Größerer Spielraum für Kommunen an Schulwegen: Bekommt Penzberg mehr Tempo-30-Strecken?

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Tempo 30 gilt an der Straße „Am Schloßbichl“ auf Höhe des evangelischen Kindergartens schon länger auf 100 Metern. Eine neue Verwaltungsvorschrift ermöglichte es der Stadt, die Geschwindigkeitsbeschränkung auszudehnen. © Wolfgang Schörner

Immer wieder wird in Penzberg gefordert, das Tempo 30 auf Schulwege auszudehnen. Eine neue Verwaltungsvorschrift macht das seit April möglich. An der Straße „Am Schloßbichl“ ist das schon zu besichtigen. Dort wurde – vorerst auf einer Seite – die Tempo-30-Strecke verlängert. Weitere Straßen könnten folgen.

Seit fünf Jahren stehen an der Straße „Am Schloßbichl“ auf Höhe des evangelischen Kindergartens Tempo-30-Schilder. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt in beiden Richtungen allerdings nur auf 100 Metern direkt vor der Kita zwischen den Einmündungen „Im Thal“ und „Am alten Bahnhof“, außerdem zeitlich begrenzt nur montags bis freitags von 7.30 bis 16 Uhr. Die Stadt setzte damals auf Antrag der PM-Stadtratsfraktion eine Verwaltungsvorschrift des Bundesverkehrsministeriums um, die die Anordnung von Tempolimits vor Schulen, Kindertagesstätten und Altenheimen erleichterte.

Tempo-30-Strecke seit Juni doppelt so lang

Seit diesem Juni ist die Tempo-30-Strecke doppelt so lang, zumindest in Fahrtrichtung von der Seeshaupter Straße zum „Berggeist“-Kreisel, also auf der Kita-Seite. Dort gilt Tempo 30 nun bereits ab dem Fußgängerüberweg, der in den Schlossbichlpark und zu Realschule und Gymnasium führt. In der anderen Fahrtrichtung ist Tempo 30 weiterhin auf die bisherigen 100 Meter begrenzt. In der Bauausschusssitzung diese Woche kritisierte Jack Eberl (parteilos) diese nur einseitige Verlängerung, weil Autofahrer, die vom „Berggeist“-Kreisel kommen, weiterhin mit 50 den Fußgängerüberweg passieren dürfen.

Der Penzberger Ordnungsamtsleiter Joachim Bodendieck erklärte dazu auf Nachfrage der Heimatzeitung, dass die Tempo-30-Strecke auf Bitten des Kindergartens verlängert worden sei. Geprüft werde, ob dies auch in der anderen Fahrrichtung geschehen soll.

Neue Vorschrift: Größerer Spielraum für Kommunen

Möglich wurde die Verlängerung aber erst durch eine neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die seit April 2025 gilt. Nach der alten Vorschrift war laut Bodendieck Tempo 30 nur direkt vor Kitas und Schulen möglich, wenn diese ihre Eingänge zur Straßenseite hatten. Nach der neuen Vorschrift können Tempo-30-Strecken auch entlang viel befahrener Schulwege angeordnet werden – wie es jetzt mit der Verlängerung bis zum Fußgängerüberweg am Schlossbichlpark geschehen ist. Zuvor sei dies nicht möglich gewesen, erklärte er, da Gymnasium und Realschule dort keinen direkten Zugang zur Straße hatten.

Laut Bundesregierung sollen die kommunalen Verkehrsbehörden mit der Reform, die im März im Bundesrat bestätigt wurde und auf die nun die Verwaltungsvorschrift folgte, mehr Entscheidungsspielräume erhalten. Sie sollen, so bestätigt auch der ADAC, leichter Tempo-30-Regelungen an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und an hochfrequentierten Schulwegen, Fahrradspuren und Bewohnerparken anordnen können.

Anwendbar für weitere Straßen in Penzberg

Penzbergs Ordnungsamtsleiter bestätigte auf Nachfrage, dass dies auch auf andere Straßen in Penzberg anwendbar wäre. Dies werde geprüft. Er sagte, dass eine weitere Ausweitung von Tempo-30-Bereichen nicht ausgeschlossen sei.

Thema sein wird dies auch im Penzberger Mobilitätskonzept, das Ende Juli im Stadtrat vorgestellt werden soll. Diskutiert wird darüber aber schon länger. 2022 gab es einen Grünen-Antrag, innerorts Tempo 30 anzustreben und in Ausnahmefällen Tempo 40 zuzulassen. Als vor fünf Jahren Tempo 30 vor der Kita am „Schloßbichl“ eingeführt wurde, wurden übrigens auch entsprechende Schilder an der Seeshaupter Straße aufgestellt. Nach sieben Monaten ließ die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt sie wieder abbauen, weil, wie es hieß, sich zu wenig Autofahrer daran hielten.

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