Gerichtsverhandlung enthüllt Betrug mit Mercedes-Verkauf: Autohändler verurteilt

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Weil er der Ausländerbehörde eine Vorstrafe verschwiegen hatte, musste sich ein Dreher aus Wolfratshausen vor der Justiz verantworten. © Frank Rumpenhorst

Ein Autohändler wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er einen wertvollen Mercedes verkauft und das Geld nicht an die rechtmäßigen Erben weitergegeben hatte. Der Fall beinhaltet ein gescheitertes Techtelmechtel und eine Ohrfeige. Weitere Details wurden während der Gerichtsverhandlung enthüllt.

Der Dachauer Amtsrichter Stefan Lorenz hat gestern einen 58-jährigen Autohändler wegen Urkundenfälschung sowie versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt. Vorangegangen war eine Hauptverhandlung um einen wertvollen Mercedes, ein fruchtloses Techtelmechtel und eine schmerzhafte Ohrfeige (wir berichteten). Der Prozess war vergangene Woche unterbrochen worden. Im zweiten Termin kamen mehr Details an die Öffentlichkeit.

Verkauf eines Mercedes führt zu Gerichtsverfahren: Autohändler muss Strafe zahlen

Die Vorgeschichte: Der Autohändler verkaufte Mitte 2022 für eine Kundin, mit der er ein längst beendetes Techtelmechtel führte, einen Volvo und einen Mercedes gegen Provision. Die Autos stammten aus dem Nachlass eines Onkels. Der Verkaufspreis abzüglich Courtage sollte an die Erbengemeinschaft gehen. Diese bestand aus der Kundin (62) sowie zwei weiteren Cousinen. Der Volvo erbrachte 1200 Euro. Für den Mercedes wurden 18 200 Euro fällig. Die Krux: Der Autohändler behauptete zunächst, das Geld auf das Konto des Onkels überwiesen zu haben. Dann wieder gab er an, dass sein Ex-Techtelmechtel den Betrag in bar erhielt. Die Kundin bestritt bei ihrer Zeugenvernehmung, jemals Euros für den Mercedes gesehen zu haben.

Autohändler muss 4000 Euro zahlen

Fakt ist: Es gab zwei Treffen bezüglich des Mercedes in der Werkstatt des 58-Jährigen im Landkreis. Beim ersten Meeting im November 2022 leistete die Kundin unstrittig zwei Blanko-Unterschriften unter Formulare, die der Autohändler dann handschriftlich ausfüllte und als Kaufverträge für den Volvo und den Mercedes deklarierte – ohne dass die Kundin das wusste. Get-together zwei am 30. Dezember 2022 endete für den Autohändler schmerzhaft. Das Ex-Techtelmechtel erinnerte ihren „Hasemann“, wie sie ihn einst zärtlich nannte, mittels einer Ohrfeige an seine Verpflichtungen.

Bei der Hauptverhandlung gegen den Autohändler gestern vor dem Amtsgericht Dachau war eine weitere Kundin (57) geladen, die bei der ersten Besprechung im November 2022 zugegen gewesen war. Von Richter Lorenz befragt, ob sie denn auch ein Techtelmechtel mit dem Angeklagten hatte, antwortete sie wie aus der Pistole geschossen: „Nein! Er ist überhaupt nicht mein Typ!“ Die Dachauerin behauptete zudem, dass sie gesehen habe, wie der Autohändler ein Blatt Papier sowie ein geschlossenes Kuvert an die Mercedes-Erbin übergeben habe. Und es sei um „einen Vertrag“ gegangen.

Richter ließ Geschäftsunterlagen beschlagnahmen

Merkwürdig war, dass sie bei einer polizeilichen Vernehmung Monate später sofort loslegte und haarklein von der „Vertragsabwicklung“ berichtete. Nur: Sie war irrtümlich wegen des Treffens mit der Ohrfeige einbestellt worden, bei dem sie gar nicht anwesend war. Sie sei „im Redeflow“ gewesen, meinte sie schlicht.

Richter Lorenz hatte die Geschäftsunterlagen des Autohändlers beschlagnahmen lassen und durchforstet. Sein Fazit: „Es gibt darin keinerlei Buchungen bezüglich des Mercedes und auch keine Barauszahlung.“

Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 5200 Euro. Sie hielt die Aussage der Mercedes-Erbin für „glaubwürdig“, die Buchhaltung des Angeklagten für „unmissverständlich“.

Verkauf eines Mercedes führt zu Gerichtsverfahren: Anwalt fordert Freispruch

Der Verteidiger sagte, es bestünden „erhebliche Zweifel“ an der Aussage der Mercedes-Erbin. Daher handele es sich um einen klassischen Fall von „in dubio pro reo“. Sein Antrag daher: Freispruch.

Das sah Richter Lorenz anders. „Der Auftritt am 30. November 2022 wie eine Furie macht doch keinen Sinn, wenn das Geschäft ordnungsgemäß abgewickelt worden wäre.“ Sein Credo: „Sie haben ihr das Geld nicht gegeben.“ Sein Urteil: 4000 Euro wegen Urkundenfälschung sowie versuchten Betrugs. 

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