„Verhunzt das Stadtbild“ - Ärger um „Bauruine“ in der Schongauer Altstadt

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Mitten an der Hauptachse der historischen Altstadt von Schongau gelegen, verfällt das Gebäude mit der Hausnummer 42 immer mehr. © Hans-Helmut Herold

Schongaus Stadträte ärgern sich seit vielen Jahren über eine unvollendete Baustelle an der Münzstraße. Die Stadt ist aber offenbar machtlos.

Schongau – Das zugenagelte und verrammelte Haus an der Schongauer Münzstraße war in den vergangenen Jahren immer wieder Thema im Stadtrat oder Bauausschuss. Jüngst war es erneut Bettina Buresch (Grüne), die nach dem aktuellen Sachstand für die Hausnummer 42 fragte, die „Bauruine“, wie sie es bezeichnete. „Vielleicht geschieht ja mal ein Wunder“, so die Grünen-Stadträtin. Weil keine Gefahr in Verzug bestehe, dass etwa die denkmalgeschützte Fassade einstürze, habe man seitens der Stadt aber keinerlei Handhabe, wusste sie. „Ich finde es aber persönlich schlimm, denn Architektur ist Kunst im öffentlichen Raum“, so Buresch weiter. Sie ärgert sich, „dass es möglich ist, dass Leute ein Stadtbild so verhunzen dürfen“.

Martin Schwarz (SPD) griff das Thema ebenfalls auf und berichtete von seiner Beobachtung, dass durchaus Gefahr in Verzug bestehen könne: „Es fällt bereits Putz von der Wand.“ Stadtbaumeister Sebastian Dietrich versprach, dass sich das Bauamt das ansehen werde, wenn der Putz allerdings nur herunterbrösele, könne man nicht von einer Gefährdung etwa von vorbeigehenden Fußgänger sprechen.

„Wie oft werde ich noch nachfragen müssen?“, so Buresch auf Anfrage der Schongauer Nachrichten. Sobald es rechtlich keine Handhabe gebe, scheine man machtlos zu sein. Dabei komme es ja auch in anderen Orten vor, dass Eigentümer ihre denkmalgeschützten Häuser nicht sanierten, sondern verfallen ließen. „Von wegen ,Eigentum verpflichtet’ – und anderen werden höfliche Umbauanfragen wegen ein paar Zentimetern abgelehnt“, schimpft die Stadträtin.

Bauruine in der Schongauer Altstadt: Durchgreifen für Denkmalpflege ist schwierig

„Es braucht viel, bis rechtliche Konsequenzen drohen.“ Auch den Kreisheimatpfleger Jürgen Erhard schmerzt der Anblick des Gebäudes, er weiß aber, wie schwierig für die Denkmalpflege ein Durchgreifen ist. „Es gibt eine Erhaltungspflicht, aber bis man eine Anweisung an den Eigentümer schicken kann, müsste schon etwas am Gebäude beschädigt sein, was die Struktur nachhaltig zerstört.“ Wenn bereits Schäden an der Fassade vorhanden seien, könne man den Bauherrn aber durchaus darauf aufmerksam machen und vorrechnen, dass eine rasche Sanierung vermutlich günstiger sei als abzuwarten, bis eine große Maßnahme fällig werde.

Hubertus Heinrich von der Unteren Denkmalschutzbehörde bestätigt, wie schwierig es ist. „Schön ist es nicht, aber denkmalschutzrechtlich haben wir wenig Chancen“, so der Fachmann, der im Gebäude des Landratsamts Weilheim-Schongau sitzt, ebenfalls Münzstraße Schongau. Die Faustformel leite sich vom Artikel 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ab: Die Fenster müssten dicht, der Putz gesichert und das Dachtragwerk ganz sein. Aus seiner Sicht könne die Stadt noch einmal aktiv werden und den Eigentümer anschreiben, dass das Stadtbild beeinträchtigt werde.

Geschichte des Ärgernisses reicht weit zurück

Zuletzt hatte sich im Dezember 2019 ein Lichtblick aufgetan, der Umbau und die Renovierung an den ehemaligen Geschäftsräumen der Firma Klauser sollte weitergehen, hieß es. Ursprünglich hatte der Bauherr die Gewerberäume in den zwei nebeneinanderliegenden Gebäuden im Erdgeschoss in zwei Wohnungen und zwei Büroräume umgestalten wollen, durch Zugeständnisse könnten sogar vier Wohnungen daraus werden. Wichtig war der Stadt jedoch, dass auch weiter eine Gewerbefläche entlang der Münzstraße umgesetzt werde – zumindest eine, wenn auch kleiner als vorher, wie Stadtbaumeister Sebastian Dietrich damals dem Gremium erklärt hatte. Eine Versicherung wolle die 50 Quadratmeter nutzen.

Die Geschichte des Ärgernisses reicht noch viel weiter zurück. Schon vor mehr als zehn Jahren – 2013 – hatte das Landratsamt den damals begonnenen und noch nicht genehmigten Umbau des Hauses einstellen lassen. Der damalige Stadtbaumeister Ulrich Knecht war es, der davor gewarnt hatte, in dieser zentralen Lage an der Hauptachse der Altstadt weitere Geschäftsräume in Wohnungen umzuwandeln – auch wenn Wohnnutzung besser sei als Leerstand. Die Umnutzung in reinen Wohnraum wurde damals verwehrt – der Leerstand bleibt.

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