Azubi zeigt Hitlergruß: Lenggrieser muss 450 Euro zahlen

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Immer wieder lässt sich ein Lenggrieser zu Dummheiten hinreißen und landet vor dem Richter. © Uli Deck

Ein Lenggrieser (18) lässt sich immer wieder zu Dummheiten hinreißen. Weil er Mitschülern den Hitlergruß zeigte, landete er nun vor Gericht.

Lenggries/Wolfratshausen – Er ist kein schlechter Kerl. Diesen Eindruck hat jedenfalls Jugendrichterin Friederike Kirschstein-Freund von dem Angeklagten, und das versucht sie ihm auch zu vermitteln. Jedes Mal, wenn der junge Lenggrieser ihr wieder einmal gegenübersitzt. Aber der 18-Jährige hat es offensichtlich nicht so mit dem Denken. Deshalb lässt er sich gelegentlich zu einer Dummheit hinreißen, mit der er sich dann wieder ein Strafverfahren einhandelt. Inzwischen zum dritten Mal.

Zehn Mitschülern Hitlergruß gezeigt

Am 22. Juni vorigen Jahres hatte der Auszubildende, so steht es in der sehr knapp gefassten Anklageschrift, in der Berufsschule vor zehn Mitschülern den Hitlergruß gezeigt. Deshalb musste er sich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 450 Euro vorläufig eingestellt.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht einsichtig. „Ja, das war Scheiße, das ist mir bewusst“, erklärte der 18-Jährige. „Ich finde das auch nicht gut.“ Warum er es trotzdem getan habe, hakte die Richterin nach. „Einer hat gesagt, mach den Gruß“, bekam sie zur Antwort. „Das hab’ ich dann gemacht.“

„Ich habe mit Rechtsradikalen nichts am Hut“, schreibt der Angeklagte

Die Richterin bohrte weiter: „Wo ist denn da der Sinn?“ Die Frage zielte auf einen anderen – strafrechtlich allerdings nicht relevanten Zusatz in der Anklageschrift ab. Während er den einen Arm zum Hitlergruß in die Höhe gestreckt hatte, hatte der junge Lenggrieser in der anderen Hand eine „Intersex-Inclusive Pride Flag“ gehalten – eine um ein Symbol für Intergeschlechtlichkeit erweitere Regenbogen-Fahne. „Das zusammen macht doch überhaupt keinen Sinn“, untermauerte die Richterin ihr Unverständnis.

Der junge Mann auf der Anklagebank hatte sich schon lange vor der Verhandlung in einem Brief an das Gericht schriftlich zu seinem Verhalten geäußert. Darin beteuerte er: „Ich bin ein normaler Bürger, ich habe mit Rechtsradikalen nichts am Hut.“ Er habe sich schlecht benommen, sowas passiere ihm nicht noch einmal. „Der Brief zeigt, dass er sich Gedanken macht“, schlussfolgerte Jugendgerichtshelferin Lena Wahner. „Ich glaube, dass er sich von so was distanziert hat.“

Verfahren wird gegen Zahlung von 450 Euro eingestellt

Richterin Kirschstein-Freund sah es ähnlich, weshalb sie an die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Frage richtete, ob es in dieser Sache ein Urteil brauche. „Das Ganze ist derart sinnfrei, dass Sie sich wohl keine Gedanken gemacht haben“, fasste sie an den Angeklagten gewandt ihre Eindrücke zusammen. Mit ihrem Vorschlag, das Verfahren gegen Zahlung von 450 Euro Geldbuße, zeigten sich alle Beteiligten einverstanden.

Dem jungen Mann gab die Richterin (mit beinahe flehentlichem Ton) mit auf den Weg: „Einmal kurz nachdenken, bevor Sie etwas tun. Das wäre gut.“

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