden betrifft“. Zumal man bitte nicht vergessen solle, dass die Bürger zuletzt schon belastet genug seien durch die „Steigerung bei den Energiepreisen“. Vielen Dachauern drohten zudem „enorme Steigerungen bei der Versicherung nach dem Hochwasser im Sommer“. Gertrud Schmidt-Podolsky (CSU) machte es kurz: „Wir wollen Aufkommensneutralität. Wir wollen nicht den Haushalt konsolidieren!“

Kämmerer Ernst und OB Hartmann wiederholten am Ende ihre Bitte aus den vorangegangenen Sitzungen: Beschwerden über die neuen Steuerbescheide sollen beim Finanzamt, nicht der Stadt eingereicht werden. „Der Messbescheid kommt vom Finanzamt, wir multiplizieren nur mit unserem Hebesatz“, so Hartmann. Und wer die ganze Reform als Ungerechtigkeit empfindet, wie übrigens der Bayerische Bauernverband, solle sich gern an den Gesetzgeber wenden.

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