Ein Gebäude in Lenggries/Leger sorgt seit Jahren für Debatten. Es ist ein Schwarzbau. Nun hat der Eigentümer einen neuen Plan für die nachträgliche Legalisierung.
Lenggries – Die Gerätehalle in Leger ist ein Schwarzbau. Bereits während des Baus 2010 verfügte das Landratsamt einen Baustopp, weil die Vorgaben der Genehmigung nicht eingehalten worden waren. Fertiggebaut wurde trotzdem. Statt der erlaubten Unterstellmöglichkeit für Maschinen gleiche das Ganze eher einem Einfamilienhaus, befand der damalige Lenggrieser Bauamtsleiter Anton Bammer. „Das ist wieder ein Paradebeispiel für die Dreistigkeit und Unverfrorenheit einzelner Bauherrn“, sagte er seinerzeit in der Sitzung.
Bayerisches Verwaltungsgericht ordnet Beseitigung an
In den Jahren danach wurde immer wieder über das Gebäude diskutiert. Seit 2020 gibt es durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München eine Beseitigungsanordnung. Die benachbarte Kleingaststätte darf zudem laut Vorgaben des Landratsamts aus dem Jahr 1989 nur in Verbindung mit einer Loipe betrieben werden. Nun gab es den Loipeneinstieg Richtung Jachenau an dieser Stelle im vergangenen Winter nicht mehr. Der Betreiber hatte sich aus Gründen, die er öffentlich nicht erläutern wollte, zurückgezogen. Wie es weitergeht und welche Folgen das für den Betrieb der Kleingaststätte hat, ist fraglich.
Jetzt soll ein Stall für 100 Milchschafe gebaut und der Schwarzbau integriert werden
Jetzt hat der Bauherr einen Plan ersonnen, wie er vielleicht um die Beseitigung herumkommen könnte. Damit befasste sich der Lenggrieser Bauausschuss in seiner Sitzung am Montagabend. Um es vorweg zu nehmen: Der Bauantrag wurde abgelehnt.
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Tatsächlich ging es gleich um mehrere Anträge. Einmal möchte der Antragsteller dort im Außenbereich ein Stallgebäude für 80 bis 100 Milchschafe bauen – in den Maßen 31 mal 12,5 Meter. Nun betreibt der Antragsteller nach den Erkenntnissen der Gemeinde keine Landwirtschaft, sie erkannte daher auch keine Privilegierungstatbestände. Andernfalls wären diese mit der Einreichung des Bauantrags nachzuweisen. Eher handle es sich hier um ein sogenanntes sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Dieses kann im Einzelfall zulässig sein, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtig werden. Genau das sei in diesem Fall aber durchaus möglich. Prüfen müsse das freilich das Landratsamt, sagte Bauamtsleiter Ronny Bousseljot.
„Eine Legalisierung eines illegalen Bauvorhabens“ könne so nicht erreicht werden
Die Gemeinde hat aber noch ganz andere Probleme mit dem Vorhaben. Denn der Bereich zwischen dem geplanten Stall und der Gerätehalle soll überdacht werden. So würde ein Riegel mit einer Länge von 48 Metern entstehen. Auf der anderen Seite möchte der Bauherr auch noch eine Verbindung zwischen Gerätehalle und Kleingaststätte schaffen, die hierzu außerdem aufgestockt und etwas verbreitert werden soll. „Dadurch entsteht ein riesiger Stiefel“, verdeutlichte Bousseljot mit Blick auf den dann L-förmigen Baukörper. Tatsächlich hätte der überdachte Bereich eine Fläche von 760 Quadratmetern.
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Dabei erscheine der Anschluss des Stalls an die Bestandsgebäude „weniger landwirtschaftlich sinnvoll“. Vielmehr vermutet die Verwaltung, dass durch die Einbindung der baulichen Anlagen die „richterliche Beseitigungsanordnung umgangen“ werden soll. Aber: „Eine Legalisierung eines illegalen Bauvorhabens, bei welchem eine richterliche Anordnung auf Beseitigung vorliegt, kann nicht durch eine Überplanung einer überdimensionierten Stallanlage mit Gastroanteilen erzielt oder umgangen werden“, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Areal liegt zudem im Überschwemmungsgebiet
„Mir ist das Vorhaben zu massiv“, sagte Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG). Das habe ja eher den Charakter eines Austragshofs. Zudem gebe es eben diese Beseitigungsanordnung. Er erkenne hier schon den Versuch, den Schwarzbau irgendwie nachlegalisiert zu bekommen. „Ich erkenne auch kein schlüssiges Konzept“, sagte Klaffenbacher.
Zu guter Letzt liegt die gesamte Fläche auch noch im Überschwemmungsgebiet bei einem 100-jährlichen Hochwasser. „Das prüfen wir zwar nicht, aber dazu dürfte es eine entsprechende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts geben“, meinte Bousseljot.
Die Abstimmung im Bauausschuss war eine klare Sache: Die Mitglieder lehnten die Vorhaben einstimmig ab.