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Nach der Arbeit sturzbetrunken am Steuer: Wackersbergerin verurteilt
Wie es zu der Fahrt gekommen sei, wollte Richter Helmut Berger wissen. „Einfach so, nur blöd“, erwiderte die Angeklagte. In der Arbeit habe sie Wein vom Fass getrunken, erklärte die Kellnerin. „Immer nur so ein Schlückchen. Dass es so viel ist, hätte ich nicht gedacht.“ Deshalb habe sie sich die knapp 50 Kilometer weite Strecke von ihrer Arbeitsstelle nach Hause auch zugetraut. Eine neue Arbeit muss sich die Frau nun auch suchen. Die alte hat sie verloren, weil ein Führerschein zwingend erforderlich ist, um dorthin zu kommen. Da schmerzt die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro (insgesamt 2400 Euro), zu der das Gericht die Wackersbergerin verurteilte, umso mehr. Strafschärfend wertete das Gericht die relativ lange Fahrtstrecke und dass der Alkoholpegel deutlich über der absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Diese hat der Gesetzgeber bei 1,1 Promille festgelegt. „Sie haben Glück, dass nichts passiert ist“, gab Richter Berger der Wackersbergerin mit auf den Weg.