Streit um Bebauungsplan: Klage von Gastgebern abgewiesen – Bürgermeister findet Urteil „erfreulich“
Der Verwaltungsgerichtshof in München hat eine Klage von drei Gastgebern gegen die Stadt Bad Tölz abgewiesen. In dem Streit ging es um einen Bebauungsplan.
Bad Tölz/München – Der Verwaltungsgerichtshof hat die Normenkontrollklage von drei Tölzer Gastgebern abgewiesen. Die Betreiber eines Sanatoriums und ein Vermieterpaar von Ferienwohnungen hatten sich gegen den 2021 verabschiedeten Bebauungsplan „Innere Buchener Straße“ gewehrt, wonach sie ihre Immobilien nur für touristische Zwecke nutzen dürfen. Eine Urteilsbegründung steht noch aus.
Gastgeber zogen vor Gericht: Klage gegen Bebauungsplan in Bad Tölz abgewiesen
Schon während des mündlichen Verfahrens hatte die Vorsitzende Richterin es für legitim gehalten, dass die Stadt an der Nutzung festhält. Die Stadt sei berechtigt, ein Sondergebiet mit den entsprechenden Nutzungsbeschränkungen auszuweisen, sagte sie. Nach Ansicht des Anwalts des Sanatoriums-Betreibers schränke die Stadt aber die Eigentumsrechte ein. Der Wert des Grundstücks werde nahezu halbiert, argumentierte er in der Verhandlung. Früher hatten die Rentenversicherer das Sanatorium das ganze Jahr durchgebucht. Das sei nun anders. Wenn die Auslastung weiter zurückgehe, müsste der Betrieb eingestellt werden. Dann seien die Betreiber ruiniert, weil der Bebauungsplan eine Änderung nicht erlaube.
(Unser Bad-Tölz-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.)
Die Vertreter der Stadt wiederum halten die „Innere Buchener Straße“ für einen wichtigen Tourismus-Bereich. Es sei von allgemeinem Interesse der Stadt, den Fremdenverkehr dort zu halten.
Bürgermeister Ingo Mehner findet Gerichtsurteil „erfreulich“
Bürgermeister Ingo Mehner findet es „erfreulich, wenn das Gericht bestätigt, dass sowohl die Art der Arbeit als auch der Inhalt in Ordnung sind“, sagt er auf Anfrage. Man habe intensiv am Bebauungsplan gearbeitet, „und rechtlich eigentlich keine offenen Flanken gesehen“. Dennoch könne man immer erst dann sicher sein, wenn es ein Gericht „schwarz auf weiß“ bestätige.