Oma (95) möchte nicht in betreute Wohneinrichtung: Familie gibt ihr 2 Möglichkeiten

Eine Familie muss sich gerade einer schwierigen Situation stellen, die so wohl schon viele Menschen erleben mussten. Ash Jurberg berichtet im "Business Insider", dass seine Großmutter eigentlich rund um die Uhr Pflege benötigt – sie weigert sich jedoch, ihr Zuhause zu verlassen.

Oma lebt seit 14 Jahren alleine – nach 18 Stunden verlässt sie betreutes Wohnen wieder

Seine Großmutter lebt seit dem Tod ihres Mannes vor 14 Jahren alleine, schildert Ash aus Australien. Mittlerweile hat ihre Unabhängigkeit stark nachgelassen. Sie wollten die 95-Jährige in eine Einrichtung für betreutes Wohnen geben, doch dort gefiel es ihr nicht und sie checkte nach 18 Stunden wieder aus. 

Zurück in ihren eigenen vier Wänden war sie noch stärker auf Hilfe bei den Mahlzeiten, beim Putzen und bei grundlegenden Aufgaben angewiesen. Nach einem medizinischen Zwischenfall erklärten ihre Kinder ihr, "dass sie in eine betreute Wohnanlage ziehen oder weniger Besuche akzeptieren könnte". Eine adäquate Betreuung durch sie ist nicht möglich, so Ash im "Business Insider".

Enkel sagt: "Ich denke darüber nach, was ich mit 95 wollen würde"

Eine Pflegekraft kommt nun täglich vorbei, eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung will die Großmutter nicht in ihrem Haus. "Meine Großmutter besteht darauf, dass sie das Recht hat, zu entscheiden, wie ihre Geschichte endet", schildert Ash und beendet seine Schilderungen auf "Business Insider" mit den Worten: "Ich denke darüber nach, was ich mit 95 wollen würde, und ehrlich gesagt ist es wahrscheinlich dasselbe wie sie."

Können Menschen gezwungen werden, in ein Alten- oder Pflegeheim zu ziehen?

Menschen können nicht einfach gezwungen werden, sich in eine Einrichtung zu begeben. Dazu sagt Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller, Fachanwältin für Medizinrecht aus Hannover, in der "Apotheken Umschau": "Solange jemand geistig klar ist, bestimmt er selbst, wann er seine Wohnung oder sein Haus aufgibt und in ein Pflegeheim oder eine andere Wohnform umzieht. Nur wenn ein Mensch geistig verwirrt ist, kann er unter Betreuung gestellt werden – und erst dann dürfen andere über ihn entscheiden."

Die Einrichtung einer Betreuung könne jeder anregen, so die Fachanwältin. Ein Richter führt dann ein Gespräch mit dem Betreffenden. "Die Hürden für eine Betreuung sind hoch", so Hirschmüller weiter.