Tölzer (21) wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen angeklagt

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Die Vorwürfe gegen einen jungen Tölzer sind schwerwiegend. © D.-W. Ebener/dpa

Unter anderem wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen steht ein junger Tölzer vor Gericht. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Bad Tölz/Wolfratshausen – Zwei junge Menschen lernen sich auf einer Online-Plattform kennen. Sie freunden sich an, treffen sich, haben Geschlechtsverkehr. Wenige Monate später endet die Beziehung abrupt. Mit verheerenden Folgen. Der Mann, ein heute 21 Jahre alter Tölzer, muss sich seit Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten.

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Der gelernte Verkäufer soll gewusst haben, dass die Schülerin erst 13 Jahre alt war, als er – damals 19 – mit ihr eine Beziehung einging. Der Angeklagte bestreitet dies entschieden, ebenso wie den Hauptvorwurf der Anklage: Er soll das Mädchen in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester 2021 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Peiting (Landkreis Weilheim-Schongau) vergewaltigt haben.

Es sei nie etwas geschehen, „das nicht okay gewesen wäre“

„Beide Anschuldigungen sind falsch“, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Jost Hartman-Hilter in einer mehrere DIN-A4-Seiten umfassenden „Sacherklärung“ erläutern. Das Alter sei anfangs kein Thema gewesen. „Sie sagte, sie sei 15. Gewirkt hat sie älter“, so der Beschuldigte in seiner Einlassung. Sie habe ihn allerdings gebeten, gegenüber ihrem Vater „ein Alter U18 anzugeben“, also dass er selbst unter 18 Jahren sei. Welches Alter dann genannt worden war, darüber gehen die Meinungen auseinander: „17“ beteuerte der Angeklagte, „15“ behaupteten die Eltern des Mädchens.

Im Tatzeitraum – laut Anklageschrift Anfang Juni bis Ende Dezember 2021 – hatte der Tölzer immer wieder bei der Schülerin, die bei ihrem Vater lebte, übernachtet. Ebenso schlief sie manchmal bei ihm, nachdem sie von Vater oder Mutter nach Bad Tölz gebracht worden war. Es sei „nie ein Thema gewesen, dass irgendwas geschehen wäre, das nicht okay gewesen wäre“, las der Rechtsanwalt weiter vor. Sein Mandat begleitete jeden Satz mit Kopfnicken.

Auf dem Supermarkt-Parkplatz „gab es keinen sexuellen Kontakt“

Den Vorfall auf dem Supermarkt-Parkplatz bestritt der junge Mann vehement. Nach seiner Erinnerung sei es an jenem Tag auf dem Platz, wo man sich regelmäßig mit Freunden getroffen habe, zu einem Streit zwischen ihm und seiner Freundin gekommen. Er habe sie deshalb in einen schmalen Gang auf dem Gelände gezogen, um den Zwist nicht vor ihren Freunden, die ebenfalls vor Ort gewesen seien auszutragen. „Es gab dort eine Szene, aber keinen sexuellen Kontakt“, so der Angeklagte.

Ganz anders hörte sich das aus dem Mund der Schülerin an. Deren gut zweieinhalbstündige richterliche Vernehmung, die auf einem großen Bildschirm im Sitzungssaal ausgestrahlt wurde, nahm am ersten Verhandlungstag breiten Raum ein. Er habe sie in eine Nische gezogen, dort auf die Knie niedergedrückt und sie gezwungen, ihn oral zu befriedigen, erzählte die Schülerin, von Weinen und Schluchzen unterbrochen. Sie war der Verzweiflung nahe, als der Richter mehrmals nachhakte, weil er sehr genau wissen wollte, wie sich die Situation ereignet hatte.

Mädchen sei nach der Trennung „am Boden zerstört“ gewesen

Die Teenagerin räumte in ihrer Vernehmung ein, dass sie bereits im Alter von elf Jahren zum ersten Mal Geschlechtsverkehr gehabt habe, damals mit ihrem allerersten Freund. Auch dass sie teilweise mit älteren Männern um Mitte 20 gegen Geld verkehrt habe, um ihren damaligen Drogenkonsum zu finanzieren, verheimlichte sie nicht. „Er hat nichts gemacht, was ich nicht schon kannte“, sagte die Schülerin auf die Frage nach den Sexpraktiken mit dem Angeklagten.

Nachdem die Beziehung kurz nach dem Zwischenfall beim Supermarkt abrupt zerbrochen war, sei ihre Tochter „psychisch und körperlich am Ende“ gewesen, berichtete die Mutter. „Nicht traurig“, erwiderte sie auf die Frage der Verteidigung, „am Boden zerstört“ sei sie gewesen. Zwei Monate verbrachte das Mädchen in einer Kinderklinik, lebte anschließend ein Jahr in einem Wohnheim. Heute lebe sie wieder bei ihr, berichtete die Mutter weiter. „Sie macht eine Ausbildung und versucht, ihr Leben wieder auf die Reihe zu kriegen.“

Eltern: „Er wusste, dass sie 13 ist, hundertprozentig“

Beide Elternteile waren ihren Aussagen zufolge nicht in der Lage gewesen, das strafbare Verhalten zu unterbinden. „Begeistert war ich nicht“, erklärte die Mutter, aber „er war ja ganz sympathisch. Ich konnte nichts gegen ihn sagen.“ Nur in einem Punkt waren sich Vater und Mutter einig: „Er wusste, dass sie 13 ist, hundertprozentig. Sie ist immer offen mit ihrem Alter umgegangen.“

Am Anfang ihres Internetkontakts habe sie ihn angelogen, aber noch vor ihrem ersten Treffen habe sie ihr wahres Alter verraten, berichtete die Schülerin in ihrer Videovernehmung. Dabei erzählte sie auch, dass sie nicht immer Lust auf Sex gehabt habe. „Ich wollte oft nicht, aber ich hab’s trotzdem getan“, so das Mädchen. Warum sie nicht weggegangen sei, wollte der Richter wissen. Die Schülerin antwortete: „Er war meine erste richtige Liebe. Deshalb kam nachher auch der Zusammenbruch.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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