Gericht schränkt Tempo 20 in der Dachauer Altstadt ein

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Statt Tempo 30 gilt auf den Straßen der Altstadt seit Januar Tempo 20. Die Stadt betont, damit die Unfallzahlen gesenkt und die Aufenthaltsqualität erhöht zu haben. Das Münchner Verwaltungsgericht aber war nach einem Ortstermin im August und der Verhandlung gestern anderer Meinung. © Norbert Habschied

Die Tempo-20-Zone in der Dachauer Altstadt ist in weiten Teilen nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht München gestern entschieden.

Erst sollte eine Einbahnstraße das Mittel der Wahl sein, um die vermeintlich vom Verkehr geplagte Altstadt sicherer und lebenswerter zu machen. Doch diese Regelung, von der Stadtverwaltung wie auch vom Stadtrat unterstützt, scheiterte im Februar 2022 vor Gericht. Weder sei die Altstadt unsicher, noch habe die Stadt ihre Ziele, die sie mit einer Einbahnstraße verfolge, hinreichend begründen können, lautete – zusammengefasst – die Begründung damals. Juwelier Ludwig Stöckl, der die Klage gegen die Einbahnstraße eingereicht hatte, wurde von vielen seiner Kollegen gefeiert.

Wenige Monate später kam die Verwaltung, erneut unterstützt von einer Mehrheit der Stadträte, auf die Idee, man könne das Ziel der erhöhten Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Altstadt damit durchsetzen, indem man künftig nicht mehr rechts in den Karlsberg abbiegen dürfen sollte. Juwelier Stöckl rüstete sich bereits für eine Klage, doch kurz bevor die Regelung in Kraft treten sollte, sah es die Verwaltung selber ein: Das Rechtsabbiegeverbot wird vor Gericht nicht halten, der Stadtrat nahm den Beschluss daraufhin zurück.

Und dann kam die Tempo-20-Zone in Kombination mit einem sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich. Seit Anfang Januar galt die Regelung im gesamten Altstadtbereich, wobei die Verwaltung hier von Anfang an gewarnt hatte: In den kleinen Nebenstraßen dürfte es rechtlich nicht zulässig sein, einen „Geschäftsbereich“ einzurichten. Die Stadträte aber gingen die Wette um eine erneute Niederlage vor Gericht ein. Und Juwelier Ludwig Stöckl wettete erneut dagegen.

Anwalt stellt städtische Argumente in Frage

Und erneut mit Erfolg. Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts München unter Vorsitz von Dr. Dietmar Wolff vertrat am Mittwoch klar die Ansicht, dass diese verkehrsrechtliche Anordnung unzulässig sei. Bei einer Augenscheinnahme im Sommer seien er und seine Kollegen zu dem Eindruck gekommen, dass die Voraussetzungen, die es für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich brauche, „schwerlich in den Nebenstraßen anzutreffen seien“. Er schließe sich in diesem Punkt vollumfänglich der Argumentation Dr. Sebastian Pfahls, Stöckls Anwalt, an.

Der Augsburger Jurist Pfahl erklärte gestern zudem, dass das Aufenthalts-Argument, das die Stadt für den Altstadtbereich ins Feld führe, viel zu weit gefasst sei. „In den Wohnstraßen will sich keiner länger aufhalten.“ Touristen oder sonstige Bürger seien dort nicht anzutreffen. Auch die städtische Rechnung, dass der Anteil der Fußgänger „in Relation“ zu den Autos sehr hoch sei, führe ins Leere. Wenn etwa von zehn gezählten Personen sechs zu Fuß unterwegs seien, spreche man zwar von 66 Prozent Fußgängern, aber ein echtes Bild der Realität sei mit dieser Rechnung doch kaum möglich.

Kerstin Funk, Anwältin der Stadt, sowie Katharina Ludwig, Leiterin der städtischen Rechtsabteilung, versuchten dagegen zu halten: Der Bereich um den Schrannenplatz etwa sei – nach österreichischer Definition – ein shared space, also eine Begegnungszone von Verkehrsteilnehmern aller Art, und diese Zone könne nur im Zusammenhang mit den umgebenden Straßen gesehen werden.

Tempo-20-Regelung auf dem Prüfstand

Der Vorsitzende und erfahrene Richter Dr. Wolff gestand, den Begriff der Begegnungszone noch nie gehört zu haben. Eine Tempo-20-Zone, so stellte er zudem klar, sei nicht dazu da, unerwünschten Durchgangsverkehr zu unterbinden. Den Vertretern der Stadtverwaltung gab er daher seine „vorläufige Rechtsauffassung“ mit auf den Weg: Das zuständige städtische Gremium, also der Umwelt- und Verkehrsausschuss, soll die Tempo-20-Zone in allen Altstadtstraßen bis auf Konrad-Adenauer-, Augsburger und Wieningerstraße schnellstens „aufheben und gegebenenfalls durch eine neue Regelung ersetzen“.

Von Juwelier Stöckl, der damit ein drittes Mal eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt zum Kippen gebracht hatte, wollte der Richter am Ende aber doch noch wissen: „Wäre es für Ihr Geschäft nicht besser, wenn die Leute langsam, also mit 20, dran vorbeifahren?“ Stöckl verwies aufs große Ganze: „Ich wehre mich dagegen, dass Recht dazu benutzt wird, etwas durchzusetzen, was nur politisch gewollt ist!“ Und stellte die Gegenfrage: „Warum wird eine funktionierende Lösung mit Tempo 30 durch diesen Krampf mit Tempo 20 ersetzt? Das geht mir nicht in den Kopf!“

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss muss diese Frage nun in seiner nächsten Sitzung am 12. November beantworten.

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