Mit 2,5 Promille in eine Baustelle gerauscht: Wiederholungstäter wird verurteilt – „Das gibt‘s doch nicht“
Ein 43-Jähriger aus dem Isarwinkel musste sich vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Er war volltrunken in eine Baustelle gerauscht.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Sichtlich beschämt und kleinlaut erklärte der Mann auf der Anklagebank: „Was da vorgelesen wurde, ist korrekt.“ Demnach war der 43-Jährige aus dem Isarwinkel am 18. November vorigen Jahres gegen 4.30 Uhr auf dem Heimweg, als er mit seinem Auto zunächst einen Holzzaun streifte und ein Baustellenschild beschädigte, ehe er ein kurzes Stück weiter mit einer Verkehrsinsel kollidierte.
„Zehn, zwölf Bier und am Schluss noch zwei Schnäpse“: Mann rauscht mit 2,5 Promille im Blut in Baustelle
Anschließend ging er zu Fuß die letzten paar hundert Meter bis nach Hause, wo ihn wenig später die Polizei aufsuchte. Während seiner nächtlichen Exkursion hatte der Maschinenführer knapp 2,5 Promille Alkohol im Blut. Nun wurde er am Amtsgericht Wolfratshausen wegen fahrlässiger Trunkenheit, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
„Zehn, zwölf Bier und am Schluss noch zwei Schnäpse“ will der Angeklagte an jenem Tag seit dem frühen Abend beim Besuch eines Kumpels konsumiert haben. Eigentlich habe er dort nur kurz verweilen und dann weiterfahren wollen, erklärte der 43-Jährige. „Aber dann hab i mi versitzt.“ Und irrsinniger Weise gedacht „es geht noch, um nach Hause zu kommen“ und sich ins Auto gesetzt.
Angeklagter rauscht volltrunken in Baustelle – und kann sich an Kollision nicht mehr erinnern
Dass dies ein Trugschluss war, wurde ihm ein paar hundert Meter vor dem Ziel klar, wenngleich er angab, an die erste Kollision mit dem Holzzaun keine Erinnerung mehr zu haben. Eine medizinische Sachverständige erläuterte, dass der Alkoholpegel zur Tatzeit womöglich zu einer „Beeinträchtigung der Gedankenvielfalt“ geführt habe, der Mann aber noch örtlich orientiert gewesen und seine „kognitive Leistungsfähigkeit nicht völlig dahin gewesen“ sei. Allerdings attestierte die Ärztin ihm in ihrem Gutachten auch „dezente Ausfallerscheinungen“ und einen maximal mittelschweren Rausch, weshalb die Steuerungsfähigkeit eventuell eingeschränkt – aber keinesfalls aufgehoben – gewesen sei.
Dies sowie die Tatsache, dass er einen erheblichen eigenen Schaden von circa 10 000 Euro am eigenen Pkw erlitten hatte, wirkte sich strafmildernd aus. Dass die Strafe dennoch recht drastisch ausfiel, verdankt der Mann seiner Unbelehrbarkeit. „Ja Wahnsinn, das gibt’s doch nicht“, entfuhr es Richter Helmut Berger beim Blick in die Vorstrafenakte des Beschuldigten.
Angeklagter muss fast zwei Jahre auf seinen Führerschein verzichten
Darin findet sich bereits eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr, die keine drei Jahre zurückliegt. Damals war er ebenfalls mit rund zwei Promille am Steuer gesessen. Seinen Führerschein hatte er erst eineinhalb Jahre vor der nun verhandelten Trunkenheitsfahrt zurückbekommen. „Irgendwann muss es doch da oben mal ankommen“, sagte der Richter und tippe sich mit dem Zeigefinger an die Stirn.
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Die Haftstrafe von acht Monaten wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss der Verurteilte 2000 Euro Geldbuße an den Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr zahlen. Zudem ordnete das Gericht eine Führerscheinsperre von noch einem Jahr an, womit der Maschinenführer insgesamt fast zwei Jahre auf seine Fahrerlaubnis verzichten muss. (rst)